Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Na mal im Ernst, die DUH klagt das ein was der Gesetzgeber möglich macht. Das mag einem Gaga vorkommen, jedoch sollte man dann auch berücksichtigen das einem die komplette Wandlung auch Gaga vorkommt ;)

      Wer einen Spielplatz baut, muss sich hinterher nicht wundern das dort gespielt wird....
    • ;( Warum nur hacken viele auf der DUH herum?
      Dieser Verein legt den Finger in die offene Wunde und zeigt auf, dass die Autokonzerne, die Politiker und das KBA seit Jahren ihre Arbeit nicht gemacht haben und offensichtlich nicht bereit sind, die Konsequenzen zu tragen.
      Immerhin wurden in der Industrie einige Leute geschasst, die Nieten in der Politik werden aber nicht zur Rechenschaft gezogen. Unverschämt finde ich, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtwerte nicht eingehalten werden und die hierdurch entstehenden Fahrverbote und Kosten dem Endverbraucher angelastet werden und nicht den Schuldigen.

      Industrieabhängige Politiker und Betrüger müssen zur Rechenschaft gezogen werden und gehören bestraft.

      Gruß
    • Stimmt, dann mal in den Knast mit Winterkorn und Co. Den Betrug gaben nur wenuge begangen bzw veranlasst. Bestraft wird ein ganzer Konzern.

      Über die Richtwerte lässt sich seit jeher streiten, da weder ein Brötchenholer Midus nich dauernde Vollgasfahrten berücksichtigt sind. Auch due Zulassung reiner PS Boliden ist fragwürdig. Sie erfüllen nur einen Statuszweck. Aber auch das lebt die Politik vor.

      Und die EA 189 haben vor dem Skandal und auch jetzt die NEFZ Werte erreicht.

      Die Umschaltlogik ein nich umweltfreundlicheres Profil zu fahren wenn nicht gelenkt wird, ist dich toll
    • Hallöchen,
      bitte kommt wieder zum eigentlichen Thema "Software" zurück :!: :!: .
      Der Abmahnverein gehört in den Thread " Fahrverbot" :!: :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rainer II schrieb:

      ..... das KFZ stilllegen bis zu einer gerichtl. Entscheidung kann ich mir nicht leisten ! Ich habe nur Eins ! Einen Zweitwagen deswegen kann ich mir nicht leisten !...
      Das ist sicherlich auch bei einem anhängigen Rechtsstreit auf Rückgabe des Fahrzeuges und Erstattung des Kaufpreises nicht erforderlich. Die Anrechnung eines Nutzungsendgeldes für die Dauer der bisherigen Nutzung unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer halte ich für angemessen.

      Wenn aber in einem Urteil dem Käufer der Kaufpreis in vollem Umfang plus eine Verzinsung von 5 % zugesprochen wird und kein Nutzungsendgeld angesetzt wird halte ich das für weltfremd.
    • rainer II schrieb:

      ..... das KFZ stilllegen bis zu einer gerichtl. Entscheidung kann ich mir nicht leisten !
      Zu einer Stilllegung kann es doch nur dann kommen, wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet. Ansonsten kann man ruhig abwarten, bis der Rechtsstreit beendet ist. Und selbst bei Anordnung der sofortigen Vollziehung kann man sich im Falle von Skoda erfolgreich dagegen wehren.

      Kajo schrieb:

      Wenn aber in einem Urteil dem Käufer der Kaufpreis in vollem Umfang plus eine Verzinsung von 5 % zugesprochen wird und kein Nutzungsendgeld angesetzt wird halte ich das für weltfremd.
      Das sehe ich auch so. Die Gerichte, die so entscheiden, gehören zu den absoluten Hardlinern, die in VW die Wurzel allen Böses sehen. Hätte VW anstatt einer Abschalteinrichtung Lampen verbaut, die in der EU nicht zugelassen sind (z.B. wegen zu hoher Wattzahl), wäre wahrscheinlich niemand auf den Gedanken gekommen, VW habe betrogen, obwohl es rechtlich genau das gleiche ist, in seinen Auswirkungen sogar noch schwerwiegender als die Abschalteinrichtung, weil die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird. VW hat weder Grenzwerte manipuliert noch Grenzwerte überschritten und bis heute konnte auch niemand verbindlich sagen, ob die Abschalteinrichtung in der Gesamtbetrachtung zu einer größeren Schadstoffbelastung führt. Aber selbst, wenn das der Fall ist, so betrifft es nur die Straße, wo es bisher gar keine Grenzwerte gab. VW hat etwas verbaut, was es nicht durfte, nicht mehr und nicht weniger.

