Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • MajaB schrieb:

      Du kannst nur noch VW wegen Betrugs verklagen aber dafür gibt es bisher keine bei Gericht verwertbaren Erkenntnisse.
      Das genau ist der Punkt - bisher !
      Erfüllt nicht die Tatsache das ein Fahrzeug bewusst mit einen Mangel hergestellt und vertrieben wird diesen Tatbestand ?
      Was spricht gegen die Sichtweise meiner Versicherung, - das Fahrzeug ist noch mangelfrei !
      Ich achte die Meinung von @floflo aber habe das gute Recht eine eigene Sicht der Dinge zu haben.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Ich achte die Meinung von @floflo aber habe das gute Recht eine eigene Sicht der Dinge zu haben.
      Letztlich muss sich jeder seine eigene Meinung bilden und auch eine gegenteilige Meinung akzeptieren.

      CAROMITO schrieb:

      Und mancher ist noch so dämlich ein neues Fahrzeug vom Konzern zu kaufen.
      Nach dem "VW-Skandal" habe ich noch zwei weitere Fahrzeuge von SKODA (12/2016 einen YETI / 05/2017 einen Citigo) gekauft. Die Kaufentscheidung ist jeweils nach reiflicher Überlegung und nach Vergleich mehrerer Fahrzeuge wieder zu Gunsten von SKODA ausgefallen, weil ich hier das jeweils beste Angebot erhalten habe.
    • ........da z.Zt. keine Alternative auf dem Markt ist, würde ich wieder einen Skoda Yeti kaufen, wenn es EINEN gäbe, wie der MEINE jetzt ist !

      .....ich suche weiter, ..... und fahre MEINEN weiter, bis zur ZULASSUNGSSTELLE !!!! Aber nicht ohne Schreiben an das zuständige Verwaltungsgericht zu senden !!
    • minoschdog schrieb:

      Ich habe Klagen gegen den Händler und gegen VW laufen,
      Hallöchen minoschdog,
      bei Deinen Klagen wünsche ich Dir viel Glück. Hoffentlich besteht Dein Händler dann noch.
      Es ist schon unmöglich, wie VW mit seinen Kunden und Händlern umgeht.
      Die Kunden scheinen es verstanden zu haben. Der Zulassungsverlust bei VW von Januar bis August 2017 liegt in Deutschland bei - 5,8%. Im August Golf - 10,8%, Passat - 7,3% und der Tiguan -8,3%.
      kfz-betrieb.vogel.de/vw-audi-h…adenersatzklage-a-648132/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Und nur diese Sprache verstehen sie.........ich kann das schon gar nicht mehr hören. Das gibt es Personen die vom Schummeldiesel betroffen sind und heben die neuen VAG Modelle in den Himmel und bestellen oder kaufen gleich.......

      Marke wechseln......

      Und jetzt kommt nicht wieder mit Skoda blabla.....auch Skifahren hätte tätig werden können, doch die sitzen das genau so aus.

      In der deutschen Rechtsprechung bleibt man immer Opfer! Entschädigt wird man da nicht wirklich.

      Und da in D VW nie zugegeben hat zu schummeln wird da auch nix bei rum kommen.

      Aber es wird sich zeigen.

      Mein Nachbar hat gerade mit seine 2012 er Golf Plus (oder heißt er da schon sportsvan) einen HD Pumpen schaden. 125.000 km und er war so stolz immer 2 T Öl zu verwenden und natürlich bekennender Updateverweigerer.

      Sein Auto geht in den Schrott und wird durch einen Mazda Benziner ersetzt.

      Eine gute Entscheidung.

      Der andere Nachbar ist auch liegen geblieben, ein A1 mit 1.6 er......ohne Update. Mal sehen was dabei rauskommt.
    • old man schrieb:

      Hoffentlich besteht Dein Händler dann noch.
      Der hatte schon vor dem Schlamassel als weiteres Standbein Renault und als Spielzeug noch Dacia auf der Palette....aber da scheint sich auch gerade etwas zu verändern?

      Nur noch Vertragswerkstatt für Skoda? Oha. =O

      Als ich den Yeti kaufte stand Skoda bei ihm noch an erster Stelle....

      Und danke für den Link, die Kommentare der Händler sprechen ja Bände, die sind wohl genauso gekniffen wie die Kunden.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • CAROMITO schrieb:

      MajaB schrieb:

      Du kannst nur noch VW wegen Betrugs verklagen aber dafür gibt es bisher keine bei Gericht verwertbaren Erkenntnisse.
      Das genau ist der Punkt - bisher !Erfüllt nicht die Tatsache das ein Fahrzeug bewusst mit einen Mangel hergestellt und vertrieben wird diesen Tatbestand ?
      Was spricht gegen die Sichtweise meiner Versicherung, - das Fahrzeug ist noch mangelfrei !
      Ich achte die Meinung von @floflo aber habe das gute Recht eine eigene Sicht der Dinge zu haben.
      F.U.

      Nein, das wird nicht reichen, der Straftatbestand Betrug erfordert Vorsatz und dazu muss es zuerst jemanden geben, dem man diesen Vorsatz nachweisen kann.
    • minoschdog schrieb:

      MajaB schrieb:

      Hattest du dich nicht schon myrights angeschlossen?
      Nein.
      Wie gross wären denn meine Chancen gewesen, wenn ich einfach die Hände in den Schoß gelegt hätte und den lieben Gott einen guten Mann hätte sein lassen?

