Nochmal, es gibt schlicht keine übergeordnete Widerspruchsbehörde. Die Widersprüche werden in der Behörde bearbeitet, welche den Verwaltungsakt erlassen hat, hier ggf. von anderen Abteilungen in Zusammenwirken mit der bescheiderteilenden Abteilung. So ist es nun mal schlicht und ergreifend. Du kannst mir das anhand meiner beruflichen Erfahrungen (Verwaltungsleiter einer großen Verwaltung Berlins) ruhig einfach mal glauben. Es war von mir wirklich weder despektierlich, noch besserwisserisch gemei…
Aso... mein Fehler. Hatte das jetzt nicht in Verbindung gebracht. Man kommt bei den ganzen Meldungen echt durcheinander. Gut dass ich einen Benziner habe.
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