eher unwahrscheinlich, dass es so nur in Südkorea gelaufen ist;
wie viele bisher unerkannte Details aus der Arbeit dieser kriminellen Vereinigung werden wir noch erfahren???
und wer zieht welche Konsequenzen daraus???
(mehr Ausführungen gehen nicht wg. Politik usw.)
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Mal ne Frage an ebenfalls Betroffene bzw. @floflo/andere User, die sich rechtlich auskennen:
Ich hab mich ja auch bei der Kanzlei aus Berlin angemeldet, die damit geworben hat, dass man -verkürzt und vereinfacht gesagt- ohne Risiko gegen 10% "Erfolgshonorar" über sie gegen VW klagen kann. Mal abgesehen davon, dass ich mit der Kommunikation der Kanzlei sehr unzufrieden bin, hat sich jetzt nach und nach immer mehr herauskristallisiert, dass ohne Rechtsschutzversicherung nichts läuft und ich will das Risiko einer Klage dann auch nicht eingehen.
Die letzten beiden Mails der Kanzlei waren dann Abfrageformulare, bei dem die aktuellen Daten abgeglichen werden und als Abschluss (wenn man es denn durchzieht) die Auftragserteilung einer Klage auf eigenes Risiko steht. Das habe ich, wie schon gesagt, nicht getan.
Im Anschreiben dazu schreibt die Kanzlei u.a.:
"Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieser E-Mail keine Bestätigung Ihrer Daten erhalten, werden wir Sie aus anwaltlicher Vorsicht (ausgehend von den uns vorliegenden ggfs. nicht mehr aktuellen Daten) bei einer kommenden Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anmelden."
Jetzt meine Frage: Wenn ich dem nicht widerspreche und diese Musterfeststellungsklage dann irgendeinen Erfolg hat, beansprucht die Kanzlei dann auch ihr "Erfolgshonorar"?
Finde das echt ziemlich mies, wie die einen geködert haben und was jetzt dabei rauskommt, nämlich gar nichts. Infos hat man auch immer nur sehr verspätet auf mehrmalige Nachfrage erhalten...
Ich hab mich ja auch bei der Kanzlei aus Berlin angemeldet, die damit geworben hat, dass man -verkürzt und vereinfacht gesagt- ohne Risiko gegen 10% "Erfolgshonorar" über sie gegen VW klagen kann. Mal abgesehen davon, dass ich mit der Kommunikation der Kanzlei sehr unzufrieden bin, hat sich jetzt nach und nach immer mehr herauskristallisiert, dass ohne Rechtsschutzversicherung nichts läuft und ich will das Risiko einer Klage dann auch nicht eingehen.
Für 10 % Erfolgshonorar macht das niemand. Soweit dieses Modell angeboten wird, ist in der Regel von einem Erfolgsanteil von 30 oder 35 % die Rede. Tatsächlich will man damit aber nur Kunden ködern, weshalb immer erst einmal nach dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung gefragt wird. Lediglich myRight hat tatsächlich für angeblich 15.000 Kunden (von 40.000) eine "Sammelklage" in Form einer Klagehäufung eingereicht, über deren Zulassung, die fraglich ist, noch nicht entschieden wurde. Über myRight sowie andere Anbieter, die auf der Basis eines Erfolgsanteils tätig werden wollen, habe ich mich hier schon wiederholt sehr kritisch geäußert und sehe das auch nach wie vor so. Letztlich war von den anderen Anbietern auch noch keiner bereit, seine Dienste wirklich auf Erfolgshonorarbasis anzubieten.
Deine schlechten Erfahrungen mit der Kommunikation der Berliner Kanzlei stellt keinen Einzelfall dar. Das habe ich auch von anderen Kanzleien, die sich im Abgasskandal profilieren wollen, gehört. Ich führe das darauf zurück, dass die wenigen auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzleien mit dem großen Andrang an Mandanten nicht mehr klarkommen und dadurch ziemlich überfordert sind. Im Prinzip haben myRight und alle diese Kanzleien, die teilweise durchaus gute Anwälte in ihren Reihen haben, eines gemeinsam: Sie alle wollen sich eine Dicke Scheibe vom Abgaskuchen abschneiden und das scheint auch gut zu funktionieren.
Jetzt meine Frage: Wenn ich dem nicht widerspreche und diese Musterfeststellungsklage dann irgendeinen Erfolg hat, beansprucht die Kanzlei dann auch ihr "Erfolgshonorar"?
Das Musterfeststellungsverfahren ist für den Einzelnen grundsätzlich kostenfrei. Nach Eröffnen dieses Verfahrens am 1. November hat man 2 Monate Zeit, sich hierfür registrieren zu lassen und damit seine Rechte zu wahren, auch wenn dieses Verfahren noch keine Ansprüche unmittelbar begründet. Die Registrierung soll nicht sehr schwierig und online möglich sein. Da das Verfahren im Erfolgsfall zwar Rechte aber noch keine konkreten Ansprüche begründet, kann die Kanzlei, wenn sie für dich die Registrierung vornimmt, auch kein Erfolgshonorar hierfür geltend machen. Wenn du sie mit der Registrierung allerdings ausdrücklich beauftragst, kann sie für diese Tätigkeit ein Honorar fordern. Ein Auftrag kommt aber noch nicht dadurch zustande, dass du auf die letzte Mail nicht reagierst, so dass hier für dich keine Kostenfallen lauern. Wenn du auf ganz sicher gehen willst, kannst du aber dem Angebot der Kanzlei aber auch ausdrücklich widersprechen und dann deine Registrierung später selber vornehmen.
Auweh... jetzt hat Diess den "Arbeitsplätze-Joker" ausgespielt!
Wenn das mal nicht ein bisschen früh war?
Warum, das hat doch bisher immer sehr gut funktioniert, warum sollte VW das nicht wieder machen.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.