Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Eine Abschalteinrichtung ist Grund genug, denn damit wurden die Vorgaben nur auf dem Papier erfüllt.
      Es ist nicht die Abschalteinrichtung sondern die Prüfstandserkennung die nicht erlaubt ist.
      Diese Prüfstandserkennung wird per Softwareupdate entfernt, das ist einigen hier im Forum auch wieder nicht recht.
      Abschalteinrichtungen sind im eingeschränkten Umfang erlaubt.


      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Gesetzgeber-Verlangen?

      Mir reicht es unabhängig von juristischen und technologischen Tatsachen, daß ich einst beim Kauf, ohne tief in die Materie eingestiegen zu sein, mehr als enttäuscht wurde. Damit muß in erster Linie der VAG-Konzern umgehen, denn dieser kann tatsächlich die eigene Zukunft gestalten. An Politik und Behörden hätte ich den Anspruch an Verbesserungen auch, allein hier fehlt mir leider die Vorstellung, es könne sich nennenswert etwas tun. Es ist leider etwas betrüblich...
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Hallo Freunde.

      Nun ist mein Yeti verkauft. Nach 5 Jahren und problemlosen 72000 km für 18000 unter Listenpreis und 12000 und Anschaffungspreis. Nur Verschleißteile getauscht und eine Haldex auf Kulanz. Nicht mal ne Glühlampe kaputt. Ein wirklich tolles Auto! Aber der Stress mit dem Update war mir dann zu viel.

      Update hatte ich nicht gemacht aber im Kaufvertrag drauf hingewiesen.

      Ich bleibe Euch aber treu und wünsche allen Verweigeren mehr Kraft als ich sie hatte und viel Erfolg! :)

      G Frank

      PS: Hatte wegen Karoq Finanzierung nachgefragt. Nach 5 Jahren beim Diesel setzt der Verkäufer :F: nur 15 Prozent Restwert an.
      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!
    • Es ist ja in Ordnung das ihr enttäuscht seid. Nur welche gesetzlichen Bestimmungen haben die Hersteller nicht erfüllt, bzw. im Fall von VW nacherfüllt.
      Nur dann könnte der Gesetzgeber die Hersteller evtl zu einem Hardwareupdate zwingen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • minoschdog schrieb:

      Das sehe ich aber gänzlich anders, das Verlangen des Gesetzgebers haben sie gerade nicht erfüllt und mit Schummelleien darüber hinweggetäuscht.
      Ich habe ja ausdrücklich geschrieben, von Schummelleien abgesehen. Wer eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, erfüllt natürlich die gesetzlichen Anforderungen nicht. Ohne diese Schummellei wird das Verlangen des Gesetzgebers hingegen erfüllt, wonach eben nur auf dem Prüfstand unter lebensfremden Bedingungen die Grenzwerte eingehalten werden müssen.

      minoschdog schrieb:

      Das Verlangen lässt sich nur per Software auch gar nicht erfüllen, da muss Hardware in Form zB. eines SCR Kats und AdBlue Einspritzung her....und warum sollte der Autofahrer jetzt dafür bezahlen?
      Das Verlangen, nämlich das Einhalten der damals geltenden Normen ohne Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, lässt sich auch mit einem Softwareupdate erfüllen. Ob es dadurch zu einer Verkürzung der Lebensdauer von Bauteilen des Abgaskontrollsystems kommt, interessiert den Gesetzgeber nicht. Im Übrigen habe ich nicht geschrieben, dass der Autofahrer dafür bezahlen muss sondern der Staat.

      minoschdog schrieb:

      Die Hersteller müssten also für ihre eigenen Versäumnisse einstehen!
      Nein, müssen sie nicht, weil es abgesehen von der Abscheilteinrichtung in Verbindung mit einer Prüfstandserkennung keine Versäumnisse gibt (s.o.). Was man den Autoherstellern vorwerfen kann, ist, dass sie nie mehr tun als von ihnen verlangt wird. Doch wenn ich ehrlich bin, wäre ich damals auch nicht bereit gewesen, 2.000 oder vielleicht auch nur 1.500 Euro mehr für eine effektivere Abgasreinigung auszugeben, die dann auch noch mit der Lästigkeit und den Kosten einer AdBlue Nachfüllung verbunden wäre. Ich kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich kann der Automobilindustrie nicht etwas vorwerfen, worin ich selbst keinen Deut besser bin.

