BernhardJ schrieb:
Endlich jemand der hier eine halbwegs richtige Frage zu der Anwendung dieser billigen, unzulänglicher Technik stellt.floflo schrieb:
Das LG Frankental hat diese Frage jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es will konkret vom EuGH wissen, ob die Notwendigkeit auch dann zu verneinen ist, wenn wirtschaftliche Gründe, hier konkret der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, dem Einsatz besserer technischer Vorrichtungen zur Schadstoffminderung entgegenstehen.
Hoffentlich merken die, dass "Wettbewerbsfähigkeit" oder auch sonstige wirtschaftlich.e Gründe kein Freibrief für ungesetzliches Handeln oder sogar breit angelegten Betrug darstellen.
Grüße - Bernhard
@floflo
Was passiert dann mit den abgeschlossenen rechtskräftigen Verfahren?
Könnte sich der VW-Konzern die gezahlten Entschädigungen über die Vorschriften zur Ungerechtfertigten Bereicherung nach §§812ff. BGB. zurückholen?
09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.