Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Meister Lämpel schrieb:

      Vielleicht verstehe ich das ganze Problem aus technischer und/oder juristischer Sicht nicht, aber wenn ich das lese und es sich auch noch bewahrheiten sollte, bekomme ich bald Pickel am ....
      Überrascht kann man über diese Feststellung eigentlich nur sein, wenn man immer noch glaubt, VW habe mit der ganzen Manipulation die Kunden bescheißen wollen. VW hat wie alle anderen Hersteller auch bei den Euro-5-Fahrzeugen eine Technik zur Einhaltung der Prüfstandsgrenzwerte verwendet, die im Prüfstandsmodus auf der Straße so viele Nachteile mit sich bringt, dass das für den Kunden schlechterdings nicht tragbar ist. Die Lösung des Problems liegt entweder im Verbau eines teuren SCR-Kats oder aber im Abschalten des Prüfstandsmodus. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und auch der Kunden hat VW wie nahezu alle anderen Hersteller auch den zweiten Weg gewählt.

      Was tun, sprach Zeus, nachdem die Sache aufgeflogen war. Allen Fahrzeugen die Typgenehmigung entziehen und sie damit wertlos machen, war kaum vertretbar. Einfach die EU-Vorschriften so auslegen, dass es sich eben nicht um eine verbotene Abschalteinrichtung handelt, hat man wohl auch nicht über sich gebracht, obwohl es ganz zweifellos die beste Lösung gewesen wäre. Da hat man mit VW den Deal mit dem Update ausgeheckt. Das Dumme ist nur, dass etwas, was vor 10 Jahren schon nicht funktionierte, jetzt natürlich auch nicht wirklich funktionieren kann. Die vom KBA zur Tygenehmigung erlassene Nebenbestimmung enthält die Aufforderung, die Prüfstandserkennung und Abschalteinrichtung zu beseitigen. Eigentlich ganz einfach, aber das kann natürlich nicht gehen, wenn es schon vorher nicht ging. Also hat VW an der Software "gebastelt" und dabei die Abschalteinrichtung aber nicht wegprogrammiert sondern sie nur umprogrammiert, um die ohnehin schon besorgten Kunden durch schnell auftretende Schadenfälle nach dem Update nicht noch mehr zu verunsichern. Ein wirkliches Geheimnis war das nicht und wenn man nur ein wenig seinen Menschverstand bemüht hätte, hätte man schon viel früher darauf kommen können, dass hier die Schummelsoftware nicht beseitigt sondern nur modifiziert wurde, also entgegen der Anordnung nach wie vor vorhanden ist.

      Lieber Vorstand von VW, hört endlich auf mit diesem Versteckspiel und Eiertanz und steht zu dem, was ihr notwendigerweise gemacht habt und was die Typgenehmigungsbehörden, allen voran das KBA in Kenntnis der technischen Zusammenhänge so genehmigt haben. Der Zielkonflikt bei der Abgasrückführung und die mangelhafte Wirkung hinsichtlich der NOx-Reduzierung bei höherer thermischer Beanspruchung lassen es nicht nur nicht zu, die hohe AGR-Rate auf dem Prüfstand auch im praktischen Betrieb beizubehalten sondern lässt das auch ziemlich unsinnig erscheinen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und auch der Kunden hat VW wie nahezu alle anderen Hersteller auch den zweiten Weg gewählt.
      Welche Wettbewerbsfähigkeit ?
      Die wollten und haben Fahrzeuge mit billigerer Technik verkauft um max. Profit über die Menge zu erzielen.
      Dann waren Sie zu einfach dumm Ihre angepasste Software zu begründen.
      Also haben Sie einen Betrug zugegeben aber die Folgen und Kosten auf Ihre Kunden abgewälzt.
      Natürlich hat nicht nur VW den zweiten Weg beschritten.
      Abe alle anderen Hersteller lehnen sich lächelnd zurück.
      Aber wer ernsthaft glaubt das es zukünftigen VW Käufern bei Problemen besser ergeht soll dort gern wieder kaufen.
      Wenn der Metzger mir ein Stück Fleisch mit Maden verkauft, gehe ich dort auch nicht mehr hin, obwohl die Rouladen der vergangenen Woche köstlich waren.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Die wollten und haben Fahrzeuge mit billigerer Technik verkauft um max. Profit über die Menge zu erzielen.
      Es ist doch sicherlich das Ziel eines jeden Autobauers möglichst viel Profit zu erzielen, wenn ich mal von OPEL absehe. Technisch waren die Fahrzeuge aus dem Hause VW wohl auf aktuellem Stand und hielten wohl auch einer vergleichenden Bewertung der "Fachleute" stand.

      CAROMITO schrieb:

      Also haben Sie einen Betrug zugegeben
      Das habe ich immer noch nicht verstanden. Jeder "Erwischte" weiß doch, dass er möglichst sich selbst nicht belasten soll und dies auch nicht muss.

      CAROMITO schrieb:

      Wenn der Metzger mir ein Stück Fleisch mit Maden verkauft, gehe ich dort auch nicht mehr hin, obwohl die Rouladen der vergangenen Woche köstlich waren.
      Den lade ich dann zum Essen ein und er bekommt auch noch ein Glas Essig zum "Abrunden" zum Braten dazu gestellt.
    • Kajo schrieb:

      CAROMITO schrieb:

      Also haben Sie einen Betrug zugegeben
      Das habe ich immer noch nicht verstanden. Jeder "Erwischte" weiß doch, dass er möglichst sich selbst nicht belasten soll und dies auch nicht muss.
      Da muß man sich mit dem amerikanische Rechtssystem auseinandersetzten.
      VW wollte wohl einen „Deal“ mit dem Ankläger machen.

