Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

    • [ Antrieb ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Da das Update bei mir langsam auch konkrete Formen annimmt, habe ich gestern mal mit einen befreundeten Mechaniker gesprochen. Der arbeitet in einem Skoda Autohaus. Er sagte zu mir , dass Skoda bei der Gewährung der VBM sehr kulant sei, falls Schäden auftauchen sollten nach dem Update. VW wäre da viel strenger und restriktiver. Letztendlich ist es wichtig , dass man einen engagierten Kundenberater hat der auch ein bischen hartnäckig ist. Eine ständige Wartung bei Skoda sei nicht unbedingt zwingend eine Voraussetzung dabei. Weiterhin sagte er mir, dass die Anzahl der AGR Kühler Schäden zugenommen hätten.

      Grüße
    • yatidriver schrieb:

      Und ich muss nun die Kosten für eine Klage selbst zahlen da die Prozesskostenfinanzierer Klagen nicht mehr übernehmen
      Wen meinst du jetzt mit Prozesskostenfinanzier? Hast du dich einer Organisation wie myRight - von denen hört man auch nichts mehr - angeschlossen oder bist du rechtsschutzversichert? Die Rechtsschutzversicherung kann eine Deckungszusage nur dann ablehnen, wenn ein Rechtsstreit offenkundig keine Aussicht auf Erfolg hat. Davon kann hier aber nicht die Rede sein. Im Gegenteil zeigen die zunehmend zugunsten der Fahrzeughalter ausgehenden Entscheidungen, dass die Erfolgsaussichten derzeit höher einzuschätzen sind als Gefahr einer Niederlage, so dass, solltest du rechtsschutzversichert sein, es an der fehlenden Deckungszusage nicht scheitern sollte.

      Andreas
    • yatidriver schrieb:

      Leider auch keine RSV
      Ich sag es zwar nicht gern, mach das Update drauf. Die Kosten ohne RSV sind viel zu hoch. Wenn Du vielleich doch verlieren solltest, beisst Du dich in den A..... da ist ein Luxusurlaub weg. Dann gibt es noch die VBM , ich weiß alles nur kann , aber besser als nichts.

      Grüße
    • minoschdog schrieb:

      Wer von Hause aus leicht zaudert oder wen Zweifel plagen ist mit dem "update" eindeutig besser bedient!
      Naja - wenn die Gefahr besteht, 6000 Euronen in den Sand zu setzen...
      Von diesem Geld könnten auch die eine oder andere Reparatur am Yeti finanziert werden... :wech:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • neugieriger mensch schrieb:

      Ich sag es zwar nicht gern, mach das Update drauf. Die Kosten ohne RSV sind viel zu hoch.
      Hier wirfst du jetzt aber zwei Dinge durcheinander, die man trennen muss: Das Update und ein möglicher verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit gegen die Zulassungsbehörde sowie die Frage, ob es sich lohnt, gegen VW auf Rücknahme des Autos zu klagen. yatidriver ging es um eine Klage gegen VW, die natürlich ein erhebliches Kostenrisiko mit sich bringt, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist. Diese Risiko würde ich bei der nach wie vor uneinheitlichen Rechtsprechung auch nicht eingehen, zumal derzeit niemand sagen, wie es am Ende ausgehen wird.

      Das Kostenrisiko bei Verweigerung des Updates und Führen eines Rechtsstreits ist dagegen deutlich niedriger, zum einen, weil selbst im Falle eines Unterliegens viel weniger Kosten entstehen, zum anderen, weil ich nach wie vor bzw. nach der Entscheidung des VG Stuttgart sogar erst recht die Chancen als sehr hoch einschätze, das Update nicht machen zu müssen. Eine absolute Sicherheit gibt es da natürlich auch nicht.

      Andreas
    • rainer II schrieb:

      .....ich habe es schon einmal geschrieben, auch ohne das Update-Theater !

      Mein Yeti in Zahlung = 11.000 EURO

      Neuer/Gebrauchter = 26.000 EURO ,

      ...... also für 15.000 EURO kann ich viel reparieren lassen !
      Die Rechnung könnte aber auch so aussehen:

      Mein Yeti in Zahlung = 11.000 Euro

      Prozesskosten = 6.000 Euro

      ..... also für die verbleibenden 5.000 Euro, kann ich mir jetzt so gut wie gar nichts mehr leisten. ;)

      minoschdog schrieb:

      Hat dich eine Milchmaid beim rechnen unterstützt?
      Ich nehme an, es war Eva Zwerg. :D

      Andreas
    • Hier entwickelt sich gerade folgender Streit:

      Ein Kunde wünscht seinen Diesel (wg. „Betruges“) an den Händler zurückzugeben. Dieser ist (ohne Gericht) einverstanden und zieht zunächst die übliche km-Nutzungsentschädigung (1800 Euro) ab.
      Zusätzlich müsse er aber für die Aufarbeitung etlicher kleiner Beulen und größerer Lackbeschädigungen (die tatsächlich vorhanden sind, Fahrradlenker in Garage, Polster usw.) weitere 2350 Euro abziehen. Das sah der Kunde nicht ein und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser bestätigte die Schäden an Lack, Blech und Polster und vermerkte zusätzlich eine Delle im Unterboden (Aufsetzer) und u.a. eine unsachgemäße Reparatur mit Fremd-Teilen an den Bremsen und wertet die nötige Aufbereitung zur Wiederherstellung eines altersgerechten Zustandes, mit zusammen 4200 Euro.

      Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

      H.O.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Hier entwickelt sich gerade folgender Streit:

      Ein Kunde wünscht seinen Diesel (wg. „Betruges“) an den Händler zurückzugeben. Dieser ist (ohne Gericht) einverstanden und zieht zunächst die übliche km-Nutzungsentschädigung (1800 Euro) ab.
      Zusätzlich müsse er aber für die Aufarbeitung etlicher kleiner Beulen und größerer Lackbeschädigungen (die tatsächlich vorhanden sind, Fahrradlenker in Garage, Polster usw.) weitere 2350 Euro abziehen. Das sah der Kunde nicht ein und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser bestätigte die Schäden an Lack, Blech und Polster und vermerkte zusätzlich eine Delle im Unterboden (Aufsetzer) und u.a. eine unsachgemäße Reparatur mit Fremd-Teilen an den Bremsen und wertet die nötige Aufbereitung zur Wiederherstellung eines altersgerechten Zustandes, mit zusammen 4200 Euro.

      Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
      Im Fußball nennt man so etwas ein Eigentor. dem man ein gehöriges Maß an Blödheit nicht absprechen kann. Ich habe mal in meine Glaskugel geschaut. Danach geht die Sache so aus, dass der Händler nunmehr vom Kaufpreis nicht nur die 2.350 Euro abziehen will sondern die vom Sachverständigen ermittelten 4.200 Euro. Damit ist der Kunde natürlich nicht einverstanden und klagt. Der Händler hat von diesem Kunden nun die Schnauze voll und schaltet seinerseits auf stur und erhebt die Einrede der Verjährung, was zur Klageabweisung führt. Der Kunde schaltet die Bildzeitung ein, die für sein Anliegen aber wenig Verständnis hat, den Fall aber zum Anlass nimmt, einen Bericht über Querulanten zu schreiben.

      Den weiteren Verlauf der Geschichte überlasse ich jetzt der Phantasie jedes einzelnen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das Kostenrisiko bei Verweigerung des Updates und Führen eines Rechtsstreits ist dagegen deutlich niedriger, zum einen, weil selbst im Falle eines Unterliegens viel weniger Kosten entstehen, zum anderen, weil ich nach wie vor bzw. nach der Entscheidung des VG Stuttgart sogar erst recht die Chancen als sehr hoch einschätze, das Update nicht machen zu müssen. Eine absolute Sicherheit gibt es da natürlich auch nicht.
      Das mag ja sein Andreas, aber endgültig in die Zukunft sehen und den Ausgang vorhersehen kannst Du auch nicht. Es wird bei der rechtlichen Auseinandersezung bezüglich des Softwareupdates , sowie auch bei der Klage Auf Schadensersatz / Rücknahme des Autos immer ein Restrisiko bleiben. Aber das Restrisiko ohne RV bei einer Klage zb. auf Schadensersatz kann ich über einen Prozesskostenfinanzierer minimieren. D.H. ich bekomme etwas weniger zurück , wenn ich gewinne bzw. ich muss für die Prozesskosten nicht aufkommen wenn ich verliere. Das sieht beim Prozess den ich gegen das Softwareupdate führe schon ganz anders aus. Dort trage ich das Risiko ohne RV ganz allein und zb. haben mich meine Anwälte Gansel in Berlin darauf hingewiesen, das ihr Mandat sich nur auf die Klage gegen VW beschränkt. Ein weiteres Prozessrisiko ist nicht dadurch gedeckt. Man wies mich darauf hin, das ich mir im Falle einer Klage gegen das Softwareupdate einen spezialisierten Anwalt suchen müsste. Die minimalen Prozesskosten wurden dabei auf mindestens 1600 Euro beziffert. Das sind wahrscheinlich die untersten Kosten , also ein Trabbi ohne Lenkrad und Räder. Was ich damit sagen will natürlich muss es jeder selbst wissen, was er mit seinen Rechten macht, mir wäre aber die Kohle zu schade die ich unserer Judikative noch zusätzlich in den Rachen schmeisse mit doch ( relativ ) ungewissen Ausgang.

      Grüße
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ein Kunde wünscht seinen Diesel (wg. „Betruges“) an den Händler zurückzugeben. Dieser ist (ohne Gericht) einverstanden und zieht zunächst die übliche km-Nutzungsentschädigung (1800 Euro) ab.
      Zusätzlich müsse er aber für die Aufarbeitung etlicher kleiner Beulen und größerer Lackbeschädigungen (die tatsächlich vorhanden sind, Fahrradlenker in Garage, Polster usw.) weitere 2350 Euro abziehen. Das sah der Kunde nicht ein und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser bestätigte die Schäden an Lack, Blech und Polster und vermerkte zusätzlich eine Delle im Unterboden (Aufsetzer) und u.a. eine unsachgemäße Reparatur mit Fremd-Teilen an den Bremsen und wertet die nötige Aufbereitung zur Wiederherstellung eines altersgerechten Zustandes, mit zusammen 4200 Euro.

      Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
      Nun, jetzt fällt den Kunden ein :
      Winterräder wurden für das Auto angeschafft 1000,00 Euro mit Felgen.
      Schonbezüge 375 Euro.
      Zusätzliche Versieglung des Unterbodens der Hohlräume 270 Euro.
      Neue Software für das Navi 175 Euro.
      Wartungsintervalle + Ölwechsel zur Sicherung der Garantieleistung nur bei Skoda (Differenz zur freien Werkstatt in 4 Jahren) 400 Euro
      Nanoversieglung 2x jährlich zusätzlich zur Pflege (geplante Langzeitnutzung) 210 Euro
      Einbau Marderschutz durch Fachwerkstatt 235 Euro.
      Fußmatten + Kofferraummatten 135 Euro.
      Einbau Anhängerkupplung 870 Euro
      + ................
      Ein dummer Kunde - er konnte doch damit rechnen das er betrogen wird.

      Danke Rheinschiffer, das Du uns helfen willst, da mach ich doch gleich eine Überschlagsrechnung für meine Advokaten fertig !
      F.U.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.