Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • row-dy schrieb:

      Auf diesem Weg könnte auch die Autoindustrie zur Hardwarenachrüstung „motiviert“ werden, egal ob die deutsche oder die ausländische.
      Und warum sollte sie dies tun? Dann wäre sie ja noch bescheuerter als der Namensgeber....ihre Autos entsprachen doch den Anforderungen der Typzulassung.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      Die Aussage des Herrn Scheuer hilft den betroffenen Yetifahrern und überhaupt allen Skoda-Fahrern jedenfalls weiter, denn jetzt kann man die fehlende Zuständigkeit des KBA beim Zwangsupdate auch noch mit einer Ministeraussage untermauern. Da fängt der Abgasskandal doch richtig an Spaß zu machen.
      Hallöchen,
      schön, daß füllt meine Datensammlung gegen die Stillegung ungemein :thumbsup: .
      Blöd nur, daß Dein Musterschreiben an die Zulassungsstelle immer länger wird :D und ich so langsam die Übersicht verliere ;( .
      Endlich mal ein Bundesverkehrsminister, der versucht das EU Recht zu verstehen :D . Hoffentlich hat er das, als Vorgesetzter, auch dem KBA mitgeteilt :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rainer II schrieb:

      Was haben Politiker schon alles für "BESCHEUERTE " Sätze gesagt !
      Eine Woche später war es dann ganz anders !
      Das stimmt. Bei der Aussage des Herrn Scheuer ist es jedoch umgekehrt, denn die ist alles andere als bescheuert sondern zutreffend, auch wenn er sich damit vielleicht ein Eigentor geschossen hat. Wenn er in einer Woche eine andere Aussage trifft, würde er dann aus der richtigen eine falsche Aussage machen, und das wäre dann wiederum ziemlich bescheuert.

      Andreas
    • Musterfesstellungsklage

      Hallöchen,
      zur Information, bitte beide Seiten lesen.
      kfz-betrieb.vogel.de/vw-haendl…-zu-befuerchten-a-770739/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      zur Information, bitte beide Seiten lesen.
      Getan.
      Aber nichts wirklich neues.

      Volkswagen hält Geschäftsmodell von Myright für rechtswidrig

      So blöd kann selbst VW nicht sein zuzugeben das eine Klage Erfolg haben kann.
      Spannender finde ich den Spruch in der Stellungnahme der VW Anwälte auf meine Klage zu meinen Fahrzeug.
      Hier habe ich beim lesen nach einer versteckten Kamera geschaut - Realsatire pur.
      Hier noch mal der Textauszug :
      Richtig ist das die Beklagte die Klägerin nicht getäuscht hat und dass das Fahrzeug der Klägerin nicht von seiner Sollbeschaffenheit abweicht. Es verfügt insbesondere nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung.
      Auf die Erklärung dieser Aussage vor Gericht bin ich echt neugierig !
      Noch 3 Wochen - wenn denen kein neuer Grund zur Terminverschiebung einfällt.
      Ich übe schon mal ein einfältiges Gesicht vor dem Spiegel. :rolleyes:
      F.U.
    • @ old man - besten Dank für den "verlinkten" interessanten Bericht.

      Hinsichtlich der Bewertung würde ich mich Caromitio anschließen - nichts wirklich Neues.

      Jeder der sich ab 1. November der Sammelklage anschließt muss wissen, dass er bei einem erfolgreich geführten Prozess kein Zahlungseingang auf seinem Konto feststellbar ist. Jeder der sich der Sammelklage angeschlossen hat muss dann noch selbst aktiv werden. Gleichwohl hat die Sammelklage für mich einige Vorteile, so verjährten mögliche Ansprüche nicht und bei der eigenen Klage kann sich auf das Ergebnis der Sammelklage "abgestützt" werden.

      Wer sich dagegen von Vereinen wie myRight vertreten lässt muss sich bei einem Erfolg auch über die Höhe der "Provision" im klaren sein.

      Letztlich würde ich jedem raten, der bisher noch keinen "eigenen Anwalt" mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat sich der Sammelklage anzuschließen.
    • CAROMITO schrieb:

      Richtig ist das die Beklagte die Klägerin nicht getäuscht hat und dass das Fahrzeug der Klägerin nicht von seiner Sollbeschaffenheit abweicht. Es verfügt insbesondere nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung.
      Hallöchen CAROMITO,
      das ist für mich keine Satire :) .
      Nach den NEFZ Bestimmungen, ist eine Abschalteinrichtung zulässig, wenn sie zum Schutz des Motors dient.
      VW hat bei dieser Grauzone übertrieben und ihr Fehlverhalten zugegeben.
      Unzulässig ist die Prüfstanderkennung und sofortiges abschalten, nach verlassen des Prüfstands.
      Aber so unterschiedlich sind halt die Meinungen :) .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Unzulässig ist die Prüfstanderkennung und sofortiges abschalten, nach verlassen des Prüfstands.
      Darum auch hervorgehoben :

      CAROMITO schrieb:

      Richtig ist das die Beklagte die Klägerin nicht getäuscht hat und dass das Fahrzeug der Klägerin nicht von seiner Sollbeschaffenheit abweicht.
      Entspricht das Fahrzeug der Sollbeschaffenheit ? Wieso dann ein Update ? :love:


      minoschdog schrieb:

      Bist du nicht sehr am Zeitspiel interessiert?
      Natürlich, aber ich brauch auch etwas zum spielen (oder besser ärgern) da sind die Rechtsverdreher doch ein prima Opfer. :D
      F.U.
    • Artikel in kfz-berieb

      Danke, Old Man, für den Artikel. Mir gefällt zunächst die aus meiner Sicht besser passende Umschreibung des Problems mit "Verwendung der Umschaltlogik". Mit dem Terminus "unzulässige Abschalteinrichtung" konnte ich nie recht etwas anfangen (siehe meinen unbeantworteten Beitrag Fragen und Antworten zum Update des EA189 ).
      Interessant finde ich auch, daß selbst die VW-Anwälte an mehreren Stellen einräumen, daß es für Kläger etwas zu holen gibt. So deutlich habe ich dies noch nicht aus dem VW-Dunstkreis gelesen.
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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