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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Test.de: leseprobe schrieb am 17.01.2020 um 14:52 Uhr: EuGH, C-693/18 - Schlussantrag GA am 23.01.2020 "Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen Schlussantrag. In der Regel…

  • Die Prüforganisationen haben m.E. jedoch wesentlich weniger verwaltungsrechtliche Kenntnisse wie die Zulassungsstellen. Die Antworten der Prüforganisationen auf meine Fragen zur Grundlage bei Skoda uns SEAT reichen von Umsetzung der "Vorgaben nach der StVO" bis hin zum Verweis auf den Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen. Was dort genau beschlossen wurde scheint aber dort nicht bekannt, bzw. wurde in der Umsetzung soweit verwässert, dass die "Änderung der Typgenehmigung" beim Prü…

  • @ka-el Herzlichen Glückwunsch zu diesem "Zwischenergebnis". Kannst Du bitte das Az.des VG Mainz posten. Ich benötige dieses für die Auseinandersetzung mit dem "TÜV". Alleine die Auffassung, dass die Zulassungsstelle beweispflichtig ist, finde ich schon sehr wichtig.

  • Skandal und Fahrverbote haben schon einen Zusammenhang. Die Autoindustrie hat im Gegensatz zum Gesetzgeber die Einhaltung der Grenzwerte auf den Prüfstand reduziert. Im normalen Fahrbetrieb hat jedoch keine Senkung stattgefunden. Auch nicht im Verhältnis (%) der NOx Werte im Prüfstand zum realen Betrieb. Es wurde auf Abschalteinrichtungen (VW,FIAT) und auf "Thermofenster", SCR-Reduktion, etc. (alle) gesetzt. Heute zeigen einige Hersteller das selbst die Eur6 Grenzwerte auf der Straße eingehalten…

  • @berme Hatte Dein Angebot auch die Klausel mit dem Abzug von eventl. Schäden über 250€ netto innerhalb von 4 Wochen nach Rückgabe? Wenn ja, wäre prima, wenn Du vier Wochen nach der Rückgabe kurz hierüber berichten könntest. Frohe Weihnachten

  • Was wäre mit einer "Teilbegründung" des Widerspruchs mit der Formulierung: "Ihrer Entscheidung vom ... widerspreche ich unter anderem, weil..., zur detaillierten weiteren Begründungen benötige ich folgende Unterlagen: ... Die vollständige Widerspruchsbegründung werde ich innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung der o.g. Unterlagen Ihnen zukommen lassen. Das o.g. Auskunftsverlangen stütze ich auf die verwaltungsrechtlichen Vorschriften und das IFG. Das KBA stellt grundsätzlich die Unterlagen z…

  • @Bär Da zwei Klagen am laufen sind, sollte es vor allem um einen Zeitgewinn gehen. Mein Vorschlag wäre daher fristgerecht Widerspruch einzulegen und anzukündigen, dass Du die Begründung nachreichst, Du aber hierfür noch folgende Unterlagen zur detaillierten Begründung benötigst: * Kopie der der Unterlagen, Deinen Antrag betreffend, * Durch die VCA an das KBA übermittelte Daten/Unterlagen Dein Fahrzeug und den Rückruf betreffend, * .... Je mehr Du anforderst um so länger wird das Verfahren dauere…

  • "Nach SWR-Recherchen arbeitet das "OBD" nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben. Denn laut EU-Vorschrift 692/2008 müsste der Bordcomputer der Fahrzeuge einen Fehler melden, sobald die Abgasreinigung nicht korrekt funktioniert oder abgeschaltet ist, denn dadurch steigen die Stickoxid-Emissionen massiv an - bei einem Ausstoß von mehr als 240 mg/km an Stickoxiden sollte der Alarm angehen." tagesschau.de/investigativ/swr/vw-motoren-kba-101.html Dies dürfte doch auch auf (fast) alle älteren Euro 6 Diesel…

  • Die Frage ob eine "Abgasreinigung" mit der AGR ausreichend ist, wird vom VG Schleswig dem EuGH vorgelegt. DUH ./. BRD - KBA Beigelade: VAG Bin gespannt was da rauskommt. duh.de/fileadmin/user_upload/d…_VG_Schleswig_DUH_KBA.pdf duh.de/presse/pressemitteilung…shof-entscheidet-ueber-a/

