Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • L040 schrieb:

      Das war sicherlich eine theoretische Möglichkeit, wobei ich aber nicht glaube, dass in einem solchen Fall die Zulassungsstellen 26 Monate die "Füße stillgehalten hätten". Außerdem waren mir 10 Monate vorholen der HU bei dieser Unsicherheit zuviel.
      Auch hier gilt es zwei verschiedene "Verfahren" jeweils für sich zu betrachten.

      So lange die Prüforganisationen noch nicht den Auftrag hatten das Software-Update zu prüfen konnte man durch das Vorziehen der technischen Prüfung 2 Jahre TÜV gewinnen. Wenn man dann gegen die drohende Stilllegung der zuständigen Behörde vorging hatte man möglicherweise genügend Zeit gewonnen.

      Nur wer bisher nichts gemacht hat, hat bei abgelaufener Prüfplakette nun die "A....karte" und wird wohl kaum um das Aufspielen des Software-Updates herum kommen.
    • SQ5 schrieb:

      Wieso? Das Mitto ist dich lieber aufrecht stehen und ohne Update gehen, als sitzend mut Update zu fahren
      Noch fahre ich in gestraffter Haltung ohne Update fröhlich, als obrigkeitsröhrig mit gesenkten Haupt !
      Zita Bettina Wegner .
      -Menschen ohne Rückgrat haben wir schon zu viel -
      Wehrt Euch !
      F.U.
    • Kajo schrieb:

      Nur wer bisher nichts gemacht hat, hat bei abgelaufener Prüfplakette nun die "A....karte" und wird wohl kaum um das Aufspielen des Software-Updates herum kommen.
      Ich habe doch etwas gemacht, nämlich auf das Schreiben der Zulassungsstelle mit floflos Schreiben reagiert - und bis heute keine Antwort erhalten.

      L040 schrieb:

      Moin Andreas,

      verstehe ich Dich hier richtig? Meinst Du, dass das KBA mit Unterstützung der Politik bzw. der Gerichte aus dem freiwilligen Update der Briten doch noch eine Zwangsmaßnahme gegen die Skoda-/Yetifahrer herleiten kann?
      Für mich wird es langsam eng - die Zulassungsstelle hat zwar auf Grund meiner Stellungnahme mit Hilfe Deines Schreibens die mir gesetzte Frist (05.07.2018) ohne Antwort verstreichen lassen, aber diesen Monat steht die HU an. Ich werde erst einmal die 2 Monate Karenzzeit verstreichen lassen, aber dann?
      Die Antwort auf vorstehende Frage wäre m.E. wichtig für das weitere Vorgehen, ev. habe ich ja auch Andreas falsch verstanden?
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      verstehe ich Dich hier richtig? Meinst Du, dass das KBA mit Unterstützung der Politik bzw. der Gerichte aus dem freiwilligen Update der Briten doch noch eine Zwangsmaßnahme gegen die Skoda-/Yetifahrer herleiten kann?
      Die Gesetzeslage soll zwar geändert werden, aber noch ist es nicht möglich, dass eine andere Typgenehmigungsbehörde als die, die die Genehmigung erteilt hat, diese zurücknehmen, widerrufen oder ändern kann. Das KBA hat also hinsichtlich der britischen Typgenehmigung nichts zu kamellen. Daran können auch Gerichte oder die Politik nichts ändern.

      Das KBA könnte allerdings die britische Behörde bitten, genauso zu verfahren wie in Deutschland. Ob die VCA jetzt noch eine Typgenehmigungsänderung entsprechend der des KBA vornehmen kann, hängt vom britischen Recht ab, das mir nicht bekannt ist. Nach deutschem Recht ist eine Änderung nur innerhalb eines Jahres nach Kenntniserlangung von den Tatsachen, die eine Rechtswidrigkeit begründen, möglich. Ich denke, in GB ist es ähnlich, weiß das aber nicht definitiv. Bisher hat die VCA nach meinem Kenntnisstand keinen Eingriff in die Typgenehmigung vorgenommen.

      Die Verwaltungsgerichte Stuttgart, Potsdam, Mainz und jüngst wohl auch München sehen die Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung darin, dass die Fahrzeuge zwar der rechtswidrigen ursprünglichen Typgenehmigung entsprachen, nicht aber der modifizierten, die eine Entfernung der Prüfstandserkennung und Abschalteinrichtung fordern. Damit wäre Skoda aus der Nummer raus, denn die VCA hat ja gerade keine Änderung vorgenommen.

