Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Sollte die Zulassungsstelle darauf trotzdem einen Stillegungsbescheid erlassen
      Ich hatte ja bereits im Juni den Schrieb bekommen und darauf das Update machen lassen (u.a. weil ich eben auch bereits 130000km drauf habe und vielleicht so noch zwei Jahre in den Genuss der VBM komme).
      Vor allem hatte ich kein Bock auf rechtliche Streitigkeiten u.ä., das brauchen wir jetzt nicht durchkauen.
      Trotzdem konnte ich es mir nicht verkneifen der Zulassungsstelle ein lieben Brief zu schreiben, auf welche rechtlichen Grundlagen sie sich berufen (Stichwort Zulassung durch britische Behörden). Antwort habe ich trotz zwischenzeitlicher Nachfrage nicht bekommen, von daher heute nochmal ein neues Schreiben um etwas Druck aufzubauen.

      Mal schauen ob jetzt eine Antwort kommt?


      Gruß Harzer4x4

      PS: Ich weiß, manchmal kein ich auch ein :evil: sein und gerne Nachtreten... Aber so ein Frustabbau soll ja auch gesund sein :saint:
    • Der Drucker funzt nicht

      Harzer4x4 schrieb:

      von daher heute nochmal ein neues Schreiben um etwas Druck aufzubauen.

      Mal schauen ob jetzt eine Antwort kommt?
      Die jüngere Generation schreibt praktisch gar nicht mehr, die greifen zum Telefon, rappeln blitzartig ihren "Sermon" runter und das war es denn .
      Wenn man auf einer schriftlichen Antwort besteht, so mit Post und Briefmarke, hat man fast jede Angelegenheit schon in der "Verjährung" versenkt :rolf: .
      Ich wünsche dir viel Erfolg :) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • floflo schrieb:

      Wenn das Ziel nur darin besteht, das Update hinauszuzögern, ist der Weg über eine auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises gerichtet zivilrechtliche Klage nicht nur zu kompliziert sondern blanker Unsinn. Ich gehe daher davon aus, dass CAROMITO mit seiner Klage mehr bezweckt als bloß das Update hinauszuzögern.
      Oh, ich glaube hier bin ich gründlich mißverstanden worden.
      In der Sache möchte ich das Update verhindern und den Yeti behalten !
      Der eine Weg:
      Warten auf die Entscheidung zum Widerspruch gegen den Bescheid zur Stilllegung.
      Dann fragender Blick auf die Anwälte und Deckungsanfrage an die Versicherung.
      Danach mögliche Klage gegen die Stilllegung .



      Der 2.zugleich beschrittene Weg um bei der Updatepflicht nicht nur der Verlierer zu sein und
      die Möglichkeit um zukünftige Reparaturen finanziell auszugleichen .
      Was aber so in der Klage weder gefordert oder erwähnt wird !

      Also reiner Schadensersatz:

      Klage gegen VW -wegen Schadensersatz aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung.-
      Bis zu einer Entscheidung in der Sache dürfte hier minimum 1 Jahr vergehen.
      Jetzt sind 3 Szenarien möglich :
      -VW bietet einen Deal- Entschädigung
      -VW klagt sich durch die Instanzen und verliert = Auto zurück
      -VW klagt sich durch die Instanzen und gewinnt - bitter, aber so ist das Leben
      Was noch bleibt ist ein Vergleich mit einer Vereinbarung zum Stillschweigen

      Verloren haben wir in jeden Fall das Vertrauen zu VW und zum Rechtsstaat.
      Trotz allen jeden Tag wenn ich das Garagentor öffne habe ich ein grinsen im Gesicht.
      VW Du baust schöne Fahrzeuge, aber in dieser Angelegenheit kann man sich dümmer nicht anstellen.
      F.U.
    • GangLi schrieb:

      Was macht ihr eigentlich mit dem TüV?
      Hallöchen GangLi,
      reimt sich, fahre einfach zum KÜS :D .
      Aber mal ohne Flachs, habe im Mai/Juni einige Gespräche mit dem TÜV geführt. Nach meinem Eindruck, bestand eine starke Unsicherheit, aber kann auch daran gelegen haben, daß wir DSG-Fahrer ja erst im November/Dezember das Schreiben vom KBA erhalten haben.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • @ Harzer 4x4 12.11.18

      ich habe es so gemacht, keine Antwort, nur den Hinweis auf den Still-Legungstermin.
      Terminverschiebung gebeten zum Update ,.....Update gemacht,....Fotokopie zur Zulassungst. .....auch keine Antwort.
      Habe drauf geschrieben, das diese Angelegenheit nun für mich erledigt ist !

