Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • neugieriger mensch



      .....ich war auch auf der Suche nach Anwälten, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind.

      Ich habe in meinem Umkreis niemanden gefunden, recherchiert habe ich auch ! Ganz, ganz schwach

      besetzt ! Einen "Berliner" z.B. brauche ich hier nicht nehmen, zu weit weg etc.

      Ich möchte jetzt in Ruhe gelassen werden mit dem "Krempel" !

      Update ist drauf und fertig !!!
    • neugieriger mensch schrieb:

      Eine ständige Wartung bei Skoda sei nicht unbedingt zwingend eine Voraussetzung dabei.
      Auf diese Aussage würde ich mich nicht verlassen. Nach meinem Kenntnisstand setzt die Kostenübernahme im Rahmen der VBM das Einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten voraus.


      Rheinschiffer schrieb:

      ... Dieser bestätigte die Schäden an Lack, Blech und Polster und vermerkte zusätzlich eine Delle im Unterboden (Aufsetzer) und u.a. eine unsachgemäße Reparatur mit Fremd-Teilen an den Bremsen und wertet die nötige Aufbereitung zur Wiederherstellung eines altersgerechten Zustandes, mit zusammen 4200
      Das war wieder einer von den "Ganzschlauen". Ergänzend wäre zu prüfen, ob das Fahrzeug wegen der "unsachgemäßen Reparatur" an den Bremsen überhaupt noch verkehrssicher ist.

      Ähnliches wird aber auch der ein oder andere Leasingnehmer bei der Rückgabe seines Fahrzeuges erlebt haben.
    • neugieriger mensch schrieb:

      Das mag ja sein Andreas, aber endgültig in die Zukunft sehen und den Ausgang vorhersehen kannst Du auch nicht.
      Stimmt, das kann ich auch nicht. Könnte ich es, hätte ich nicht von Prozessrisiko gesprochen.

      neugieriger mensch schrieb:

      Aber das Restrisiko ohne RV bei einer Klage zb. auf Schadensersatz kann ich über einen Prozesskostenfinanzierer minimieren.
      Stimmt, wenn du den Deal gemacht hast, dass dir keine Prozesskosten entstehen und du stattdessen im Falle des Obsiegens einen Teil der dir zustehenden Summe abgibst, trägst du gar kein Kostenrisiko.

      neugieriger mensch schrieb:

      Man wies mich darauf hin, das ich mir im Falle einer Klage gegen das Softwareupdate einen spezialisierten Anwalt suchen müsste.
      Stimmt wohl eher nicht, denn deine Kanzlei sollte in der Lage sein, dich auch hinsichtlich des Updates zu vertreten. Die Empfehlung, sich einen spezialisierten Anwalt zu nehmen, hat wohl eher den Hintergrund, dass deiner Kanzlei das Mandat nicht lukrativ genug ist. Dennoch ist es natürlich richtig, dass eine Spezialisierung eines Anwalts immer von Vorteil ist.

      neugieriger mensch schrieb:

      Die minimalen Prozesskosten wurden dabei auf mindestens 1600 Euro beziffert
      Stimmt bedingt. Vor dem Verwaltungsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. In der Regel lässt sich die Behörde dort auch nicht vertreten. Die Anwaltskosten machen aber den größten Teil der Verfahrenskosten aus. Wird das Verfahren ohne anwaltlichen Beistand geführt, besteht das Kostenrisiko praktisch nur in den Gerichtskosten. Diese betragen für das Eilverfahren 213 Euro und das Hauptverfahren 495 Euro. Bei eigener anwaltlicher Vertretung liegen die Kosten für das Eilverfahren bei etwa 600 Euro und für das Hauptverfahren bei etwa 1.600 Euro.

      Andreas
    • rainer II schrieb:

      Ich möchte jetzt in Ruhe gelassen werden mit dem "Krempel" !

      Update ist drauf und fertig !!!
      Ich weiss. Ich bin auch bald dran, habe so ein Bauchgefühl. Aber es wäre trotzdem nett, wenn Du ab und zu berichten würdest, wie sich der Yeti verhält.

      Grüße Torsten
    • Kajo schrieb:

      Nach meinem Kenntnisstand setzt die Kostenübernahme im Rahmen der VBM das Einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten voraus.
      Du sagst es doch, die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Das kann auch die Tankstelle nebenan machen. Wichtig ist , dass die Tankstelle dir das auch so im Inspektionsheft als Nachweis bestätigt.

