Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Das kam in meinem Urteil des LG Gießen nicht zum tragen, das lautete Kaufpreis minus Kilometerentschädigung gegen Rückgabe des Altfahrzeugs.
      Zu der Kilometerentschädigung gibt es vielleicht auch noch einiges Interessantes.
      Wie wird sie erhoben? Zu dem Zeitpunkt an dem der Rechtsanwalt seine erste Forderung gestellt hat (Kilometerstand), oder zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an VW?
      Das kann schon ganz erheblich sein, denn die ganze Sache zieht sich ja doch über einige Zeit und ob das Auto da z.B. 50.000 km mehr oder weniger drauf hat, kann sich schon ganz schön auswirken.
      Genauso interessant ist der Bezug auf die Lebensdauer des Autos bzw. die zu erwartende Laufleistung des Autos, wer legt dieses fest, der Rechtsanwalt in seinem ersten Schreiben oder der Richter?
      Es gibt noch viele interessante Fragen über die es sich lohnt zu diskutieren. :)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      wer legt dieses fest, der Rechtsanwalt in seinem ersten Schreiben oder der Richter?
      Bei mir der Richter (schon fast nach Gutsherrenart, Widerspruch kam von keiner Seite ;) ), hat er höchstpersönlich in den Taschenrechner getippt, er nahm eine zu erwartende Laufleistung von 300.000 km an, teilte den Streitwert duch diese Laufleistung und kam auf rund 10 Cent pro km.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

    • Diese 300.000 km müssen ja nicht fix sein, geht er nach Alter des Autos und gefahrenen km und rechnet damit die zu erwartende Laufleistung hoch?
      Wenn ich z.B. ein Auto habe, das drei Jahre alt ist und 150.000 km auf der Uhr hat wird die zu erwartende Lebensdauer wahrscheinlich anders aussehen, als wenn ich ein drei Jahre altes Auto mit 10.000 km auf der Uhr habe.
      Wie ich meinen Yeti gekauft habe, habe ich mit einer Nutzungsdauer von 400.000 km gerechnet, im ersten Jahr habe ich ihn auch viel genutzt, durch den Dieselskandal wurde mehr auf den Zweitwagen verlagert und in diesem Jahr läuft der Yeti nur noch vor dem Wowa und wenn wir mit den Hunden unterwegs sind, dafür bekommt der Zweitwagen kräftig km drauf. Mit anderen Worten gesagt, die jetzige Km-Leistung des Yeti passt nicht zu der eigentlich gedachten Lebensdauer. Dafür hat der Zweitwagen einen höheren Wertverlust durch hohe km-Leistung.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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    • Rolf schrieb:

      geht er nach Alter des Autos und gefahrenen km und rechnet damit die zu erwartende Laufleistung hoch?
      Er hat in die Luft gegriffen und hielt plötzlich die 300.000 in der Hand....zum Glück, VW traut seinen Dieseln neuerdings nur noch 200.000 km zu....den entsprechenden Link suchste dir aber jetzt selbst. ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Er hat in die Luft gegriffen und hielt plötzlich die 300.000 in der Hand....
      Genau so hat mein Rechtsanwalt auch in die Luft gegriffen.
      Hier der Link focus.de/auto/gebrauchtwagen/l…-es-jetzt_id_8446373.html , da könnte man auch gut von 350.000 km ausgehen.

      Schaun wir mal.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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    • minoschdog schrieb:

      ...den entsprechenden Link suchste dir aber jetzt selbst.
      Das sehe ich auch so und rufe sicherheitshalber auch noch einmal nach dem Echo.

      Es ist doch vollkommen klar, dass kein Anwalt und auch nicht myRight sich aus "Nächstenliebe" für einen Betroffenen einsetzen. Die Unterschiede zwischen einer anwaltschaltlichen Vertretung und der Abtretung von Rechten hat floflo in seinen Beiträgen ja klar dargelegt.

      Nach wie vor ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man myRight mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragen kann. Aber auch das muss nun jeder für sich selbst entscheiden.
    • Kajo schrieb:

      Nach wie vor ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man myRight mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragen kann. Aber auch das muss nun jeder für sich selbst entscheiden.
      Wer spricht denn hier über myRyght? Mit meinem Beitrag 7985 habe ich versucht, mal auf andere Themen zu schwenken, die für Leute die klagen interessant sein dürften. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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    • Rolf schrieb:

      Mit meinem Beitrag 7985 habe ich versucht, mal auf andere Themen zu schwenken, die für Leute die klagen interessant sein dürften.
      Das ist ja auch gut so....ebenso gut wie @Kajo nochmaliger Hinweis zu myRight, das kann man gerne wiederholen, ich finde das ehemalige Inkassounternehmen auch schräg....

      Natürlich ist die Kilometergeschichte auch wichtig und wie dämlich VW versucht hat, die zu erwartende Laufleistung zu drücken, um auch gleichzeitig bei Rücknahme eines Diesels wesentlich weniger zahlen zu müssen....es wird halt mit allen Tricks gearbeitet, seriös ist anders.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ich denke es ist auch wichtig manchen Kläger dessen Auto vielleicht schon 200.000 km gelaufen hat wieder "auf den Teppich" zu hohlen und mit realistischen Zahlen zu rechnen. ;)

      Wer nicht über seine Rechtsschutzversicherung klagt und sich auf den prozentuellen Abtrag seines Erfolges eingelassen hat, verstehe ich eigentlich nicht, das kann man sich doch vorher ausrechnen ;( .
      Es ist aber gut das noch mal so deutlich dar zu stellen wie floflo das gemacht hat (Beitrag 7971).

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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