Ist dieses Ersatz-Logo zulässig?

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ohne jemanden anzugreifen, aber das sieht für mich irgendwie alles prollmäßig aus, und assoziiert für mich das gleiche wie die rosa Tussi Serie.
      Ich persönlich finde das Faceliftlogo als Ersatz am besten.
    • Weissnicht schrieb:

      Dieses superskoda.com/Skoda/YETI/Yeti…r-MONSTER-FOOTSTEP-V2-RED Ding finde ich eigentlich ganz nett, frage mich aber, ob das zulässig ist oder ob das Ärger mit der Rennleitung gibt.

      Wenn du das Logo von Q, dem Weggefährten von 007 anbringen lässt und sich dahinter Maschinengewehr, Blendgranaten, Nebelkerzen, Reifenzerstörer etc. befinden könnte das Probleme mit der Rennleitung geben :D . Ansonsten gilt rechtlich Folgendes: Das Anbringen eines anderen Logos ist, sofern dadurch keine Urheberrechte verletzt werden, grundsätzlich nicht zu beanstanden. Aber: Wenn das Logo reflektierende Eigenschaften hat, gilt es als lichttechnische Einrichtung im Sinne von § 49a StVZO und ist dann ohne ausdrückliche Zulassung nicht erlaubt. Dies scheint mir hier der Fall zu sein, denn in der Beschreibung ist ausdrücklich von "reflective" die Rede und auch die Fotos zeigen die reflektierende Wirkung. Wenn du das Pech hast und auf einen Polizeibeamten triffst, der es mit den Vorschriften ganz besonders genau nimmt, könntest du wegen des Logos Ärger bekommen. Das gleiche gilt für die HU.

      Andreas
    • Wenn ich mir manche Fahrzeuge (vor allem LKW und Transporter) mit reflektierenden Aufklebern und Reflexbändern und -Ecken anschaue, dann dürfte das einzelne Logo eher ein rein theoretisches Problem bleiben.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ich würde mir weniger Gedanken über den roten Fussabdruck machen, eher über die umliegende Chromefläche, welche bei entsprechender Sonneneinstrahlung den nachfolgenden Verkehr extrem blenden könnte.
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Danke erstmal für die ausführliche Erörterung aller Aspekte des Themas. floflo hat meine Hauptfrage beantwortet, die anderen Beiträge waren interessant, insbesondere der von Rock.Opa. Nach Ansicht der Fotos im verlinkten Thread muss ich mich korrigieren: Mir ist nicht das Hecklogo abgefallen, sondern offenbar nur ein Teil des Hecklogos...logo_hinten.jpg
      Defekte bisher (185tkm): 2x Leuchtmittel (LM) Kennzeichen l., 2xLM Nebel (l., r.),2xLM Standlicht v. l., 1xv.l., 2xh.r.,1xhl, LM Blinker h.l, Heckklappenschloss, Fensterhebermotor h. l., 3x Reifen (Stein, Schraube, Schraube), Hochtöner Hupe, AGR-Ventil, Radlager h.r., Hecklogo verloren, Kabelbaum Fahrertür
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