Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Eine Klage oder Einspruch kann eine aufschiebene Wirkung bei der Zulassungsstelle
      ......kann ,......muss aber nicht .

      eigentlich müßte es irgendwo heißen : " hat "
    • Herne schrieb:

      Sie können wohl nur beschießen.
      Nein, selbst das können Sie nicht !

      Und ich wiederhole mich hier gern aber das ist nur die Spitze vom Eisberg.
      Ich glaube bei denen liegt der Teppich schon an der Zimmerdecke an, so viel versuchen Sie darunter zu kehren.
      F.U.
    • Herne schrieb:

      Sie können wohl nur beschießen.
      focus.de/auto/news/abgas-affae…ut-haben_id_10106518.html
      Habt ihr den Artiekl auch gelesen?
      z.B:
      Nach Informationen der "Bild"-Zeitung entdeckte die interne Qualitätssicherung von VW eine möglicherweise illegale Funktion im Software-Update für 1.2-Liter-Motoren des Typs EA 189.

      Demnach hat VW wohl selbst den Fall beim KBA gemeldet und man klärt ob es möglicherweise illegal ist.

      Wo ist denn da jetzt der Beschiß?

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Herne schrieb:

      Das die so einen Dreck entwickelt und aufgespielt haben. Legal gibt es wohl nicht mehr.
      Nochmal, habt ihr alles gelesen?

      Eine Untersuchung mit der Firma FEV, die das Update im Auftrag von VW entwickelt hatte, läuft.

      und ob es legal ist wird grad geprüft.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Herne schrieb:

      Wie wäre es mit Gesetzestext lesen vor der Entwicklung und nicht erst was bauen und schauen ob es legal ist oder keiner merkt.
      Da du ja genau weißt was WV in dem Fall verbrochen hat, kannst du das doch sicher hier erklären..
      Immerhin schreist du hier laut von bescheißen.

      Der Gesetzestext ist klar, doch was fällt alles unter illegale Abschalteinrichtung? Da gibt es einen sehr großen grauen Bereich.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Da du ja genau weißt was WV in dem Fall verbrochen hat, kannst du das doch sicher hier erklären..
      Immerhin schreist du hier laut von bescheißen.

      Der Gesetzestext ist klar, doch was fällt alles unter illegale Abschalteinrichtung? Da gibt es einen sehr großen grauen Bereich.

      Otto
      Kannst du bitte versuchen, sachlich Kritik anzubringen? Das war wohl nicht die Autokorrektur ... :thumbdown:
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Herne schrieb:

      Sie können wohl nur beschießen.

      Meister Lämpel schrieb:

      Kannst du bitte versuchen, sachlich Kritik anzubringen? Das war wohl nicht die Autokorrektur ...
      Kannst du mir denn bitte erklären was nicht sachlich war?

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Steht in Fettdruck. Hast du bestimmt nicht übersehen.
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • otto36 schrieb:

      Kannst du mir denn bitte erklären was nicht sachlich war?
      Hallöchen otto36,
      ganz einfach :) .
      Du kannst nicht einsehen, daß der VW Konzern millionenen von Autofahrern angeschmiert hat. Hier werden die Fehler auf dem Rücken dieser Autofahrer ausgetragen :cursing: .
      Dieses Verhalten ist für einen führenden Weltkonzern einfach unwürdig :!: .
      Mach Dir mal Gedanken darüber, daß ca. 2 Millionen Arbeitsplätze ( Eigene, Zulieferfirmen, Vetrags/Freiewerkstätten und Teilehändlern ) durch das Fehlverhalten des VW Konzern`s gefährdet sind.
      Ich möchte nicht dramatisieren, aber der VW Konzern hat diesen ganzen Sch... erst angeschoben :cursing: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • otto36 schrieb:

      Nach Informationen der "Bild"-Zeitung entdeckte die interne Qualitätssicherung von VW eine möglicherweise illegale Funktion im Software-Update für 1.2-Liter-Motoren des Typs EA 189.
      Demnach hat VW wohl selbst den Fall beim KBA gemeldet und man klärt ob es möglicherweise illegal ist.
      Das kann so gewesen sein, muss es aber nicht. Es könnte auch sein, dass man bei VW hier schlicht und ergreifend die Flucht nach vorne angetreten hat und dem KBA nur deshalb Meldung erstattet hat, weil man kurz vor dem Auffliegen stand. Da steht man natürlich mit einer Selbstanzeige besser da.

      otto36 schrieb:

      Der Gesetzestext ist klar, doch was fällt alles unter illegale Abschalteinrichtung? Da gibt es einen sehr großen grauen Bereich.
      Ich habe manchmal sogar das Gefühl, dass da alles "grau" ist.

      Andreas
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