      Vielen Dank für Deine Erfolgswünsche, wer kämpft kann auch verlieren - völlig klar - wer auf den Kampf von vornherein verzichtet hat schon verloren....

      Und auch @CAROMITOs Chancen sind noch intakt.
      skoda-suv-forum.de/forum/index…?postID=249535#post249535

      Da hattest du was dazu geschrieben. War nicht myrights aber ein anderes Konsortium. Musstest du da nicht die Rechte abtreten?
      Kannst du dann individuell noch klagen?
    • MajaB schrieb:

      Musstest du da nicht die Rechte abtreten?
      Ach, Du meinst den Stichting Volkswagen Car Claim?

      Aus dem vom Claim angestrebten Sammelvergleich wurde ja bekanntlich nichts.

      Ich habe jetzt 150 .- € SB für die Deckungszusage an meine Rechtsschutzversicherung "abgetreten" ;) und das Honorar der Anwälte somit gesichert, den Gegenwert von 2 Tankfüllungen hoffe ich gut angelegt zu haben und harre der weiteren Dinge in @CAROMITOs Körperhaltung. :thumbup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • CAROMITO schrieb:

      Das meinst Du nicht im Ernst !
      Ohne Schuld der von VW hätte sich keiner darauf stürzen können !
      Hier verwechselst Du Ursache und Wirkung.
      Hier hast du mich nicht ganz richtig verstanden. Natürlich ist VW ursächlich dafür, dass der Ruf des "Made in Germany" in der Automobilindustrie Schaden genommen hat. Ich wehre mich nur dagegen, VW zum alleinigen Sündenbock zu stempeln. Es hätte genau so gut auch einen anderen, z.B. Hyundai treffen können, denn letztlich haben sie alle das gleiche gemacht, weil ihnen auch gar nichts anderes übrig blieb, wenn man auf Katalysatoren verzichtet. Die Manipulation haben zwischenzeitlich ja auch andere bereits zugegeben, nur behaupten Sie eben, das alles verstoße nicht gegen geltendes Recht, was VW inzwischen übrigens auch behauptet, allerdings mehr halbherzig, weil man dadurch das KBA angreifen muss, auf dessen Zusammenarbeit man aber angewiesen ist. Letztlich könnte es auch so kommen, dass alles als legal eingestuft wird, denn bisher sind zwar alle Gerichte von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen, doch kein einziges Gericht hat das wirklich geprüft und sich mit den technischen Zusammenhängen auseinandergesetzt. Das "Geständnis" von VW hat offenbar ausgereicht. Dass jetzt plötzlich einige Hersteller, wie z.B. Mercedes mit freiwilligen Updates kommen, sagt doch alles. Das ist die Flucht nach vorne, ehe man auch unter den "Hammer" kommt und vermutlich einem Deal mit dem KBA geschuldet.

      Anders ist die Sach- und Rechtslage freilich in den USA, denn die meisten der dort betroffenen Fahrzeuge verfügten über SCR-Katalysatoren, bei denen man letztlich ohne wirkliche Not die Harnstoffzufuhr gedrosselt hat, damit man nicht so oft AdBlue nachtanken muss. Das ist der klassische Fall einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zwar sowohl nach amerikanischen als auch nach EU-Recht. Daher sollte man die Situation in den USA nicht mit der in Europa gleichsetzen.

      CAROMITO schrieb:

      Erfüllt nicht die Tatsache das ein Fahrzeug bewusst mit einen Mangel hergestellt und vertrieben wird diesen Tatbestand ?
      Nein, Betrug setzt eine Täuschungsabsicht voraus. Die wird man, wenn überhaupt allenfalls den Typgenehmigungsbehörden gegenüber bejahen können, nicht gegenüber dem Kunden. VW ging es nicht darum, dem Kunden falsche Abgaswerte vorzugaukeln sondern nur darum, dass es nicht zu vorzeitigen Ausfällen kommt, was ja durchaus im Interesse der kunden liegt. Rein technisch betrachtet hat VW eigentlich alles richtig gemacht, denn die Funktionsweise der AGR und ihre Auswirkungen auf das Abgasverhalten verlangt eine dynamische Anpassung, durchaus auch im Sinne der Umwelt. Das Dumme ist nur, dass diese dynamische Anpassung mit EU-Vorschriften nicht vereinbar ist, wobei das aber erst noch abschließend entschieden werden muss. Das ist ähnlich wie mit den Dash-Cams, die in einem anderen Thread jetzt wieder aufgelebt sind. Sie sind verboten, doch eigentlich sehr sinnvoll und nützlich, wobei ich zugebe, dass der Vergleich vielleicht nicht ganz passend ist.

      Andreas
    • Ein 2. Aspekt ist zu ergänzen

      @floflo
      Ein Betrug setzt nicht nur eine Täuschungsabsicht voraus, sondern es muss auch eine Person geben, die für diese Täuschungsabsicht haftbar gemacht werden kann. VW als AG kann m.E. für eine solche Täuschung in D/EU nicht haftbar gemacht werden. Ich denke das Unterfangen ist hoffnungslos.
    • ..... werden nicht schon einige "haftbar" ( verhaftet ) gemacht ????

      Hat nicht ein Gericht schon "Ross und Reiter" verlangt von VW ?

      KEINER WAR ES ! Keiner hat den Mut das zu SAGEN !!! Ein Laden ist das !!!!!


      @ Pit....bei denen triffst Du garantiert keinen , da kannste lange draufhauen !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rainer II ()

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