      In den aktuellen Verfahren vor dem VG München war allerdings auch ein Skoda beteiligt, für den das Gericht in der mündlichen Verhandlung gleichermaßen die angeordnete Betriebsuntersagung hat durchgreifen lassen. Die Kammer hat offenbar nicht gesehen, dass die Typgenehmigung für den Skoda nicht vom KBA erteilt wurde. Ich habe das Gericht daher auf diesen Umstand hingewiesen, worauf man mir mitteilte, dass die diesbezügliche Presseerklärung keine Bindungswirkung habe und das Urteil noch nicht abgefasst worden sei. Ich gehe davon aus, dass das Gericht die Sachlage jetzt erst einmal durch Rückfragen beim KBA und eventuell auch der VCA prüfen wird, bevor dann bezüglich des Skoda eine endgültige Entscheidung ergeht. Ich habe daher die Hoffnung, dass wir in Kürze vom VG München erstmals eine Entscheidung bekommen, in der das Thema überhaupt thematisiert wird. Danach werden wir dann zumindest schlauer und das "Gespenst" einer Betriebsuntersagung für alle Skodas hoffentlich vom Tisch sein. Wer das Update nicht machen lassen will, sollte daher zumindest noch so lange warten, bis das VG München entschieden hat.

      Fairerweise muss ich allerdings auch darauf hinweisen, dass in NRW das VG Düsseldorf und zweitinstanzlich auch das OVG Münster in Eilverfahren die Betriebsuntersagung damit gerechtfertigt haben, dass die Fahrzeuge ohne das Update die Grenzwerte nicht einhielten, was sie zu einer Gefahr für die Gesundheit der Menschen werden ließe. Ungeachtet dessen, dass diese Gefahr sehr weit hergeholt ist, stimmt bereits der Ansatz dieser Entscheidungen nicht, denn auf dem Prüfstand werden die Grenzwerte eingehalten und sind auch legal zustande gekommen, das das Optimieren auf Prüfstandsbedingungen nicht verboten ist und es für den Straßenbetrieb keine Grenzwerte gibt, die überschritten worden sein könnten. Diese Gerichte haben im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Potsdam, Mainz und München offenkundig den ganzen Abgasskandal nicht verstanden, weshalb ich kaum glaube, dass sich diese Ansicht durchsetzt. Warten wir also ab, ob man in München sich des Themas "ausländische Typgenehmigung" annimmt und dort dann auch die erste Entscheidung in einem Hauptverfahren trifft.

      Andreas
    • Moin Andreas,

      vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich muß das erst einmal "sacken lassen". Noch habe ich etwas Zeit, ich hoffe immer noch, um das update herum zu kommen und bin noch unentschlossen, ob ich nachgebe.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      Noch habe ich etwas Zeit, ich hoffe immer noch, um das update herum zu kommen und bin noch unentschlossen, ob ich nachgebe.
      So lange die "TÜV-Plakette" noch gültig ist und die zuständige Behörde nicht die Stilllegung des Fahrzeuges angedroht hat kann man ja auch noch überlegen.

      In Ergänzung sollte man auch überlegen, ob man sich nicht der Sammelklage anschließen will. Schließlich kostet das zunächst einmal keinen Cent und man geht auch keine Verpflichtungen ein.
    • @floflo

      Danke für Deine Ausführungen, es zeigt mir einmal mehr wie extrem blind unsere unabhängigen Richter sind.

      Im Verwaltungsbereich klärt ja der Richter zwischen zwei streitenden Parteien, daher wären die Sichtweisen der Verwaltungsbehörden interessant.

      Die Betriebsuntersagung aufgrund von Abgasen die höher sind als nötig (nicht zu verwechseln mit den Werten auf dem Prüfstand) halte ich für schlüssig und zulässig.

      Ich drücke Euch die Daumen und vor allem das Eure Yetis so lange halten. Denn bei einem Totalschaden müsste ja im Individualrecht die Klage gegenstandslos werden.

      Also schön vorsichtig durch den Winter.

      Fahren ihen Update ist wie Allwetterreifen im verschneiten Erzgebirge :wech:
    • SQ5 schrieb:

      Danke für Deine Ausführungen, es zeigt mir einmal mehr wie extrem blind unsere unabhängigen Richter sind.
      Genau so soll das ja auch sein.
      Ist dir schon mal aufgefallen, dass Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, sehr häufig mit verbundenen Augen dargestellt ist?
      Ohne das Ansehen der Person – und dazu gehören auch Einordnung in die soziale Schicht, Bildung, Sprachvermögen, Verhalten usw. ....... – soll Justitia Recht sprechen (das ist nicht immer einfach). Manch einer kann sich glücklich schätzen, einen „blinden“ Richter zu haben.
      Weltweit gibt es übrigens sehr viele Richter, auch in hohen Stellungen, die nicht sehen können.

      R.S.
    • Hallöchen,
      bitte nicht abschweifen. Hier geht es um zwei unterschiedliche Probleme :!: .
      Zur Stillegung durch die Zulassungsstelle hat @floflo geantwortet.
      Zur Verweigerung der HU und daraus folgenden Stillegung, sind mir keine rechtlichen Möglichkeiten bekannt.
      Mir scheint, daß das KBA zeitgleich den Fahrzeugbesitzer und die HU-Prüfstellen informiert hat, sonst gäbe es ja nicht die Unterschiede zwischen 2,0 TDI mit und ohne DSG.
      Eine Klage oder Einspruch kann eine aufschiebene Wirkung bei der Zulassungsstelle bewirken, aber wird wohl keine Wirkung bei der HU-Stelle zeigen ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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