Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

    • [ Antrieb ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • minoschdog schrieb:

      kam auf rund 10 Cent pro km.

      minoschdog schrieb:

      Gier macht halt blind.
      bei mir hat der Anwalt 7 cent pro km veranschlagt, da haben wir ja noch ein bischen Luft bis 10 cent. Gier macht blind , dass stimmt. Ich sage aber Ungerechtigkeit schärft die Sinne und den Widerstand.

      Grüße
    • Privatier schrieb:

      Nochmal auf die max. Laufleistung von 200.000 km zurück zu kommen.


      Dann ist es ja doch nicht so abwegig sein Fahrzeug nach 100.000 km zu verkaufen ?
      Halber Lebenszyklus sozusagen.......

      Interessant, interessant.......
      Ich habe damals meinen Diesel ausgewählt, weil unsere Firmenfahrzeuge mit identischem Motor problemlos an die 400.000 km gingen und so etwas wollte ich auch haben.

      VW will sich nur vor Zahlungen drücken, ist halt VW.


      Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung gibt es vielleicht auch noch einiges Interessantes.
      Wie wird sie erhoben? Zu dem Zeitpunkt an dem der Rechtsanwalt seine erste Forderung gestellt hat (Kilometerstand), oder zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an VW?
      Das kann schon ganz erheblich sein, denn die ganze Sache zieht sich ja doch über einige Zeit und ob das Auto da z.B. 50.000 km mehr oder weniger drauf hat, kann sich schon ganz schön auswirken.
      Es steht noch die Frage im Raum, wäre sehr interessant.


      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung gibt es vielleicht auch noch einiges Interessantes.
      Wie wird sie erhoben? Zu dem Zeitpunkt an dem der Rechtsanwalt seine erste Forderung gestellt hat (Kilometerstand), oder zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an VW?
      Für meinen Yeti hatte ich die Antwort bereits geschrieben: Der Richter hat das zu Beginn des ersten Verhandlungstags mit rund 10 Cent festgelegt. Bei einem niedrigeren Streitwert (oder einem anderen Richter!) kann sich der Wert auch auf rund 7 Cent verringern, bei einem richtig hochpreisigen Yeti natürlich auch erhöhen.

      Zum Zeitpunkt der Übergabe an VW kann sich der Kilometerstand auch drastisch erhöht haben, dann kommt natürlich ein höherer Betrag zum Abzug.
      Am besten den Yeti stehen lassen bis zur Übergabe an VW. :D

      Ich war in der glücklichen Lage und hatte mir zeitnah zum Urteil ein Ersatzfahrzeug angeschafft (der Kauf war eh fällig) und konnte den Yeti in der Garage "einmotten", habe ihn nur jeden Monat mal warm gefahren, damit auch die Reifen nicht viereckig wurden....

      Rolf schrieb:

      Es steht noch die Frage im Raum, wäre sehr interessant.
      Interesse befriedigt?
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung gibt es vielleicht auch noch einiges Interessantes.
      Wie wird sie erhoben? Zu dem Zeitpunkt an dem der Rechtsanwalt seine erste Forderung gestellt hat (Kilometerstand), oder zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an VW?
      Hallöchen Rolf,
      es ist doch logisch, daß man nur den Kilometerstand am Tage der Klageeinreichung ansetzen kann.
      Im dümmsten Fall fällt Dir ein Ziegelstein auf den Kopf und Du mußt Dein Fahrzeug stehen lassen ;( .
      Über die zukünftige Kilometerleistung kann man doch nur spekulieren :!: .
      Glaube nicht, daß sich ein Gericht auf diese Spekulation einläßt.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:



      es ist doch logisch, daß man nur den Kilometerstand am Tage der Klageeinreichung ansetzen kann.
      Nein, der Kilometerstand am Tage der Übergabe ist entscheident.
      Im Urteil wird nur die Höhe der Entschädigung je Kilometer festgelegt nicht die Entschädigungssumme.
      Sonst könnte man ja zwischen Klageeinreichung und Übergabe entschädigungsfrei fahren.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • minoschdog schrieb:

      Interesse befriedigt?

      old man schrieb:

      Glaube nicht, daß sich ein Gericht auf diese Spekulation einläßt.
      Mir geht es darum, noch mal alles was für eine Klage interessant ist und was man beachten sollte zu diskutieren. Es gibt bestimmt viele die hier lesen und sich noch nicht sicher sind, ob sie noch klagen sollen oder nicht und da stehen viele Fragen im Raum die wir hier vielleicht beantworten können.

      Zu der Kilometerentschädigung sind bestimmt die Zinsen noch interessant die VW noch zahlen soll.

      Oder wie sieht es aus, wenn der Yeti gebraucht gekauft wurde, mittlerweile gibt es im Forum auch viele die den Yeti nicht neu gekauft haben.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • minoschdog schrieb:

      Ja Schlaumeier das habe ich mich auch gefragt, die Antwort war: NEIN!
      Du hast deinen finanziellen Vorteil natürlich für gemeinützige Vereine gespendet... :thumbup:
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Interessant wäre es ja auch, mal sich selbst zu fragen, ob man im Prinzip nicht doch recht zufrieden ist, man aber nur klagen soll, um evtl. ein paar Hunderter herausschlagen zu können.
      So handelt die große Mehrheit, die ja nirgends anecken, keine Zusatzarbeit und immer in Ruhe gelassen werden will. Da nimmt man lieber einen ordentlichen Verlust in Kauf und kauft einfach ein anderes Auto.