      Andreas
    • rainer II schrieb:

      ..... das KFZ stilllegen bis zu einer gerichtl. Entscheidung kann ich mir nicht leisten !

      Ich habe nur Eins ! Einen Zweitwagen deswegen kann ich mir nicht leisten !

      HUG ich habe gesprochen!

      floflo schrieb:

      Zu einer Stilllegung kann es doch nur dann kommen, wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet. Ansonsten kann man ruhig abwarten, bis der Rechtsstreit beendet ist. Und selbst bei Anordnung der sofortigen Vollziehung kann man sich im Falle von Skoda erfolgreich dagegen wehren.
      Hallöchen floflo,
      ich kann rainer II und Andere durchaus verstehen, wenn sie bei ihren Yeti`s zwangsweise das Update aufspielen lassen. Ganz einfach ist es nicht, sich fast jeden Tag mit diesem Thema zu befassen.
      Es kostet Nerven, Zeit und u.U. Geld und wer sich auf einen Rechtsstreit einläßt, kann nie sicher sein, daß er/sie auch gewinnt.
      Meine Meinung und Vorgehendsweise zum Update/Stillegungsbescheid habe ich bereits mehrfach geschrieben.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      ich kann rainer II und Andere durchaus verstehen, wenn sie bei ihren Yeti`s zwangsweise das Update aufspielen lassen. Ganz einfach ist es nicht, sich fast jeden Tag mit diesem Thema zu befassen.
      Es kostet Nerven, Zeit und u.U. Geld und wer sich auf einen Rechtsstreit einläßt, kann nie sicher sein, daß er/sie auch gewinnt.
      Da gebe ich dir völlig recht. Ich kann rainer II und andere, die genauso gehandelt haben, auch verstehen. Das muss auch jeder für sich selbst entscheiden. Meine Antwort bezog sich auf seine unzutreffende Annahme, dass ein Fahrzeug in jedem Fall noch vor Abschluss eines Gerichtsverfahren stillgelegt wird und sollte daher lediglich eine Klarstellung sein und keinesfalls eine Kritik daran, dass er das Update hat aufspielen lassen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Meine Antwort bezog sich auf seine unzutreffende Annahme, dass ein Fahrzeug in jedem Fall noch vor Abschluss eines Gerichtsverfahren stillgelegt wird
      Sicher ?
      Da bleibt noch das TÜV Verfahren weil ohne Plakette bleiben die Nummernschilder am Fahrzeug aber dann ist es eine Stilllegung
      ohne Gerichtsverfahren.
      Zusammenfassung :
      1. Verfahren gegen VW auf Rücknahme Landesgericht - Klage
      - Berufung vor dem Oberlandesgericht
      2. Verfahren gegen die Stilllegung
      - Widerspruch gegen den Bescheid der Zulassungsstelle
      - warten auf die Entscheidung des Landesamt für Straßenbau und Verkehr
      - Wenn dem Bescheid nicht abgeholfen wird - Klage.......
      3. Verfahren gegen das verweigern der Prüfplakette - wegen schwerwiegender Mängel - Klage ...........

      Obwohl ich den TÜV 3 Tage vor dem letzten Termin des KBA, in 2 Anläufen erhalten habe, sind davon schon 7 Monate vergangen.

      Und da lese ich das das ungerecht ist von VW eine Art Schmerzensgeld zu verlangen. ????????????
      Wenn ich Lebenszeit opfere dann soll das VW auch weh tun .
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Und da lese ich das das ungerecht ist von VW eine Art Schmerzensgeld zu verlangen. ????????????
      Wenn ich Lebenszeit opfere dann soll das VW auch weh tun .
      Wenn es dir die Zeit nicht wert ist dann mach das update drauf.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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