die werden wohl eher mit fragwürdigen Deals davonkommen, schließlich haben sie nicht solche Kapitalverbrechen wie Schwarzfahren oder GEZ-Verweigerung begangen
...oder sie kommen ganz davon, weil der BGH die ja im Prinzip sinnvolle Abschalteinrichtung für rechtskonform erachtet.
Ob ein Baustein einer Software überhaupt die Würdigung findet ist fraglich.
Es geht in Wahrheit doch gar nicht um die Software, die etwas regelt sondern um das Bauteil, das von der Software geregelt wird, konkret hier die AGR. Wenn man erst einmal erkennt, dass ein optimaler Nutzen der AGR nur dann erzielt werden kann, wenn man sie bedarfsgerecht steuert und eine starre Einstellung nicht nur unter Motorschutzaspekten sondern auch unter Umweltgesichtspunkten absolut kontraproduktiv ist, wird man vielleicht auch erkennen, dass der ganze Abgasskandal auf die EU bezogen ein dickes Eigentor ist und nur Verlierer hervorgebracht hat (nein falsch, nicht nur Verlierer, auch Gewinner, die Anwälte).
Man versucht hier etwas aufzuarbeiten, was in der Vergangenheit mit sehr perfider Genauigkeit konstruiert wurde. Daneben stehen immer noch die Betriebsgeheimnisse die eigentlich mittlerweile uninteressant sein dürften. Und wie bei Vergangenheitsbewältigung üblich, kommt dann irgendwann es war nicht ganz korrekt, aber wir haben auch keine massiven Verstöße feststellen können.
VW wird in zwei Jahren einen neuen Antrieb vorstellen!
VW wird in zwei Jahren einen neuen Antrieb vorstellen!
Es würde nicht schaden wenn VW seine Hausaufgaben in der Gegenwart erledigen könnte.
Und jetzt wollen die Träumer 2 Jahre vorausschauen ?
Hoffentlich ist bis dahin noch genug Platz auf den Flughafen Berlin Brandenburg.
Für mich haben die keine Zukunft !
F.U.
So die Klage ist jetzt offiziell (mit Eingangsstempel ) beim zuständigen Landgericht eingereicht worden. Bis zum ersten Termin können aber ca. 3 Monate vergehen. Bin froh, dass es endlich losgeht. Hoffe auf einen guten Ausgang.
Bis zum ersten Termin können aber ca. 3 Monate vergehen.
Für deine Klage drücke ich dir beide Daumen. Deinen Optimismus hinsichtlich des Ausgangs teile ich, wenn auch etwas verhalten. Deinen Optimismus hinsichtlich einer Terminierung in 3 Monaten allerdings nicht, es sei denn die Klage ist am LG Gießen anhängig. Realistisch würde ich eher von einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten ausgehen, ehe es zu einem Verhandlungstermin kommt. Aber vielleicht macht VW dir ja auch ein Vergleichsangebot, mit dem du leben kannst. So oder so, wünsche ich dir, dass am Ende ein Strahlen deinen Gesichtsausdruck prägt.
Aber vielleicht macht VW dir ja auch ein Vergleichsangebot
Ist sowas denn hier im Forum schon vorgekommen?
Ja, Al_Bundy hat von einem Vergleichsangebot gesprochen. Wie das aussieht, wissen wir nicht und darüber kann er auch nicht reden. Ich schätze mal Rücknahme des Fahrzeugs gegen Lieferung von Schuhen in entsprechendem Gegenwert.
Ich glaube, ihr habt meine scherzhafte Anspielung nicht verstanden. Die Kult-Figur Al Bundy, die für den Nicknamen unseres gleichnamiges Mitglied wohl Pate stand, war Schuhverkäufer.