Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Wohl wahr, wenn man nicht - wozu @floflo in der Vergangenheit immer geraten hat - den Händler dazu gebracht hat eine Erklärung abzugeben, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
      Da die Folter leider gesetzlich verboten ist muss der Händler doch hirntot sein so etwas zu unterschreiben.
      Der hat für sich keinen Vorteil und verlängert seinen Stress.
      Und Er hat nein gesagt ...........geschrieben.......!

      old man schrieb:

      Jeder muß selber entscheiden, ob sich das für einen dann doch schon sehr altes Auto noch lohnt.
      Das lässt sich schnell rechnen.
      Ich habe rund 21000 Euro für unsern Yeti bezahlt.
      Wir fahren 8000 - 9000 Kilometer im Jahr hier rechnet unser Anwalt mit 7 Cent pro Kilometer als Entschädigung bei Rückgabe an VW.
      Das sind 49,58 Euro im Monat oder 595.00 Euro im Jahr.
      Jetzt auf 10 Jahre gerechnet 5950,00 für 85.000 Kilometer Entschädigung.
      21.000,00 minus 5950,00 Euro da bleibt ein Restwert von 15.050.00 nach 10 Jahren = 71,6 % vom Neupreis !
      Her mit dem Sekt ! :thumbsup:

      Bei 20.000 Kilometern im Jahr rund 117,00 Euro pro Monat oder 1400,00 Euro pro Jahr.
      Als Resultat mit 20.000 Kilometern im Jahr :
      Nach 10 Jahren und 200.000 gefahrenen Kilometern eine Auszahlung von 33,33% vom Neupreis !
      Das bietet sonst keiner. :thumbup:
      Allein deshalb habe ich keine wirkliche Eile.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Da die Folter leider gesetzlich verboten ist muss der Händler doch hirntot sein so etwas zu unterschreiben.
      In meinem Fall und in 3 weiteren - die ich kenne - hat der Händler das hellwach unterschrieben, schließlich hatten ihn die Hersteller VW/Skoda dazu ermuntert.

      So richtete sich meine Klage auch

      a. gegen den Händler und

      b. gegen VW

      Heute wird der Händler dir vermutlich was husten. :rolleyes:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rechenkünstler

      CAROMITO schrieb:

      da bleibt ein Restwert von 15.050.00 nach 10 Jahren = 71,6 % vom Neupreis !
      Für 70 % vom Neupreis kann jeder meinen 2 Jahre alten 2,0 ltr TDI mit einer Laufleistung von 30.000 Km morgen abholen.

      Bitte vorher Termin vereinbaren und Fahrzeug plus Papiere gibt es nur gegen Cash und vorheriger Ausweiskontrolle.
    • CAROMITO schrieb:

      Da die Folter leider gesetzlich verboten ist muss der Händler doch hirntot sein so etwas zu unterschreiben.
      Der hat für sich keinen Vorteil und verlängert seinen Stress.
      Ein Hirntoter wird wohl kaum noch etwas unterschreiben können. ;) Aber jetzt im Ernst: Die Abgabe einer solchen Verzichtserklärung macht durchaus Sinn, denn man erhält sich damit das gute Verhältnis zu seinem Kunden. Und letztlich werden die Rechtsstreite zwar formal gegen den Händler geführt, faktisch steht auf der Händlerseite aber immer VW bzw. die von VW beauftragten Anwälte. Der Händler hat mit diesen Prozessen weder Stress noch trägt er ein Kostenrisiko, da VW ihn von allem freistellt.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      @CAROMITO

      Deinen bisherigen Posts habe ich entnommen, das es dir um den Betrug ging. In deinem letzten Post offenbart es sich, das es dir nur ums Geld geht
      Mein Beitrag war die Antwort für old man !

      old man schrieb:

      Der Weg für eine eventuelle, erfolgreiche Klage wird immer länger und schwieriger und Jeder muß selber entscheiden, ob sich das für einen dann doch schon sehr altes Auto noch lohnt.
      Sofort ziehe ich die Klage zurück wenn ich ohne Update weiter fahren darf !
      Oder VW aus der VBM ein wirkliches Garantieversprechen über einen längeren Zeitraum gibt.
      Daher versuche ich die Zeit in die Länge zu ziehen wenn ich zum Update gezwungen werde möchte ich soviel Geld um 2 größere Reparaturen abzudecken (15 Prozent vom Neupreis) !
      Da meiner Frau sehr an dem Fahrzeug festhalten möchte währe die Rückgabe die letzte Option.
      Aber dann finde ich es für selbstverständlich alles rechtlich mögliche auszuschöpfen !
      Nicht ich habe betrogen !
    • floflo schrieb:

      Aber jetzt im Ernst: Die Abgabe einer solchen Verzichtserklärung macht durchaus Sinn, denn man erhält sich damit das gute Verhältnis zu seinem Kunden.
      Richtig aber ein - Nein - ist auch eine klare Aussage.
      Was nutzt dem Händler die VW Zusage wenn ein Gericht feststellt das Skoda derjenige sei auf dem die Klage richtet werden muss ?
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Sofort ziehe ich die Klage zurück wenn ich ohne Update weiter fahren darf !
      Habe ich da etwas falsch verstanden? Deine zivilrechtliche Klage hat doch mit dem Update gar nichts zu tun sondern ist auf Erstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz gerichtet.

