floflo schrieb:
Das käme z.B. bei einem Satz Winterreifen zum Tragen, der natürlich eine viel kürzere Nutzungsdauer als das Fahrzeug an sich hat. Geht man hier z.B. von einer Nutzungsdauer von 50.000 Km aus und hat der Reifen bei Rückgabe des Fahrzeug bereits 25.00o Km gelaufen, so ist die Hälfte des Kaufpreises für die Winterreifen als Nutzungsentschädigung abzuziehen.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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