      Andreas
    • row-dy schrieb:

      Es ist nicht die Abschalteinrichtung sondern die Prüfstandserkennung die nicht erlaubt ist.
      Das stimmt so nicht. Beides ist nicht erlaubt. Eine Prüfstandserkennung allein ist auch unschädlich, wenn daraus keine Folgen, d.h. eben eine Abschaltung resultieren. Entscheidend ist daher nicht so sehr die Prüfstandserkennung, die man im übrigen auch gar nicht braucht, weil die Prüfstandsparameter ja feststehen und sich folglich auch ohne Prüfstandserkennung in die Software programmieren lassen, sondern die Abschalteinrichtung.

      row-dy schrieb:

      Diese Prüfstandserkennung wird per Softwareupdate entfernt, das ist einigen hier im Forum auch wieder nicht recht.
      Sowohl die Prüfstandserkennung als auch und vor allem die Abschalteinrichtung werden durch die Software entfernt, sofern uns VW nicht erneut betuppt, was ich nicht ganz ausschließen möchte.

      row-dy schrieb:

      Abschalteinrichtungen sind im eingeschränkten Umfang erlaubt.
      Das stimmt zwar, trifft jedoch nur auf ganz wenige Ausnahmefälle zu, die hier weder bei VW noch nach meiner Überzeugung bei den anderen Fahrzeugherstellern vorliegen. Wenn man die Abgasrückführung nicht ohne nachteilige Auswirkung einsetzen kann, darf man sie eben auch nicht zur Einhaltung der Grenzwerte einsetzen. Das ist jedenfalls keine Rechtfertigung für eine Abschalteinrichtung.

      Wenn man nach einer Rechtfertigung sucht, kann man sie nur in der Tatsache finden, dass es einerseits aufgrund des Zielkonflikts gar nicht möglich ist, die AGR ohne Verstoß gegen das Abschaltverbot, das auch ein Einschaltverbot beinhaltet, wenn sich dadurch Abgaswerte verschlechtern, zu verwenden und zum anderen in der Wirkungslosigkeit der AGR bei höheren Motordrehzahlen. Die AGR an sich verstößt damit bereits gegen die gesetzgeberische Zielsetzung und hätte so nicht genehmigt werden dürfen. Da sie aber doch genehmigt wurde, darf man sie nicht unter das Abschaltverbot fallen lassen. Nur mit dieser Begründung können die Automobilhersteller entlastet werde, was aber gleichzeitig eine Belastung der Typgenehmigungsbehörden, vor allem des KBA bedeutet. Das will man wohl vermeiden, weshalb man sich bei VW auch recht halbherzig gegen den Vorwurf, eine verbotene Abschalteinrichtung zu verwenden wehrt und das KBA sich im Gegenzug auf die Update-Lösung eingelassen hat anstatt die Typgenehmigung zurück zu nehmen.

      Andreas
    • leuchtturm schrieb:

      Richtig, und der hat nicht geschummelt sondern betrogen.
      Und seit wann ist Betrug nicht mehr strafbar?
      Und dafür sollen sie auch bestraft werden.
      Trotzdem kann man jetzt nicht plötzlich andere Regeln für alte Wagen machen. Die Wagen erfüllen Euro 5 und mehr war nicht verlangt. Also kann man auch keine Nachbesserung auf Euro 6 erwarten.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • leuchtturm schrieb:

      Richtig, und der hat nicht geschummelt sondern betrogen.
      Und seit wann ist Betrug nicht mehr strafbar?
      Das Wort "schummeln" stellt vielleicht zu sehr eine Verharmlosung dar, ein Betrug am Kunden im strafrechtlichen Sinne ist das aber auch nicht, da mit der Abschalteinrichtung nicht das Ziel verfolgt wurde Abgasgrenzwerte einzuhalten, die in Wirklichkeit nicht eingehalten werden, sondern die Lebensdauer von Bauteilen des Abgaskontrollsystems zu erhöhen und das ist durchaus im Interesse des Kunden. Durch diese Maßnahme ist nicht einmal ein großer Schaden für die Umwelt entstanden, da die AGR, die abgeschaltet wird, unter Straßenbedingungen auf die NOx-Reduzierung ohnehin nicht die Wirkung hat wie auf dem Prüfstand. So zeigen alle bisherigen Test, dass auch mit dem Update die NOx-Werte ein Vielfaches über der Prüfstandsgrenzwerten liegen, wenn man sich außerhalb der softigen Prüfstandsbedingungen bewegt, was in der Realität fast immer das Fall ist.

