Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Das kann man wohl so sagen. Nicht bestätigten Meldungen zufolge, soll Verkehrsminister Scheuer den KBA Chef bereits gefeuert haben. Als Nachfolger soll Ex-Verfassungsschützer Hans-Georg Maaßen, den Herr Scheuer von seinem Kumpel Seehofer auf einem silbernen Tablett präsentiert bekam, beim KBA für Ordnung sorgen. Als erste Amtshandlung plant Maaßen, gegenüber den Autoherstellern eine Anordnung zu erlassen, wonach alle Fahrzeuge auf Rechtslenker umzurüsten sind. Die Zukunft Deutschlands läge schließlich rechts.
      Hallöchen floflo,
      dies siehst Du aber falsch :D . Unser Bundesverkehrsminister beherrscht das Multitasking :D und verhandelt heute mit den Autoherstellern 8o .
      So langsam muß man sich fragen, haben die noch alle Senkel am Hut :cursing: .
      tagesschau.de/wirtschaft/treffen-diesel-scheuer-101.html
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Hallöchen,
      das Geld für das Papier/Druckertuner/Porto hätte das KBA besser für die Ausbildung der Mitarbeiter ausgeben sollen :cursing: .
      t-online.de/auto/recht-und-ver…-autofahrern-schrieb.html
      MfG
      old man
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      Heraklit von Ephesos
    • Hallöchen,
      und das ist bei dem neuesten Diesel-Gipfel rausgekommen.
      kfz-betrieb.vogel.de/nach-dies…sen-geht-weiter-a-774425/
      MfG
      old man
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      Heraklit von Ephesos
    • Mal ehrlich.....

      ....hat jemand etwas anderes erwartet ?

      So etwas richtig, entscheidendes mit klarer An-und Aussage ?
      So machen wir es jetzt, dafür gibt es ein neues Gesetz, und daran haben sich alle zu halten.
      Auch die Automobilhersteller aller anderen Länder ?

      Schei.. Kompromisse, bloß niemandem wehtun, der Bürger wird es schon schlucken, auch wenn er schleichend enteignet wird.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Aufforderungen Euro 4 und Euro 5 vom KBA in Neufahrzeuge umzutauschen!

      Hallöchen!
      Ich eröffne hier einen neuen Thread, weil ich nichts passendes gefunden habe!
      Wenn die Mods eine bessere Idee haben, sollen sie bitte aktiv werden und entsprechend verschieben.
      Im Facebook liegen mir Briefe vor, die vom KBA aktuell an Flottenbesitzer versendet werden.
      Sie werden aufgefordert, Ihre Euro 4 und 5 Fahrzeuge in besser eingestufte Fahrzeuge umzutauschen, bzw. neue anzuschaffen. Ich kann auf Wunsch den Brief hier einstellen.
      Ich finde es grundsätzlich schon einmal sehr merkwürdig, warum das KBA sich zu so etwas hinreißen lässt.
      Was wisst Ihr davon?
      Ich bitte um Infos.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • nate-nate schrieb:

      Ich bitte um Infos.
      Hallöchen Nate,
      ist zwar sicherlich schon bekannt.
      t-online.de/auto/recht-und-ver…-autofahrern-schrieb.html
      Aber das war mir neu.
      Zitat:

      August 2018: Neue Ausrichtung
      Künftig wolle das KBA die Verbraucherinteressen stärker berücksichtigen – an sich schon eine erstaunliche Absicht. Schließlich glaubten viele Verbraucher, sie hätten ohnehin höchste Priorität einer Bundesbehörde. Noch erstaunlicher: Im Sinne des Verbrauchers schafft sich das KBA einen Beirat. Und in diesem Beirat sitzen unter anderem der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Importeurverband VDIK – also die Autobauer.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • nate-nate schrieb:

      Ich finde es grundsätzlich schon einmal sehr merkwürdig, warum das KBA sich zu so etwas hinreißen lässt.
      Die Aktion des KBA ist ebenso ungeheuerlich wie dumm. Doch was steckt dahinter? Auch ich kann natürlich nicht in die Köpfe der Verantwortlichen beim KBA schauen sondern nur Mutmaßungen anstellen, die ich aber gerne hier publik machen möchte.

      Das KBA gerät in der Abgasaffäre immer mehr unter Druck. Da ist die Sache mit den Typgenehmigungen aus GB, Spanien und Luxemburg, die nicht zurückgenommen oder geändert wurden. Gegenüber Skoda, Seat und Audi, soweit die Typgenehmigung nicht vom KBA erteilt wurde, wurde keine Anordnung erlassen, die unzulässige Abschalteinrichtung und Prüfstandserkennung zu beseitigen, weshalb das Update auch nicht aufgezwungen werden kann. Dennoch tut das KBA dies. Auf Schreiben mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit dieses Vorgehens wird nicht reagiert oder mit einem nichtssagenden Schreiben geantwortet, das mit keinem Wort auf den Einwand eingeht. Das macht deutlich, dass man diese Updategeschichte wider besseres Wissen auf Teufel komm raus durchziehen will und dabei offenbar auch "über Leichen geht".