      Wie „politisch“ in Amerika das Firmenstrafrecht gehandhabt wird, kann man erkennen wenn man die Strafe gegen VW und gegen Fiat Chrysler vergleicht.
      siehe Spiegel online
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von row-dy ()

    • CAROMITO schrieb:

      Welche Wettbewerbsfähigkeit ?
      Die wollten und haben Fahrzeuge mit billigerer Technik verkauft um max. Profit über die Menge zu erzielen.
      Bei den Euro5-Fahrzeugen haben praktisch alle Hersteller die Einhaltung der NOx-Grenzwerte über die AGR bewerkstelligt. SCR-Kats gab es nur optional und das auch nur in der Oberklasse. Vereinzelt wurde bei Fahrzeuge ein NOx-Speicherkat eingesetzt, doch auch das war die Ausnahme und auf Fahrzeuge der gehobene Preisklassen beschränkt. Hätte VW jetzt von sich aus ein SCR-System eingesetzt, hätte das natürlich einen Wettbewerbsnachteil zur Folge gehabt, der sogar ganz gravierend gewesen wäre, weil die Fahrzeuge nicht nur teurer geworden wären, sondern das adBlue-Gedöns auch niemand haben wollte. VW hatte gar keine andere Wahl als Abschalteinrichtungen einzusetzen, was im Prinzip auch sinnvoll ist, denn mit der hohen AGR-Rate auf dem Prüfstand kann man auf der Straße nicht ohne gravierende Nachteile fahren. Das kann VW nicht und das können alle anderen auch nicht. Wer seinen Ärger über den Abgasskandal loswerden will, sollte ihn beim KBA ablassen. Die haben sehenden Auges eine ungeeignete Technik genehmigt und meinen jetzt als einzige Typgenehmigungsbehörde in der EU gegen Fahrzeughersteller vorgehen zu müssen.

      CAROMITO schrieb:

      Also haben Sie einen Betrug zugegeben
      VW hat zu keiner Zeit einen Betrug zugeben. VW hat zugegeben eine Abschalteinrichtung zu verwenden, vertritt dazu aber bis heute die Ansicht, dass es sich um eine zulässige Maßnahme handelt, was m.E. zwar nicht der Fall, höchstrichterlich aber auch noch nicht entschieden ist.

      Andreas
    • England hat den Brexit-Deutschland die Diesel-Phobie,als einziges Land in der EU!! Das KBA muß ganz neu aufgestellt werden,so lacht sich doch der Rest der Welt kaputt!
      Das VW nichts aus der Sache gelernt hat,sieht man ja an dem neuen Skandal.Wer ca.15.000 Nullserienfahrzeuge aus Profitgier den ahnungslosen Kunden verkauft ,dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!!
      Sogar US-Modelle des Passats sind betroffen!!
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Bin ja mal gespannt, was dabei herauskommt


      Eine Strafanzeige gegen den "grünen Verkehrsminister" zu stellen entbehrt nach meiner Einschätzung jeder Grundlage.

      "Die Geräte stünden falsch, der „absolut fragwürdige Standort“ sei eine „reine ideologische Wahl von Grünen Autogegnern“, so Sauer. Wissenschaftler bezweifelten die Schädlichkeit der Stickstoffdioxidbelastung. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel sei hypothetisch....

      Die Standortauswahl für die Messstellen erfolge nicht durch das Ministerium, sondern durch die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) mit Sitz in Karlsruhe."

      Quelle: stuttgarter-nachrichten.de/inh…c6-a5e3-d2933183d3fd.html
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Bin ja mal gespannt, was dabei herauskommt

      Kajo schrieb:

      Die Standortauswahl für die Messstellen erfolge nicht durch das Ministerium, sondern durch die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW)


      Ich seh schon, das mit der Messstation müssen "wir" auch wieder selber in die Hand nehmen.

      IMG-20190110-WA0013.jpg
    • Auch das Landgericht Heidelberg hat jetzt zwei VW-Geschädigten Recht gegeben und VW zur Rücknahme der Fahrzeuge verurteilt.
      Wie die örtliche Rhein-Neckar-Zeitung heute berichtet muss VW einen Sharan 2.0TDI mit 81.000km für 31.000€ und einen Yeti
      vom Dezember 2011 mit 116.000km für 15.600€ (Neupreis 29.200€) zurück nehmen. VW hat wohl angekündigt in Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe zu gehen.
      Dazu eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes: "Die Hälfte von unseren 500 Berufungsverfahren sind erledigt, wir haben aber noch keinen entschieden."
      Volkswagen schloss mit den Klägern immer einen außergerichtlichen Vergleich.
    • Kajo schrieb:

      Eine Strafanzeige gegen den "grünen Verkehrsminister" zu stellen entbehrt nach meiner Einschätzung jeder Grundlage.
      Ja, aber auch wirklich jeder Grundlage. Da verwundert es nicht, dass in dem Artikel auch keine Strafnorm genannt wurde, die hier verletzt sein soll. Dass ausgerechnet die als seriös geltende Stuttgarter Zeitung so eine Story auf Bildzeitungsniveau aufgreift, erstaunt. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, wie sich der Bürger zur Wehr setzen kann. So kann man z.B. vom Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Einzelfall überprüfen lassen, indem man z.B. die m.E. nicht rechtskonforme Beschilderung für die Zonenfahrverbote angreift. Oder man wehrt sich gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid. Die Strafanzeige ist jedenfalls völliger Blödsinn.

      Andreas
    • Was ist denn "unglaublich"? Das Delikte verjähren? Das die VW-Diesel laut Messungen trotz Update weniger Schadstoffe ausstoßen als viele vergleichbare Motoren der Mitbewerber?

      Mhm …
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