      Die heften alles nur ab !!!!!!!!!!!!!....... :thumbsup: und dann gehen sie zur Kaffeepause !!!!! :thumbsup:
    • Herne schrieb:

      Und was passiert dann mit den zurückgenommen Fahrzeugen?
      [Sensationsurteil Audi AG - Landgericht Ingolstadt verurteilt die Audi AG wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu Schadensersatz, gute Aussichten auch bei Audi A7 und A6] va.newsrepublic.net/s/vsNrkT
      Wenn man dieses Urteil zugrunde legt, kann man die zurückgenommenen Fahrzeuge eigentlich nur noch als Ersatzteillager verwenden und ansonsten der Schrottpresse zuführen. Das Urteil, das im übrigen keinesfalls so sensationell und neu ist, wie von den Anwälten dargestellt, weil vor einem halben Jahr auch bereits das LG Augsburg die Übereinstimmungsbescheinigung für nichtig erklärt hat, steht m.E. aber auf sehr wackeligen Füßen. Das Gericht übersieht bei seiner Begründung nämlich, dass mit dieser Übereinstimmungserklärung nicht die Konformität mit der Typgenehmigung erklärt wird, sondern die Übereinstimmung des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit dem der Typgenehmigung zugrundeliegenden Muster. Mit diesem Fahrzeug liegt aber unzweifelhaft eine Übereinstimmung vor, denn sowohl das streitgegenständliche als auch das typgenehmigte Fahrzeug verfügen über die unzulässige Abschalteinrichtung. Daraus folgt, dass die Übereinstimmungserklärung sehr wohl richtig ist, also entgegen der Ansicht des LG Ingolstadt (und LG Augsburg) nicht als Begründung herhalten kann. Audi wird das daher kaum so akzeptieren und die Fahrzeuge daher vermutlich mit Update erneut veräußern. Sollte sich allerdings die Ansicht des LG Ingolstadt und des LG Augsburg auch beim BGH durchsetzen, würde das auch wieder Klagen gegen die Händler möglich machen, weil Fahrzeuge nur dann veräußert werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Fehlt es daran, so sind nach der Ansicht des LG Augsburg die Kaufverträge nichtig, was einen Rückabwicklungsanspruch begründet, ohne dass die Verjährungsfristen aus der Sachmängelhaftung gelten. Das wäre dann der nächste Gau gegen VW. Aber wie gesagt, halte ich diese Ansicht für sehr fragwürdig und glaube auch nicht, dass sie sich durchsetzt.

      Andreas
    • Warten auf Verjährung

      Der "Denkfehler" in dieser Art Meldungen ist die Annahme, dass der Vorstand von diesem Berug nicht gewußt hat oder nicht informiert war. Der Vorstand hat diesen Betrug geplant und "angeordnet" .
      Es ist völlig abwegig zu denken, dass weisungsgebundene Mitarbeiter so etwas auf "eigen Faust" machen :pray .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • yyeettii schrieb:

      na also, ein weiterer Beweis für die absolut vorsätzlichen Betrugshandlungen seitens VW, sowohl gegenüber den Kunden als auch gegenüber dem Staat.
      In dem Bericht, geht es aber nicht um Stickoxide sondern um CO2. Das ist eine ganz andere Geschichte, wobei ich nicht beurteilen kann, ob die CO2-Werte geschönt wurde oder nicht. Die Abweichung zwischen Realverbrauch und Prüfstandsverbrauch ist bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern (Diesel und Benziner) jedenfalls nicht sichtbar größer als bei anderen Fahrzeugen auch.

      Im übrigen wehre ich mich nach wie vor gegen den Vorwurf manipulierter Stickoxidwerte. Die Prüfstandsoptimierung ist nicht verboten. Verboten ist es, diese Optimierung auf der Straße zu drosseln. Das hat aber nichts mit Grenzwerten und nur mittelbar überhaupt etwas mit Abgaswerten zu tun sondern betrifft allein eine technisch verbotene Einrichtung. Leider wird auch von vielen Gerichten diese notwendige Differenzierung nicht vorgenommen.

      rotax schrieb:

      Es ist völlig abwegig zu denken, dass weisungsgebundene Mitarbeiter so etwas auf "eigen Faust" machen
      Ich teile zwar deine Ansicht, dass der Vorstand bei VW von der Schummelsoftware wusste, völlig abwegig ist das fehlende Wissen um die Abschalteinrichtung beim Vorstand jedoch nicht. Schließlich bekommen die Ingenieure "von oben" einen Auftrag, den sie zu erfüllen haben. Dieser Auftrag lautete hier, die Prüfstandsgrenzwerte einzuhalten und das so billig wie möglich, also durch rein innermotorische Maßnahmen ohne zusätzliche, kostenaufwendige Katalysatoren. Das haben sie nicht geschafft, ohne gravierende Nachteile hinsichtlich der Lebensdauer einiger Bauteile in Kauf zu nehmen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man offenbart, dass man es nicht schafft, um sich dann sagen zu lassen, was man für eine Pflaume ist, denn schließlich schafft das die Konkurrenz ja auch, oder man bedient sich unzulässiger Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen.

      Ich will jetzt nicht behaupten, dass es tatsächlich so gewesen ist, aber es könnte durchaus so gewesen sein, weshalb es nicht völlig abwegig ist, dass weisungsgebundene Mitarbeiter, wozu letztlich auch leitende Ingenieure gehören, auf eigene Faust gehandelt haben.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      . Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man offenbart, dass man es nicht schafft, um sich dann sagen zu lassen, was man für eine Pflaume ist,
      “Wenn sie das nicht hinkriegen, dann muss das halt ein Anderer machen!”

      Meiner Meinung ist es abwegig zu glauben, das es das nicht gibt und der Chef immer einsichtig ist, wenn die Mitarbeiter sagen irgendetwas geht nicht.
      Oder kurz: Eine Führung, die nur Klarmeldungen akzeptiert, kriegt irgendwann nur noch Klarmeldungen zu hören.
      Egal in welcher Führungsebene.
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