  • Ich habe weitere Infos zur Hauptuntersuchung: Im Protokoll der 163. Sitzung des BLFA -TK- in Koblenz 15./16.03.2017 findert sich zu Tagesordnungspunkt 9.1 zur Umrüstung folgende Vorgehensweise (Auszug aus dem Protokoll):"Die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") -BMVBS/LA 20/7345.2/22-1 vom 24. 5. 2012, Verkehrsblatt (VkBl.) Seite 419 - sieht unter Ma…

  • Das Gericht muss abwägen, ob ein nicht wieder herzustellender Schäden entsteht. D.h. dass die Nutzung rückwirkend nicht möglich ist und man auf das Fahrzeug angewiesen ist. Dieses Rechtschutz Bedürfnis ist m.E. zuerst zu prüfen. Im nächsten Schritt, dürfte die Bewertung der Folgen einer solchen Entscheidung (Verkehrssicherheit,...) stehen. Daran anschließend dürfe erst die inhaltliche Prüfung stehen, ob der Antrag im Hauptverfahren denn wahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Dies muss entsprec…

  • Warum "vollendete Tatsachen"? Wird nach der einstweilen Entscheidung die Plakette vorerst zu gewähren im Hauptverfahren anders entschieden, dürfte die Herausgabe der zuunrecht "vorläufig" erteilten Plakette, incl. des Prüfberichts doch möglich sein. Der Prüfer sollte die Vorläufigkeit auch im Prüfbericht vermerken können. So sind zumindest meine laienhaften Überlegungen. Schwierig wird in der Tat die notwendige Glaubhaftmachung im einstweilen Verfahren. Hier sehe ich auch ein großes Risiko. Im H…

  • @floflo Reicht dann eine "normale" Klage oder muss doch im Wege des einstweilen Rechtschutzes geklagt werden? Erstes hätte den Vorteil, dass man mit dem Verfahren alleine schon mehrere Monate Zeit gewonnen würde.

  • Sorry ich hatte zu schnell gelesen.

  • Nein keine 10%, die Zinsen (4%) nach 849 BGB werden hier nur auf den den Minderwert, welcher 10% des Kaufpreises beträgt gewährt. Der Kläger erhält somit neben der Verzinsung seit Klageerhebung auf den Rückabwicklungsbetrag noch 4% Zinsen auf 1/10 des Kaufpreises bis Klageerhebung.

  • @Fördegleiter ggf. ist die Überziehung auch noch eine Option. Insb. dann wenn das Fahrzeug kaum im öffentliche "überwachten" Parkraum abgestellt wird (Private Garage, Firmenparkplatz, Supermarkt, etc.). So könnte ggf. noch etwas Zeit gewonnen werden. TÜV Nord: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geah…

  • Ich weiß von zwei Fällen, welche ohne Update die HU bestanden haben. Der eine ist hier aus dem Forum und der andere ist hier beschrieben: motor-talk.de/forum/hat-schon-….html?page=2#post57384616 Vielleicht kannst Du ja herausfinden, welcher Prüfer in den jeweiligen Fällen die Plakette gewährt hat und dort ebenfalls vorstellig werden. Alternativ klären, welche Prüforgansation möglichst dem nächstgelegen Verwaltungsgericht unterstellt ist, nicht das ein Verwaltungsgerichtsverfahren am anderen Ende…

  • Zur HU-Prüfung versuche ich gerade die Hintergründe und das genau Verfahren in Erfahrung zu bringen. Es scheint komplizierter als gedacht: Grob skizziert stellen die Hersteller für eine "Zentralen Stelle" aller Prüforganisationen die Prüfdaten bereit. Im Rahmen der Prüfung, wird das Fahrzeug mit dieser Datenbank abgeglichen und es wird entweder ein Mangel festgestellt oder nicht. Mehr scheinen die Prüfdienst nicht zu wissen und verweisen bei "Fehlern" an die Zentrale Stelle bzw. die Hersteller, …

  • Um eine Richtung in diesen Rechtsfragen vorzugehen ist der BGH zuständig. Daher können, Dank der richterlichen Unabhängigkeit, sehr wohl unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Selbst eine BGH-Entscheidung gibt in anderen Verfahren nicht die Entscheidung zwingend vor. Der Richter wird sich aber mit den ergangen Entscheidung auseinander setzen. Recht ist nunmal keine Mathematik.

  • Rein praktisch wird der Softwarestand und eine Checknummer der Software zur Aufdeckung von Tuningmaßnahmen in einer Datenbank abgeglichen. Mehr kann bei der HU diesbezüglich nicht geprüft werden.

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.