      Ich sehe für mich keinen Vorteil, ich wollte den Yeti eigentlich lange fahren, was zum einen durch das Update kaputt gemacht wird, da es auf der Hand liegt, das mit höheren Reparaturkosten zu rechnen ist, jedenfalls wenn man das Auto länger und auch bis in hohe Km-Zahlen fahren wollte. Zum anderen kommt noch der Rost dazu, wenn das Auto mit 3-einhalb Jahren schon rostet, was soll den das in Zukunft werden. Außerdem werde ich kaum ein Auto mit der Ausstattung wie ich sie gewählt hatte wieder bekommen, also muss ich hier auch noch Abstriche machen, ich weiß nicht wo hier große Vorteile liegen sollen.

      Es wäre schön, wenn wir jetzt wieder zu den eigentlichen Fragen kommen könnten.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • otto36 schrieb:

      Du hast deinen finanziellen Vorteil natürlich für gemeinützige Vereine gespendet...
      Und wieder NEIN, finanzieller Vorteil entstand keiner und ausserdem fehlen mir Gene eines Papageis, ich plappere bestimmt nicht mehr nach, was ich schon mehrfach erläutert habe. ;)

      Rolf schrieb:

      Es wäre schön, wenn wir jetzt wieder zu den eigentlichen Fragen kommen könnten.
      Diesen Wunsch unterstütze ich sehr gerne, mir fehlt nur ein wenig der Glaube daran....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung sind bestimmt die Zinsen noch interessant die VW noch zahlen soll.

      Oder wie sieht es aus, wenn der Yeti gebraucht gekauft wurde, mittlerweile gibt es im Forum auch viele die den Yeti nicht neu gekauft haben.
      Machen wir doch hier weiter-

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung gibt es vielleicht auch noch einiges Interessantes.
      Wie wird sie erhoben? Zu dem Zeitpunkt an dem der Rechtsanwalt seine erste Forderung gestellt hat (Kilometerstand), oder zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung, oder zum Zeitpunkt der Übergabe an VW?
      Die Kilometerentschädigung berechnet sich nach der Formel Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : voraussichtliche Gesamtlaufleistung. Knackpunkt ist dabei die voraussichtliche Gesamtlaufleistung, die von den Gerichten nicht einheitlich angesetzt wird. Während man noch vor 20 Jahren von 150.000 Km ausging, werden heute mindestens 250.000 Km , tendenziell sogar 300.000 km zugrunde gelegt, was besonders für Dieselfahrzeuge gilt. Die vom Kaufpreis abzuziehende Nutzungsentschädigung darf allerdings den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs nicht überschreiten. Hat ein Fahrzeug neu 30.000 Euro gekostet und hat jetzt 50.000 Km gelaufen errechnet sich also bei einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Km die Nutzungsentschädigung wie folgt:

      30.000 x 50.000 : 300.000 = 5.000 Euro

      Der Käufer hat also einen Anspruch auf eine Kaufpreiserstattung von 25.000 Euro. Stichtag für die zugrunde zu legende Laufleistung ist der Tag der Rückgabe an den Verkäufer.

      Rolf schrieb:

      Zu der Kilometerentschädigung sind bestimmt die Zinsen noch interessant die VW noch zahlen soll.
      Deine Vermutung ist zutreffend. Noch im vergangenen Jahr hat das OLG Hamm (justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…8_16_Urteil_20170530.html) einem Käufer einen Zinsanspruch von 4 % aus dem gezahlten Nettokaufpreis zugestanden. Im Hinblick auf das aktuell sehr niedrige Zinsniveau halte ich diesen Wert allerdings für überzogen.

      Rolf schrieb:

      Oder wie sieht es aus, wenn der Yeti gebraucht gekauft wurde, mittlerweile gibt es im Forum auch viele die den Yeti nicht neu gekauft haben.
      Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für Gebrauchtfahrzeuge. Hier ist allerdings nicht die tatsächliche Gesamtlaufleistung zugrunde zu legen sondern die Km-Leistung seit Übergabe des Fahrzeugs an den Gebrauchtwagenkäufer. Von der zu erwartenden Gesamtlaufleistung sind dann natürlich die vom Voreigentümer gefahrenen km abzuziehen. Hat z.B. ein Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 200.000 Km und wurde mit einem Tachostand von 150.000 Km für 10.000 Euro verkauft so berechnet sich die Nutzungsentschädigung wie folgt:

      10.000 X (200.0000 - 150.000) : (300.000 - 150.000) = 3.333,33 Euro

      Der Käufer bekäme bei Rückgabe des Fahrzeugs also einen Kaufpreis von 6.666,67 Euro erstattet.

      Andreas
    • Andreas, vielen Dank.

      Gerade bei dem letzten Beispiel ist da bestimmt die Frage, ob sich eine Klage überhaupt lohnt, oder ob dieser Betrag auch gut so zu erziehlen ist.

      Mit den letzten Beiträgen kann bestimmt noch manch einem Mitleser, der noch unschlüssig ist geholfen werden.

      Wäre noch die Frage nach einer Klage auf Schadensersatz, also keine Kaufrückabwicklung, sondern das Auto behalten aber etwas Geld für eventuell zu erwartende Schäden bekommen. Vielleicht ist das gerade für Fahrer älterer Autos bzw. mit hohem Kilometerstand, oder Gebrauchtwagenkäufer interessant.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.