Heute an der Tanke

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Heute an der Tanke

      Heute wollte ich an einer Tankstelle mit 24 Stunden EC Automat tanken. Also an die Säule gefahren und die Bonbonverkäuferin gefragt was ich denn machen muss. Sie hat mich an das zentrale Terminal draußen verwiesen. Also EC Karte rein, Geheimzahl eingegeben und Säulennummer gewählt, zur Säule gegangen und den Tankvorgang begonnen. Der Kraftstoff spritze aus der undichten Pistole in alle Richtungen raus und lief am Fahrzeug, Kleidung und Hand herunter. In den Tank kam nichts. Der BC zeigte immer noch eine Reichweite von 40 km an. Der Tankbeleg weist einen Betrag von 5,80 € aus. Das möchte ich natürlich nicht bezahlen und werde es wohl zurückbuchen. Die Bonbonverkäuferin erklärt sich für nicht zuständig und verweist an die Mineralölgesellschaft in Lutherstadt, die Adresse gibt es im Internet.

      Das die Säule seit mehreren Tagen defekt ist, ist dort bekannt. Die Pumpen wurden nicht abgeschaltet, die meisten Pistolen wurden an verschiedenen funktionstüchtigen Säulen durch dünne Kabelbinder gesichert. Nach dem gescheiterten Tankversuch sah ich, dass an meiner Säule außer Betrieb stand. Die Polizei verweist auf das Zivilrecht. Ich muss 5,80 € bezahlen und habe keine Leistung dafür erhalten.

      Und jetzt ist guter Rat teuer.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Rat für die Zukunft (betreffend der 5,80 aus der entfernten Vergangenheit des in Entropie wachsenden Tankuniversums wohl eher nicht...)?
      Ist doch nicht schwer: Reine Automatentankstellen wie die Pest meiden. Vor dem Tanken augenscheinlich begutachten, ob es sich nicht zufällig um eine abgewrackte, abrissreife Bruchbude handelt... thats all.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Herne schrieb:

      Ich muss 5,80 € bezahlen und habe keine Leistung dafür erhalten.


      Na ja irgendwie schon. Du hast ja den Treibstoff in der Gegend rumgespritzt. :thumbsup: Das ist zwar nicht ganz das, was du wolltest - aber der Tankstellenbetreiber kann den Sprit nun auch nicht mehr verkaufen. :/ An Selbstbedienungstanken ist man ja selber für den Tankvorgang verantwortlich. RTFM - trifft auch hier - "Außer Betrieb". Wahrscheinlich hätte der Betreiber die Säule noch besser sichern können - aber ob das ein Richter auch so sehen würde? :whistling: Beim Zurückbuchen entstehen weitere Kosten, dann Mahngebühren, dann Vollstreckung. Wegen 5,80 € würde ich das nicht machen.. 8|
    • Also ich hätte der Bonbonverkäuferin folgendes gesagt: "Da ich den Sprit bezahlt habe, ihn aber nicht in meinem Auto verbrennen kann, werde ich ihn eben vor der Tanksäule verbrennen wo er hingespritzt ist. Wenn Sie dies nicht wollen, brauchen Sie mir nur mein Geld zurück zu zahlen." Was meinst du wohl, was die Bonbonverkäuferin getan hätte? :D
    • floflo schrieb:

      Was meinst du wohl, was die Bonbonverkäuferin getan hätte?


      112 und :wech:

      Du hast offenbar 'ne schrottreife Tanke erwischt, da würde ich die Gewerbeaufsicht oder TÜV informieren und das Geld unter :Bangbang: verbuchen.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
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    • Herne schrieb:

      Ich kann dir sagen was sie gemacht hat. Aus der Spülmittelflasche Spülmittel auf den Sprit gespritzt und auf die Autofahrer geschimpft.

      Ob sie damit wohl rund 4 Liter brennendes Benzin gelöscht hätte? :D

      Wenn die Säule defekt war wäre es dem Betreiber ein Leichtes gewesen, ihre Aktivierung vom Terminal aus zu verhindern, darauf würde ich mal dezent aber bestimmt hinweisen.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Strafantrag wegen vorsätzlicher Umweltverschmutzung stellen. Dann wird sich schon etwas rühren ;)

      Außer Betrieb heißt nicht Funktionsfähig. Das der Mangel mehrere Tage bekannt ist, wird den Betreiber noch weiter an die Wand stellen. Er hat die Aufsichtspflicht für die Tankanlage mit Umweltgefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen damit IMHO vorsätzlich verletzt.

      Handeln nicht diskutieren.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.