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Lieferzeit als Tabelle
BeitragHallo uschisiggi, kannst mich auch schwärzen. Hab mein Wägelchen bereits am 08.10.2011 in Empfang nehmen dürfen, und dabei ganz vergessen, dies hier zu melden. Danke für die super Arbeit. Gruß Klaus
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Klugscheissmodus an: Wenn auch nur eine Sparte, sei es Haftpflicht oder Kasko, teurer wird, hast Du, wie vorher schon erwähnt ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen, nach Zugang. Fallbeispiel: Haftpflicht wird um 20,- € teurer, gleichzeitig wird Kasko um 25,- € günstiger. Gesamtbeitrag zwar um 5 ,- € günstiger, jdoch trotzdem Sonderkündigungsrecht. Klugscheissmodus aus. Gruß Klaus
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@BErnhardJ Ist wohl falsch rübergekommen. Ich meinte wenn Du einen evtl. Kaskoschaden in einer freien Werkstatt reparieren läßt und irgendwann später stellt sich ein anderer Mangel am Wagen heraus, bei dem Du auf die Kulanz von Skoda angewiesen bist, dann wird Skoda höchstwahrscheinlich herumzicken, weil das Fahrzeug eben nicht regelmäßig in der Skoda-Vertragswerkstatt gewartet oder repariert wurde. Gruß Klaus
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@BernhardJ dann hast Du Glück, dass es sich hierbei sogar um Skodawerkstätten handelt. Üblicherweise werden hier aber "freie Werkstätten" unter Vertrag genommen, was nicht heißen soll, dass die schlechter arbeiten. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass Skoda bei Kulanzfällen rumzicken wird. Gruß Klaus
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@ ohneLocke, Mein Tip: Rabattschutz rausnehmen. Meiner Meinung nach ist das der größte Nepp den es gibt. (Wenn man nicht darüber aufgeklärt wurde) 1.: Du zahlst jedes Jahr ein paar Euro Mehrbeitrag. 2.: Im Schadenfall erfolgt trotzdem eine Rückstufung der schadenfreien Jahre. (aktiver, passiver Beitragssatz) d.h. solltest Du irgendwanneinmal die Versicherung wechseln, wird nur der tatsächliche Schadenverlauf (inklusive Rückstufung) an die Nachfolgeversicherung weitergegeben. 3.: In der Kaskovers…
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Das stört mich am Yeti
BeitragIst zwar ne Kleinigkeit aber es fällt trotzdem auf. Bei mir spiegelt sich das kleine Kontrolllämpchen (für das Standlicht) direkt am Lichtschalter, in der linken Seitenscheibe und genau auf Höhe des Außenspiegels. Irritiert etwas, speziell beim Blick in Seitenspiegel.
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Ich will hier keinem -Mechaniker zu nahe treten. Aber ich vermute mal, dass die Erfahrung bei den speziellen Glasbetrieben (Carglass,...) einfach größer ist. Die machen den ganzen Tag nichts anderes als Scheiben einbauen. Ich denke das kommt im Repertoire eines Skodamechanikers nicht sooo oft vor...... Meine Meinung..... Gruß Klaus
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Wartezimmer
BeitragJuhuuuuuu, am Freitag ist es so weit. Ich darf meinen schwarzen Blitz abholen. Der steht zwar schon seit fast zwei Wochen beim Händler, aber nachdem die so viel arbeit haben und derzeit unterbesetzt sind zögerte sich das mit der Übergabe bis jetzt raus. Freu mich riesig. An alle Wartenden: Geduld, Eure Zeit wird kommen..... Gruß Klaus
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@Bootsfahrer Zählt hier das Datum der Bestellung des Yetis, oder der Zulassungstag??? Ich bekomme meinen Yeti nämlich nächste Woche und der Händler war sich damals bei Bestellung noch nicht sicher wie er den Rabatt herbekommt. (Abwerbeprämie, oder Kleinflotte) Ich müßte nur den [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] von meinem Schätzchen (Fiat 500 Bj. 69) beibringen. (behalt ich natürlich) Gruß Klaus
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Typklassenänderung
BeitragZitat: „aber woran liegt es den nu? Steinschläge oder Diebstahl? “ Das weiß nur die Schadenabteilung, und mit denen hab ich nix zu tun. Denke aber das hier dann nicht mehr unterschieden wird. Hauptsache TK-Schaden und gut ist. Ob innerhalb der Teilkasko auch nochmal unter den einzelnen Schadenarten unterschieden wird, glaub ich nicht. Gruß Klaus
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Typklassenänderung
Beitragjedes Jahr werden von sämtlichen, sich auf dem deutschen Markt befindlichen Fahrzeugen, die Schadenhäufigkeit, sowohl in Haftpflicht , Vollkasko und Teilkasko ermittelt. Wenn in einem Jahr weniger Schäden gemeldet wurden, sinkt entsprechend die jeweilige Typklasse zu diesem Fahrzeug oder andersrum steigt sie eben. Ist aber dann Versicherungsübergreifend (heisst bei allen Gesellschaften gleich) Ähnlich sieht s mit den Regionalklassen aus. Hier ist dann nur der Zulassungsbezirk ausschlaggebend. Gr…
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Erinnert mich etwas an das Papamobil.
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4700km und der erste Unfall
Beitrag@doom Wenn die Schuldfrage hunderprozentig klar ist, dann brauchst Du Deine Rechtsscutz nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall zahlt, wie vorher schon durch Forumsmitglieder angedeutet , die gegnerische Versicherung auch Deinen Anwalt Gruß Klaus