      Grüße
    • neugieriger mensch schrieb:

      Ich weiss. Ich bin auch bald dran, habe so ein Bauchgefühl. Aber es wäre trotzdem nett, wenn Du ab und zu berichten würdest, wie sich der Yeti verhält.
      Wenn dann jede Woche Problemberichte kommen, könnten aus deinem Bauchgefühl aber Bauchschmerzen werden. ;)

      Aber jetzt im Ernst. Obwohl ich hier zu den Updateverweigerern gehöre, muss ich nochmals klarstellen, dass die vielen negativen Berichte über das Update m.E. ein falsches Bild vermitteln. Die Anzahl derer, die keine Probleme mit dem update haben, das aber nicht in die Öffentlichkeit tragen, dürfte um ein Vielfaches größer sein als die Anzahl der Problemfälle. VW selbst sprach einmal von 10 % Problemfälle, ein Wert, der jetzt nach diversen Verbesserungen des Updates noch niedriger liegen dürfte, wobei man echte Langzeiterfahrungen allerdings noch nicht hat. Folgeschäden drohen am ehesten denjenigen, die ein dem Prüfstand ähnliches Fahrprofil haben, also den Motor wenig belasten.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      neugieriger mensch schrieb:

      Ich weiss. Ich bin auch bald dran, habe so ein Bauchgefühl. Aber es wäre trotzdem nett, wenn Du ab und zu berichten würdest, wie sich der Yeti verhält.
      Wenn dann jede Woche Problemberichte kommen, könnten aus deinem Bauchgefühl aber Bauchschmerzen werden. ;)

      Aber jetzt im Ernst. Obwohl ich hier zu den Updateverweigerern gehöre, muss ich nochmals klarstellen, dass die vielen negativen Berichte über das Update m.E. ein falsches Bild vermitteln. Die Anzahl derer, die keine Probleme mit dem update haben, das aber nicht in die Öffentlichkeit tragen, dürfte um ein Vielfaches größer sein als die Anzahl der Problemfälle. VW selbst sprach einmal von 10 % Problemfälle, ein Wert, der jetzt nach diversen Verbesserungen des Updates noch niedriger liegen dürfte, wobei man echte Langzeiterfahrungen allerdings noch nicht hat. Folgeschäden drohen am ehesten denjenigen, die ein dem Prüfstand ähnliches Fahrprofil haben, also den Motor wenig belasten.

      Andreas
      Du hast Recht , aber ich fahre das Auto jetzt ohne Probleme über 5 Jahre und hätte das gerne weiter so gemacht. Also bin ich schon skeptisch, denn warum sollte ich ein bisher erfolgreiches System wechseln lassen ( müssen ). Verbessern kann ich mich nicht mehr , es besteht nur die Chance auf Verschlechterung.

      Grüße
    • neugieriger mensch schrieb:

      Du sagst es doch, die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Das kann auch die Tankstelle nebenan machen. Wichtig ist , dass die Tankstelle dir das auch so im Inspektionsheft als Nachweis bestätigt.
      Das ist richtig, so lange es sich um einen "Meisterbetrieb" handelt. Der freundliche Schrauber von der Tanke um die Ecke reicht für eine qualifizierte Ausführung der Wartungsarbeiten sicherlich nicht aus. Ergänzend ist zu beachten, dass es bei den "heutigen Fahrzeugen" kein Inspektionsheft mehr gibt und von daher ist dann der Vermerk "nach Vorgaben des Herstellers" auf der Rechnung wichtig.

      Gleichwohl hätte ich mit der "Fremdnutzung" Bedenken und würde, auch unter Berücksichtigung höherer Kosten, dann doch lieber eine SKODA-Vertragswerkstatt mit den Wartungsarbeiten beauftragen. Dies muss aber jeder für sich entscheiden.
    • Wie geschrieben, zahlen die Prozesskostenfinanzierer angeblich keine Klage!
      Das hatte ich schon befürchtet. Die Zusage kam nur für eine ausserger. Auseinandersetzung.
      Oder wird hier jemand durch einen Prozesskostenfinanzierer bei einer Klage vertreten?
      Dann hätte ich heute eine falsche Info bekommen.
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • @yatidriver: Darf ich nochmals fragen, bei welcher Kanzlei du bist/warst? Und wie der ungefähre Ablauf kurz zusammengefasst war? Ich bin bei Gansel/Berlin und heute läuft die Frist ab, die sie VW mit dem ersten Schreiben gesetzt haben. Info kam sehr verspätet und nur auf meine konkrete Nachfrage. Hab aber heute wieder geschrieben und gefragt, wie es nun weitergehen soll.
    • 4 Wochen nach Beaftragung ging das Schriben an VW
      Dieses wurde von VW nach 10Tagen beantwortet und abgelehnt.
      Davon habe ich aber erst nach 6 Wochen erfahren.
      Auf Mails wurde nicht oder unzutreffend geantwortet.
      Es wurde nie angerufen, trotz mehmaligem Bitten meinerseits.
      Ich bin bei B-R-C. Wohl die Partnerkanzlei von deiner.
      Nun heisst es Klage gegen VW, die der Prozesskostenfinanzierer nicht übernimmt.
      Kosten für mich 6000,- wenn ich verliiere.

      Momentan werde ich das Risiko wohl eingehen.
      Es darf nicht sein, dass VW mit dem Betrug durchkommt.