      CAROMITO schrieb:

      Was nutzt dem Händler die VW Zusage wenn ein Gericht feststellt das Skoda derjenige sei auf dem die Klage richtet werden muss ?
      Ansprüche aus der Sachmängelhaftung kann man nur gegen den Verkäufer geltend machen, also weder gegen VW noch gegen Skoda (es sei denn, das Fahrzeug wurde unmittelbar von VW oder Skoda verkauft). Die Frage, ob VW oder Skoda der richtige Adressat einer Klage ist, stellt sich also gar nicht erst. Dem Händler wird es aber gleich sein, ob er von VW oder von Skoda freigestellt wird. Und wenn man gegen den Verkäufer klagt und das Gericht äußert die Ansicht, dass aus der Sachmängelhaftung keine Ansprüche bestehen, wohl aber gegen VW (oder Skoda) Ansprüche bestehen würden, hat der Händler damit auch kein Problem, denn dann wird die Klage gegen ihn ja abgewiesen.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Ich habe rund 21000 Euro für unsern Yeti bezahlt.
      Wir fahren 8000 - 9000 Kilometer im Jahr hier rechnet unser Anwalt mit 7 Cent pro Kilometer als Entschädigung bei Rückgabe an VW.
      Dann rechnet er also die Nutzungsentschädigung auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 Tkm, was bei einer jährlichen Fahrleistung von 8.500 km etwa 35 Jahre dauert. Da wird seine/deine Forderung wahrscheinlich nicht ohne weiteres akzeptiert. :huh:

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Dann rechnet er also die Nutzungsentschädigung auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 Tkm, was bei einer jährlichen Fahrleistung von 8.500 km etwa 35 Jahre dauert. Da wird seine/deine Forderung wahrscheinlich nicht ohne weiteres akzeptiert.
      Da sehe ich kaum Probleme, bei mir wurden rund 10 Cent/km angesetzt, für die 300.000 km hätte ich also gut 40 Jahre gebraucht....und alles wurde akzeptiert. :whistling:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      bei mir wurden rund 10 Cent/km angesetzt, für die 300.000 km hätte ich also gut 40 Jahre gebraucht
      Du hast deinen Yeti ja auch schon zurückgegeben, als er gerade eingefahren war! ;)

      Eine Hochrechnung der Nutzungsdauer bei einer Rückgabe "nach 10 Jahren", wie CAROMITO sie plant, ist da schon wahrscheinlicher. Oder nimmt man heutzutage im Gegensatz zu früher generell 300 Tkm als Gesamtfahrleistung an?

      LG lego63
    • CAROMITO schrieb:

      Sofort ziehe ich die Klage zurück wenn ich ohne Update weiter fahren darf !
      Oder VW aus der VBM ein wirkliches Garantieversprechen über einen längeren Zeitraum gibt.
      Daher versuche ich die Zeit in die Länge zu ziehen wenn ich zum Update gezwungen werde möchte ich soviel Geld um 2 größere Reparaturen abzudecken (15 Prozent vom Neupreis) !
      Da meiner Frau sehr an dem Fahrzeug festhalten möchte währe die Rückgabe die letzte Option.
      Aber dann finde ich es für selbstverständlich alles rechtlich mögliche auszuschöpfen !
      Hallöchen CAROMITO,
      wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du den Yeti weiter fahren so wie er ist, also ohne Update.
      Das ist auch meine Vorstellung, also sind wir uns völlig einig :) .
      Nur der Weg dahin, ist nach meiner Meinung, zu kompliziert.
      Du klagst auf Rückgabe oder Schadensersatz, um die Frist zur Stillegung zu verlängern oder zu verhindern.
      Das kostet Nerven und kann sehr viel Aufwand benötigen.
      Werde einen einfacheren Weg gehen.
      Nach Eingang der Androhung zur Stillegung, erhebe ich, mit dem Musterschreiben von @floflo Einspruch. Sollte die Zulassungsstelle darauf trotzdem einen Stillegungsbescheid erlassen, reiche ich beim Verwaltungsgericht eine Klage ein ( auch die verzögert die Stillegung ).
      Sollte ich dabei verlieren, kann ich immer noch das Update machen lassen und dann gegen VW/Skoda klagen.
      Ist aber nur meine Meinung :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • lego63 schrieb:

      Oder nimmt man heutzutage im Gegensatz zu früher generell 300 Tkm als Gesamtfahrleistung an?
      Generell vielleicht noch nicht, aber eindeutig im Trend. Das OLG Köln ist kürzlich sogar von einer Gesamtfahrleistung von 500.000 Km ausgegangen.

      justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/…7_Beschluss_20180327.html

      old man schrieb:

      Nur der Weg dahin, ist nach meiner Meinung, zu kompliziert.
      Wenn das Ziel nur darin besteht, das Update hinauszuzögern, ist der Weg über eine auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises gerichtet zivilrechtliche Klage nicht nur zu kompliziert sondern blanker Unsinn. Ich gehe daher davon aus, dass CAROMITO mit seiner Klage mehr bezweckt als bloß das Update hinauszuzögern.

      Andreas
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