      Im Übrigen finde ich es merkwürdig, wenn Mitglieder wie berme, die das Update nicht wollen, von Betrug reden. Die Ablehnung des Updates stellt dann ja eine Aufrechterhaltung des Betrugs dar, d.h. man wird indirekt quasi selbst zum Betrüger. Widersprüchlicher geht es eigentlich kaum. Man hat Sorge vor möglichen Nachteilen des Updates, beklagt sich aber, dass VW gerade zur Vermeidung dieser Nachteile die AGR abgeschaltet hat, die das Fahrzeug ohne die Abschaltung von Anfang an besessen hätte.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das Wort "schummeln" stellt vielleicht zu sehr eine Verharmlosung dar, ein Betrug am Kunden im strafrechtlichen Sinne ist das aber auch nicht, da mit der Abschalteinrichtung nicht das Ziel verfolgt wurde Abgasgrenzwerte einzuhalten, die in Wirklichkeit nicht eingehalten werden, sondern die Lebensdauer von Bauteilen des Abgaskontrollsystems zu erhöhen und das ist durchaus im Interesse des Kunden.Definition des
      Definition des Wortes "Schummeln" lt. Duden:
      " unehrlich handeln, mogeln, durch Täuschung, Tricks irgendwohin bringen bewegen"

      Mein Einwand gegen das Wort "schummeln" bezieht sich nicht auf den rechtlichen Sachverhalt an sich,
      aber der Begriff "schummeln" wird eher umgangssprachlich verwendet und wir m. E. diesem Vorgang nicht gerecht.
      Hier sehe ich für mich, als Kunde, eher den Begriff "Täuschung" als erfüllt (von wem auch immer ich getäuscht wurde - Autohersteller oder KBA?).
      Der Begriff der "Täuschung" kommt aber regelmäßig auch in Gesetzestexten zur Anwendung und wird dort mit Strafe bedroht ( und sogar in den USA bereits vollzogen)
      Warum nicht bei uns?

    • floflo schrieb: Im Übrigen finde ich es merkwürdig, wenn Mitglieder wie berme, die das Update nicht wollen, von Betrug reden. Die Ablehnung des Updates stellt dann ja eine Aufrechterhaltung des Betrugs dar, d.h. man wird indirekt quasi selbst zum Betrüger.
      __________________
      Das ist eine Unterstellung.
      Ich sehe das nämlich anders, da dieses Update auch nach Auffassung vieler Forumsmitglieder einen erneuten Betrug seitens VW darstellt.


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • floflo schrieb:

      Im Übrigen finde ich es merkwürdig, wenn Mitglieder wie berme, die das Update nicht wollen, von Betrug reden. Die Ablehnung des Updates stellt dann ja eine Aufrechterhaltung des Betrugs dar, d.h. man wird indirekt quasi selbst zum Betrüger.

      Es steht doch außer Frage das hier von VW betrogen wurde.
      Wieso soll dann ein Unschuldiger hier Nachteile erleiden?
      Welcher Art wurde hier oft genug diskutiert.
      Es steht zweifelsfrei fest das sich die Schadstoffwerte mit dem Update ändern.
      Aber nur Positiv ?
      Wenn sich nur ein einziger Wert verschlechtert mache ich mich mit zum Täter/Betrüger ?
      Mit dem gleichen Recht kannst Du einen Menschen eine Stichwunde zufügen.
      Er hat ja die Möglichkeit zum Arzt zu gehen, wenn nicht, ist er selbst schuld.
      Na und die Narbe - kein Problem er kann doch weiterleben.
      Wenn Seine Lebenszeit damit verkürzt wird - na und, der Täter führt doch aus - Er ist nicht Schuld!
      F.U.
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