Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • aFördegleiter schrieb:Einige Infos zu Audis Unvermögen:
      Das KBA kommt auch sehr schlecht weg.
      tagesschau.de/investigativ/br-recherche/audi-193.html
      [/quote]
      Hallöchen Fördergleiter,
      Du wirst lachen, aber aus rein technischer Sicht und in der Realität ist diese " Aufwärmfunktion " sogar gut.
      Zitat aus Deinem Link:
      Das Kraftfahrt-Bundesamt stuft allerdings bei mehreren Diesel-Modellen jeweils nur die Strategie A - die "Aufwärmfunktion" - als unzulässige Abschalteinrichtung ein.
      Bei meinem Yeti ist der Verbrauch in der Aufwärmphase, nach dem Aufspielen des Updates, um schlanke ca. 1 Ltr. gestiegen ;( .
      MfG
      old man
      Ups, hier lief wohl etwas schief :D .
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Du wirst lachen, aber aus rein technischer Sicht und in der Realität ist diese " Aufwärmfunktion " sogar gut.
      Zitat aus Deinem Link:
      Das Kraftfahrt-Bundesamt stuft allerdings bei mehreren Diesel-Modellen jeweils nur die Strategie A - die "Aufwärmfunktion" - als unzulässige Abschalteinrichtung ein.
      Bei meinem Yeti ist der Verbrauch in der Aufwärmphase, nach dem Aufspielen des Updates, um schlanke ca. 1 Ltr. gestiegen
      Dein Yeti ist von der Aufwärmfunktion gar nicht betroffen. Die Aufwärmfunktion betrifft nur Fahrzeuge mit SCR-Kat und bewirkt, dass durch Rückführung von heißen Abgasen der Katalysator schneller erwärmt wird. Anders als bei der AGR der Euro-5-Diesel, bei der es darum geht durch Rückführung möglichst kalter Abgase eine Reduzierung der Stickoxide zu erreichen (rein innermotorische Maßnahme), soll die Aufwärmfunktion genau das Gegenteil bewirken, weil der SCR-Kat erst ab einer bestimmten Temperatur richtig funktioniert, also genau umgekehrt wie bei der NOx-Reduktion durch die AGR. So wird dann erreicht, dass auch auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten werden.

      Wenn bei dir der Verbrauch in der Aufwärmphase gestiegen ist, hat das folglich nichts mit der Aufwärmfunktion bzw. deren Wegfall zu tun, sondern damit, dass durch die Rückführung kalter Abgase der Motor länger braucht, um auf Betriebstemperatur zu kommen, wodurch sich der Verbrauch erhöht, was allerdings keinen Liter ausmachen dürfte. Ist der Motor erst einmal richtig warm, findet durch die AGR praktisch keine Stickoxid-Reduktion mehr statt, weshalb diese Technik auch nicht wirklich geeignet ist, dem gesetzgeberischen Willen Rechnung zu tragen, egal ob mit oder ohne Abschalteinrichtung. Der SCR-Kat tut sich hingegen auf dem Prüfstand schwer, zeigt aber dort Wirkung, wo er auch wirken soll, nämlich auf der Straße.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Dein Yeti ist von der Aufwärmfunktion gar nicht betroffen. Die Aufwärmfunktion betrifft nur Fahrzeuge mit SCR-Kat und bewirkt, dass durch Rückführung von heißen Abgasen der Katalysator schneller erwärmt wird. Anders als bei der AGR der Euro-5-Diesel, bei der es darum geht durch Rückführung möglichst kalter Abgase eine Reduzierung der Stickoxide zu erreichen (rein innermotorische Maßnahme), soll die Aufwärmfunktion genau das Gegenteil bewirken, weil der SCR-Kat erst ab einer bestimmten Temperatur richtig funktioniert, also genau umgekehrt wie bei der NOx-Reduktion durch die AGR. So wird dann erreicht, dass auch auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten werden.
      Hallöchen floflo,
      ist korrekt bzw. sollte so funktionieren :) , aber leider läuft es nach dem Update am 06.02.2019 bei meinem Yeti anders.
      Eine technische Begründung finde ich nicht.
      Vorher, bei +5 Grad und tiefer, erhöhte Drehzahl ( 1000 Upm. ) bis die 90 Grad Wasserthemperatur erreicht ist, danach 800 Upm.
      Nachher, bei +10 Grad und tiefer, erhöhte Drehzahl ( 1000 Upm. ) bis die 90 Grad Wasserthemperatur erreicht ist, danach 800 Upm.
      Daraus ergibt sich theoretisch eine Verdoppelung der Warmlaufphase und der Verbrauch ist entsprechend höher ;( .
      Auffällig extrem bei den Fahrten in der Stadt , bei Landstr./Autobahn hat sich der Verbrauch in der Summe nicht verändert.
      Meine Daten haben natürlich nichts mit den Prüfstandswerten zu tun :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Vorher, bei +5 Grad und tiefer, erhöhte Drehzahl

      old man schrieb:

      Nachher, bei +10 Grad und tiefer, erhöhte Drehzahl
      Du darfst mich auch ruhig für blöd halten aber trotzdem (oder deswegen ?( ) frag ich mal wie Du das feststellst?
      Bei meinem Fahrprofil gibt es allerdings auf den ersten 20 km so gut wie keine Leerlaufzeiten so da0 ich da auch keine Erfahrungswerte habe..
      :danke:
    • Margiani schrieb:

