AHK Yeti: Fragen, Antworten,Erfahrungen,Informationen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Pferdeanhänger werden doch oft an Geländewagen und SUVs verwendet. Und diese werden auch entsprechend höhere Lagen des Kugelkopfes aufweisen, oder nicht? Oder ist der Yeti eine absolute Ausnahme? Schließlich sollten die Hängerhersteller (betrifft vor allem die Tandemachsen-Hänger) sich dessen bewußt sein, und entsprechend passende Hänger oder Adapter anbieten. Ist das nicht so? Wäre ja verwunderlich...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Eigentlich gehört die höhenverstellbare Deichsel bei Tandemanhängern als selbstverständlichkeit zur Ausstattung. Egal wie normgerecht die Kupplung sitzt, ist die reale Höhe je nach Beladung von Fahrzeug und Hänger fast immer falsch.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • pcockx schrieb:

      Jetzt ergibt sich dadurch folgendes Problem: ...

      - Wenn die Stützlast beim leeren Anhänger zu hoch ist, würde ich mir keine großen Gedanken machen. Relevant sind die dynamischen Lasten und die sind viel niedriger, als bei vollem Hänger. Die dynamischen Lasten kannst du senken, indem du sanfter fährst, was mit Pferden drin ja normal sein sollte.
      - Hast du schon mal die Stützlast mit Pferden gemessen? Und was ist, wenn das Pferd mal eine Schritt vor oder zurück macht? :whistling:
      - Bei den gezeigten Anhängern kann man versuchen Abstandsblöcke unter der Auflaufeinrichtung zu montieren. Evtl. sogar mit TÜV-Segen.
      - Vielleicht kann man den Anhänger an der Vorderachse mit flachen Abstandsblöcken höher legen.
      - Größere Räder am Anhänger müssen abgenommen werden. Problem kann sein, wenn der Prüfer nach einem Gutachten über die verringerte Bremsleistung fragt.
      - Tatsächlich kann der Yeti mit 205er Rädern etwas tiefergelegt werden. Eine relativ einfache Maßnahme, wenn sowieso entsprechende Winterräder vorhanden sind.

      @All: Wenn ihr die Höhe der Abhängerkupplung angebt, fehlen bisher Abgaben zu den aufgezogenen Reifen und der Fahrzeugvariante (z. B. Greenline).

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Handtuch schrieb:

      @All: Wenn ihr die Höhe der Abhängerkupplung angebt, fehlen bisher Abgaben zu den aufgezogenen Reifen und der Fahrzeugvariante (z. B. Greenline).

      Sollte ein YETI mit werkseits ausgelieferter Ausstattung nicht normgerecht sein?

      Ich meine, dass die Höhe der AHK der Radgröße entsprechend normgerecht ist - egal ob es 17"er mit Bla-Bla-Reifen oder 16"er mit Pi-Pa-Po-Reifen bzw. ein Outdoor-YETI oder Bravling, ein Diesel oder ein Benzine, einer an der gürnen leine oder mit dem grünen Tec, ... ist.
    • YETI_in_red schrieb:

      Sollte ein YETI mit werkseits ausgelieferter Ausstattung nicht normgerecht sein?

      Im Prinzip ja. Wenn man versucht einen Trend in den Angaben zu erkennen, fehlen diese Angaben aber. Bisher wissen wir nur, dass die Höhe beim Yeti nach oben streut.
      Ausserdem habe ich mal gelesen, dass die Kugelkopfhöhe bei voller Beladung gemessen werden soll. Die Quelle ist aber nicht besonders zuverlässig.
      Du hast ja schon einen Link aus dem Offroad-Bereich gefunden, was zu Bernhards Frage führt. Ja, besonders die höhergelegten Offroader habe regelmäßig Diskussionen mit dem TÜV über die Kugelkopfhöhe. Von einem habe ich gelesen, dem das zu Blöd ist. Er schraubt alle zwei Jahre die Kupplung für die HU ab. :P

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Handtuch schrieb:

      Bisher wissen wir nur, dass die Höhe beim Yeti nach oben streut.
      Ausserdem habe ich mal gelesen, dass die Kugelkopfhöhe bei voller Beladung gemessen werden soll.

      Also die im #27 dargestellte Kugelkopfhöhe ist mit NICHT voller Belastung gemessen (ca. 10 bis 15 kg) - allerdings mit doppeltem Ladeboden und Reserverad. Räder: 17"er mit Udo Lindenbergs Freundin
      Als ich mich auf die Ladekante gesetzt habe, senkte sich die Kugel keine 2 cm.
    • Nach der Richtlinie 94/20/EG:

      eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…1994L0020:20070101:de:PDF

      "2.1. Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung
      2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
      Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
      Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
      Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
      Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG."

      Anmerkung der Yeti ist kein Geländefahrzeug, sondern gemäß Papieren Fahrzeugtyp der Klasse M1.

      Lt. der Zeichnung auf Seite 57; 350mm - 420mm über dem Boden bis zur Mitte des Kugelkopfs gemessen bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Mindesthöhe über dem Boden, Maximalhöhe ist nicht genannt).

      Frage, steht bei den Werksseitig verbauten AHKs ein Zusatz im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lomungdriver ()

    • Da steht bei mir unter 22: "WW. AHK LT. EGTG". Mehr zur AHK nicht.
      Heißt wohl: "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung".
      Aber keine Ahnung, was es wirklich bedeutet.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • YETI_in_red schrieb:

      a - das steht was ... (46 cm bei 3.235 kg Gesamtmasse?)


      pcockx schrieb:

      Ich meine die +54.


      Die Punkte 7 und 8 des Fahrzeugscheins beziehen sich auf die Achslast. In diesem Fall auf die 2. Achse, also die hintere.
      Habt ihr eine AHK und diese im Betrieb (also Anhänger/Fahrradträger dran), dann darf die Achslast 46kg (bei Yirs Yeti) bzw. 54kg (bei pcockxs Yeti) höher sein.


      LG
      Mi-go


    • pcockx schrieb:

      Was das alles bedeutet ?
      Ich meine die +54.


      Das bedeutet das sich die zuläsige Achslast der 2. Achse um 54kg erhöht.

      Steht übrigens auch bei meinem drin, welcher ohne AHK zugelassen wurde.
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Bei meinem darf die zweite Achse im Anhängerbetrieb (nicht im Fahrradträgerbetrieb!) 110kg mehr haben.
      Das zulässige Gesamtgewicht wird um 60kg erhöht.
      Das zulässige Zuggesamtgewicht beträgt dann das erhöhte Gesamtgewicht plus Anhängelast. Immerhin 5320kg. :D

      Bei meinen zweiten Yeti gab es eine Achslasterhöhung für die zweite Achse um 41kg (von 1030kg auf 1071kg). Gesamtgewicht war Gesamtgewicht und Zuggesamtgewicht setzte sich auch normalem Gesamtgewicht und Anhängelast zusammen, was aber auch schon 4105kg waren.
      Interessanterweise waren beim ersten Yeti die Achslasten vorne und hinten deutlich höher als beim zweiten Yeti (trotz dessen, dass der zweite Yeti ein höheres Gesamtgewicht hatte).

      LG
      Mi-go


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