      Und jetzt bitte keine Diskussion mehr - für mich hat VW betrogen.
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • CAROMITO schrieb:

      Nun, jetzt fällt den Kunden ein :
      Winterräder wurden für das Auto angeschafft 1000,00 Euro mit Felgen.
      Schonbezüge 375 Euro.
      Zusätzliche Versieglung des Unterbodens der Hohlräume 270 Euro.
      Neue Software für das Navi 175 Euro.
      Wartungsintervalle + Ölwechsel zur Sicherung der Garantieleistung nur bei Skoda (Differenz zur freien Werkstatt in 4 Jahren) 400 Euro
      Nanoversieglung 2x jährlich zusätzlich zur Pflege (geplante Langzeitnutzung) 210 Euro
      Einbau Marderschutz durch Fachwerkstatt 235 Euro.
      Fußmatten + Kofferraummatten 135 Euro.
      Einbau Anhängerkupplung 870 Euro
      Das bringt den Händler aber auf die Idee den Originalzustand zu verlangen.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • yatidriver schrieb:

      Davon habe ich aber erst nach 6 Wochen erfahren.
      Auf Mails wurde nicht oder unzutreffend geantwortet.
      Es wurde nie angerufen, trotz mehmaligem Bitten meinerseits
      Ich habe den Eindruck, dass die Kanzleien, die in der letzten Zeit Erfolge zu verzeichnen hatten, nun "Opfer" dieser Erfolge sind, d.h. genau genommen sind die Mandanten Opfer der Erfolge.

      Wegen Ablaufs der Verjährung sind nur noch Klagen gegen VW aus unerlaubter Handlung möglich, für die eine dreijährige Verjährung beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die unerlaubte Handlung begangen wurde. Klagen gegen VW waren anfangs die Ausnahme und dort, wo sie erhoben wurden, wurden sie meistens abgewiesen. So auch die "Musterklage" von myRight. In diesem Jahr scheint sich jedoch eine Trendwende anzuberaumen. Es waren bereits mehrere Klagen erfolgreich und plötzlich witterten viele Ihre Chance, die gegen den Händler nicht vorgehen wollten, doch noch an Schadensersatzleistungen heranzukommen.

      Natürlich geht man dann zu solchen Anwälten, die bereits erfolgreich waren, was dann dazu geführt hat, dass eine Vielzahl von Mandaten erteilt wurde, die alle bearbeitet werden müssen und so schnell zu einer Überlastung der Kanzleien geführt haben. Daraus erklärt sich das von dir beschriebene, nicht gerade mandantenfreundliche Verhalten. Das wird nach meiner Einschätzung in den nächsten Wochen auch nicht besser und es bleibt nur zu hoffen, dass sich durch die Überlastung keine Fehler einschleichen, die für den Mandanten nachteiligen Folgen haben können.

      Ob der Trend der Verurteilungen von VW anhält und ob vor allem die Berufungsgerichte die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigen werden, bleibt abzuwarten. Ich bin da eher skeptisch, da die Hürden einer Klage aus unerlaubter Handlung gegen den Fahrzeughersteller sehr hoch sind und ich bei mancher landgerichtlichen Entscheidung den Eindruck habe, dass mehr nach Rechtsempfinden als nach Recht entschieden wurde und man dazu diese Hürden einfach abgebaut hat anstatt sie zu überwinden. Eine Prognose möchte ich dennoch nicht wagen. Letztlich ist nichts unmöglich.

      Andreas
    • ich mag sie nicht,

      diese defätistischen Beiträge von wegen nur 10% der Update-Kunden haben eventuell Probleme usw. Fakt ist, dass allen yeti-Neuwagenkäufern das Bewustsein vermittelt wurde, dass sie einen zeitgemäßen Wagen in guter Qualität für eine langjährige übliche unproblematische Nutzung kaufen würden.
      Dann stellt sich heraus, dass dem für eine Reihe Dieselmotoren nicht so ist.

      1. Jetzt wird dem Kunden ein nicht langfristig getestetes oder gar bewährtes Motormanagement aufgezwungen von dem man inzwischen weiß, dass es bei etwa 10% der Kunden schadet und bei den anderen gibt es keine langfristigen Erfahrungen
      2. Jetzt gibt es Fahrverbote und dem Kunden wird zugemutet, dass er nicht mehr überall hinfahren darf, so etwas ist eine praktische teilweise Enteignung, niemand hätte einen Wagen gekauft bei dem so etwas zukünftig zu erwarten gewesen wäre.
      3. So ein Auto ist häufig eine der teuersten Familienanschaffungen. Wenn dieses durch Verhalten von Hersteller und Politik einen erheblichen überdurchschnittlichen Wertverlust erleidet, dann ist das auch ein erheblicher Schaden.

      Wenn Politik und Autohersteller dem Kunden derartiges mit der geballten Kraft des Rechtsstaates antun, dann ist das Betrug und kriminell. Völlig unabhängig davon, was die gerade geltenden §§ dazu meinen. Und da in diesem unserem Lande die Gerichte in der gleichen Hand sind wie die hier zuständigen Betrüger ist vor Gericht auch nichts Positives zu erwarten, es sei denn der Widerstand wäre eine Massenerscheinung. Ist er aber nicht, in Deutschland sowieso nicht.
      So bleibt einem nur, nicht zu vergessen und bei der nächsten Wahl das Kreuz dort zu machen wo man noch nicht betrogen wurde. So einen zu finden dürfte bei den Altparteien aber schwerfallen.

      Isenhagen
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.