      Die zwischen otto36 und mir geführte Diskussion im "Update-Thread" offenbart darüber hinaus ein weiteres Problem, dass es nämlich sehr fraglich ist, ob die Update-Genehmigung des KBA überhaupt rechtmäßig ist. Es spricht sehr viel dafür, dass die Absegnung des Updates als Erfüllung der vom KBA angeordneten Auflagen eine reine Konzessionsentscheidung ist, die, wenn man in der Schummelsoftware eine unzulässige Vorrichtung sieht, nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Ich vermute auch, dass das KBA das weiß, also wissentlich rechtswidrige Genehmigungen der Updates erteilt hat, wobei das Motiv hierfür "Verhinderung von Zwangsstilllegungen aller mit der Schummelsoftware versehener Fahrzeuge" nicht nur nachvollziehbar sondern auch im Interesse der Fahrzeughalter ist.

      Vor diesem Hintergrund macht die Aktion des KBA durchaus Sinn, weil man auf diese Weise die betroffenen Fahrzeuge von der Straße bekommt, die folglich später nicht mehr Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung sein können. Das kommt sowohl dem KBA als auch den in dem Schreiben genannten Fahrzeugherstellern zugute. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass das Schreiben mit dem Verkehrsministerium abgestimmt, also kein Alleingang des KBA war, denn auch das Ministerium hat ein gesteigertes Interesse an einer Umtauschaktion. Dennoch bleibt es natürlich ganz schwerer Tobak, wenn eine Bundesbehörde, die neutral zu sein hat, derart massiv Akquise für einige ausgewählte Fahrzeughersteller betreibt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      mit dem Verkehrsministerium abgestimmt,....denn auch das Ministerium hat ein gesteigertes Interesse an einer Umtauschaktion.
      nicht zu vergessen, das BMF hat immer Interesse an Zusatzumsätzen bzw. -einnahmen!
      (und alles natürlich nur im Interesse für den lieben Bürger)

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Hallöchen,
      wenn ich das richtig verstehe, sind die Händler, in Bezug auf die Rückabwicklung, aus dem Spiel.
      kfz-betrieb.vogel.de/abgas-aff…aehrung-berufen-a-774636/
      Sollte es sich noch rausstellen, daß die Musterfesstellungsklage nur von VW-Fahrern gegen VW gestellt werden kann, wird für uns Yeti-Fahrer das Hemdchen immer kürzer ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      wenn ich das richtig verstehe, sind die Händler, in Bezug auf die Rückabwicklung, aus dem Spiel.
      Wohl wahr, wenn man nicht - wozu @floflo in der Vergangenheit immer geraten hat - den Händler dazu gebracht hat eine Erklärung abzugeben, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • old man schrieb:

      wenn ich das richtig verstehe, sind die Händler, in Bezug auf die Rückabwicklung, aus dem Spiel.
      kfz-betrieb.vogel.de/abgas-aff…aehrung-berufen-a-774636/
      Sollte es sich noch rausstellen, daß die Musterfesstellungsklage nur von VW-Fahrern gegen VW gestellt werden kann, wird für uns Yeti-Fahrer das Hemdchen immer kürzer .
      MfG
      Das siehst du richtig. Ansprüche gegen Verkäufer, die noch nicht gerichtsanhängig sind, sind verjährt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Händler eine Erklärung abgegeben hat, wonach er auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich hatte zu Beginn des Abgasskandals hier mal die Empfehlung ausgesprochen zu versuchen, von seinem Händler eine solche Erklärung zu bekommen. Manche Händler waren wohl auch bereit hierzu. In diesen Fällen könnte man auch noch gegen den Händler klagen.

      Die Musterfeststellungsklage hat hingegen mit der Sachmängelhaftung des Verkäufers nichts zu tun und richtet sich allein gegen VW aus unerlaubter Handlung. Ansprüche gegen VW würden normalerweise am 31.12.2018 verjähren, wenn man bis dahin keine Klage eingereicht hat. Durch die Musterfeststellungsklage wird hingegen die Verjährung gehemmt. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich hierfür registriert. Nach Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens hat man dann im Falle der Feststellung, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, noch ein halbes Jahr Zeit, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, wenn VW nicht freiwillig bezahlt. Die Musterfeststellungsklage verpflichtet zu nichts (außer der Registrierung), bewahrt einem aber mögliche Ansprüche, weshalb ich eine Beteiligung an der Klage empfehle, auch wenn ich ihr keine großen Chancen einräume.

      Andreas
    • old man schrieb:

      Sollte es sich noch rausstellen, daß die Musterfesstellungsklage nur von VW-Fahrern gegen VW gestellt werden kann, wird für uns Yeti-Fahrer das Hemdchen immer kürzer .

      floflo schrieb:

      Die Musterfeststellungsklage verpflichtet zu nichts (außer der Registrierung), bewahrt einem aber mögliche Ansprüche, weshalb ich eine Beteiligung an der Klage empfehle, auch wenn ich ihr keine großen Chancen einräume.

      floflo schrieb:

      Die Zulässigkeit einer Klage gegen VW im Falle eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche ist daher nicht unumstritten, denn die "Töchter" sind schließlich völlig eigenständige Unternehmen. Sollte der BGH auch dieser Auffassung sein, was ich für nicht unwahrscheinlich halte, würde die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage folglich ins Leere laufen, wenn man einen Skoda, Seat, Audi oder Porsche hat.
      Hallöchen floflo,
      bis das alles geklärt ist, sind Jahre vergangen ;( .
      Der Weg für eine eventuelle, erfolgreiche Klage wird immer länger und schwieriger und Jeder muß selber entscheiden, ob sich das für einen dann doch schon sehr altes Auto noch lohnt.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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