      Du darfst mich auch ruhig für blöd halten aber trotzdem (oder deswegen ) frag ich mal wie Du das feststellst?
      Bei meinem Fahrprofil gibt es allerdings auf den ersten 20 km so gut wie keine Leerlaufzeiten so da0 ich da auch keine Erfahrungswerte habe..
      Hallöchen Margiani,
      um es mal so zu sagen, seit 2012 bin ich gezwungen, regelmäßig die Strecke Berlin-Reinickendorf bis Berlin-Mitte zur Charte`zu fahren.
      Ca. 18 Km. mit ca. 150 Ampelanlagen, Fahrzeit, je nach Verkehrsaufkommen, Baustellen u.s.w., ca. 45 bis 60 Minuten.
      Ich kann daher ziemlich genau vergleichen, wie lange die Aufwärmphase ist und welcher Verbrauch verballert wird.
      Ab dem Update, im Sommer bis zu 9 Ltr., im Winter bis zu 11 Ltr. Durchschnittsverbrauch auf 100 Km.
      Vor dem Update ca. 1 Ltr. weniger.
      Bitte keine Diskussion, Auto/öffentliche Verkehrsmittel/Krankentransport :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Ca. 18 Km. mit ca. 150 Ampelanlagen, Fahrzeit, je nach Verkehrsaufkommen, Baustellen u.s.w., ca. 45 bis 60 Minuten.
      So sind die Unterschiede.
      Wenn ich nicht gerade in Verona bin habe ich die erste Ampel in Cagliari, also nach rund 100 km. Evtl. muß ich davor ab ca. dem 40sten km mit einem oder 2 - von 4 - geschlossenen Bahnübergängen rechnen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber ähnlich einem Lottogewinn.
      Die Fahrzeit ist je nach Tageszeit aber ziemlich ähnlich Deiner für die Kurzstrecke. Die Verbrauchanzeige ist denn meist 6,3 l.* Mal ein wenig mehr, mal ein wenig weniger; das liegt hier aber ganz einfach am ständigen Achterbahn ähnlichem Bergauf und -ab fahren.
      *1,6 l Diesel, 7 Gang DSG
    • Die von der Kanzlei Gansel u.a. pauschal vertretene Ansicht, man solle aus dem Musterfeststellungsverfahren aussteigen und seine Ansprüche individuell geltend machen, halte ich schlichtweg für unseriös. Der Kanzlei geht es damit offenkundig vor allem darum, Mandanten zu gewinnen und so die eigene Kasse zu füllen. Dabei will ich nicht in Abrede stellen, dass es Fälle geben kann, in denen die individuelle Klage sinnvoller ist, doch dies sind Ausnahmen und betrifft nur Vielfahrer, die ihr Fahrzeug in absehbarer Zukunft nicht verkaufen wollen und gleichzeitig vergleichsbereit und rechtsschutzversichert sind.

      Ich rate daher von einem Ausstieg aus dem Musterfeststellungsverfahren ab,

      wenn man sich erst 2019 für die Musterfestellungsklage registrieren ließ (wegen Verjährungsproblemen),
      wenn man weniger als 15.000 km/Jahr fährt (bei mehr als 15.000 Km/Jahr empfiehlt es sich, eine hypothetische Vergleichsberechnung zwischen Rechenwert und Zeitwert unter Berücksichtigung unterschiedlich langer Verfahrensdauer vorzunehmen),
      wenn man das Fahrzeug innerhalb der nächsten 12 Monate verkaufen will,
      wenn aufgrund hoher Laufleistung des Fahrzeugs der unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung errechnete Wert schon jetzt nahe dem Zeitwert oder sogar schon darunter liegt,
      wenn man nicht rechtsschutzversichert ist,
      wenn man einen eigenen Rechtsstreit nicht will.

      Andreas
    • Für die Auslegung von EU-Vorschriften ist abschließend der EuGH zuständig. In der deutschen Zivilrechtsprechung wird bisher überwiegend die Ansicht vertreten, dass das Argument, Abschalteinrichtungen seien dann erlaubt, wenn sie für den Motorschutz notwendig seien, dann nicht greift, wenn es bessere technische Vorrichtungen gibt, die ohne Abschaltung auskommen. Das LG Frankental hat diese Frage jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es will konkret vom EuGH wissen, ob die Notwendigkeit auch dann zu verneinen ist, wenn wirtschaftliche Gründe, hier konkret der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, dem Einsatz besserer technischer Vorrichtungen zur Schadstoffminderung entgegenstehen. In dem konkreten Fall geht es zwar um einen Mercedes, die Beantwortung der Frage könnte jedoch auch das Verhalten von VW in ein anderes Licht rücken, wodurch in Deutschland derzeit anhängige Verfahren weiter verzögert werden könnten.

      justiz.rlp.de/de/service-infor…g-dieselskandal-zur-ents/

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das LG Frankental hat diese Frage jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es will konkret vom EuGH wissen, ob die Notwendigkeit auch dann zu verneinen ist, wenn wirtschaftliche Gründe, hier konkret der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, dem Einsatz besserer technischer Vorrichtungen zur Schadstoffminderung entgegenstehen.
      Endlich jemand der hier eine halbwegs richtige Frage zu der Anwendung dieser billigen, unzulänglicher Technik stellt.

      Hoffentlich merken die, dass "Wettbewerbsfähigkeit" oder auch sonstige wirtschaftliche Gründe kein Freibrief für ungesetzliches Handeln oder sogar breit angelegten Betrug darstellen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

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