Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • aus der Tagesschau:
      tagesschau.de/investigativ/ndr…aatsanwaltschaft-101.html
      Der Umfang wird angezweifelt.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Wenn das Landgericht Braunschweig (Strafkammer) der Sache um die angeblich unerlaubten Abschalteinrichtungen jetzt näher auf den Grund gehen will, ist das sehr zu begrüßen. Die vom Gericht gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußerte Ansicht, die Auswirkungen der Abschalteinrichtung sei nicht hinreichend ausermittelt, kann ich nur unterstreichen. Es ist traurig, dass erst jetzt, 4 Jahre nach Aufdeckung des "Skandals", sich ein Gericht mal Gedanken darüber macht, was die Abschalteinrichtungen denn nun wirklich bewirken, den ausermittelt ist da im Prinzip gar nichts, ja nicht einmal überhaupt ermittelt. Es gibt lediglich die unspezifiziert geblieben Aussagen des KBA, VW habe unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, denen die Gerichte bisher blind gefolgt sind. Ich persönlich habe auch meine Zweifel, ob die rechtliche Wertung als unzulässige Abschalteinrichtung in jedem Fall zutrifft, denn die AGR-Rate muss ebenso wie beim SCR-Kat die eingespritzte AdBlue-Menge den jeweiligen Betriebsanforderungen angepasst geregelt werden, was im weiteren Sinne ein ständiges ein- und abschalten erfordert. Wenn diese Regelung auf der Straße unter gleichen Leistungsanforderungen wie auf dem Prüfstand auch gleich funktioniert, liegt m.E. keine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Alle von den Prüfstandsparametern nicht erfassten Leistungsanforderungen können hingegen nicht unter das Abschaltverbot fallen, weil es insoweit an einer Vergleichbarkeit fehlt. Das alles müsste man für jedes der betroffenen Fahrzeugtypen im Prinzip gesondert untersuchen, was das KBA wohl kaum getan hat.

      Andreas
    • Komplexe Doktorarbeit

      Dies denke ich auch. Das KBA hat ungeachtet der strittigen Zuständigkeit sich weit aus dem Fenster gehängt. Die Entwicklung und Ausgestaltung der Software dürfte bedeutend leichter gefallen sein, als eine zukünftige sinnreiche Klärung durch unabhängige Sachverständige, denn es steht auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung an. VW wird kaum helfen...
      Es wird Jahre dauern...
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • In Frankreich sind jetzt die Hersteller Renault, Citroen, und Peugeot in Verdacht geraten, ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Ein Gericht in Paris will aber zunächst vom EuGH Aufklärung darüber haben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Abschaltverbot überhaupt auf die AGR Anwendung finden kann. Unter anderem wollen die Richter in Paris von den Kollegen in Brüssel wissen, ob die Software für die Motorsteuerung auch ein Konstruktions­teil im Sinne der EU-Regeln ist, ob unter Emissions­kontroll­system nur Mecha­nismen zur nach­träglichen Reduktion von Schad­stoffen im Abgas meint oder auch Strategien erfasst sind, die die Entstehung von Schad­stoffen bremsen, wie dies bei der AGR der Fall ist.

      curia.europa.eu/juris/showPdf.…=first&part=1&cid=5887970

      Damit hat jetzt erstmals ein Gericht die entscheidenden Fragen gestellt. Sollte der EuGH zu dem eher weniger wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass das Abschaltverbot nicht auf die AGR Anwendung findet, wäre das deutsche KBA und letztlich auch die deutsche Justiz bis auf die Knochen blamiert.

      Andreas
    • Du hast insofern Recht, dass ein Abschalten eines sowieso nicht funktionierenden Mechanismus eine unbedeutende kuriose Trivialität darstellen würde.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Die meisten anderen Hersteller waren so schlau, daß sie die Prüfstände nicht erkennen und die Kennfelder insgesamt angepasst haben.

      Im Prinzip das was VW mit dem Update gemacht hat.

      Das @BernhardJ weiterhin gegen AGR ätzt ist seine persönliche Unwissenheit bzw Abweisend Haltung die nun jeder zu übernehmen hat. Also eine quasi AGR Greta.

      Wissenschaftlich bewiesen ist die Wirkungsweise einer AGR in ganzen Doktorarbeiten.

      Aber Schwamm drunter, Hauptsache ätzen.

      @floflo

      Ich hoffe du hältst uns auf dem Laufenden, denn ich denke das wird ein bis zwei Jahre dauern bis die sich regen.

      Aber die Fragen sind schon mal richtig gestellt. Damit man das, zumindest juristisch, korrekt aufarbeiten kann.

      Das die Dinger weniger sauber sind, als sie zum damaligen Stand der Technik hätten sein können, ist unbestreitbar. Das hat jedoch kein einziger Autofahrer zu verantworten!
    • rainer II schrieb:

      ....dann fahre ich ja keinen "Schummeldiesel" mehr !
      Richtig, wenn der EuGH zu dem Ergebnis kommt, dass die AGR nicht unter das Abgaskontrollsystem fällt, platzt der ganze Abgasskandal wie eine Seifenblase. VW hätte dann nicht mehr unrechtmäßig geschummelt und wüsste wahrscheinlich nicht, ob es sich über ein solches Ergebnis freuen oder ärgern sollte. Ich persönlich glaube allerdings nicht daran, dass der EuGH so entscheidet, obwohl es durchaus sehr gute Gründe gibt, die AGR nicht unter das Abgaskontrollsystem und damit unter das Abschaltverbot fallen zu lassen.

      SQ5 schrieb:

      Das @BernhardJ weiterhin gegen AGR ätzt ist seine persönliche Unwissenheit bzw Abweisend Haltung die nun jeder zu übernehmen hat.
      BernhardJ "ätzt" nicht gegen die AGR schlechthin. Die AGR hat durchaus seine Berechtigung und du hast ja hier auch schon einmal aufgezeigt, wo die Vorteile liegen. Was BernhardJ m.E. völlig zu recht anprangert, dass diese Technik nicht geeignet ist, um Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, deren NOx-Ausstoß auch nur annähernd die für den Prüfstand geltenden Grenzwerte zu erreicht. Die Technik funktioniert auf dem Prüfstand nach dem NEFZ-Zyklus aber eben nicht mehr auf der Straße, wo die Werte bei betriebswarmen Fahrzeug durch die Decke gehen und nicht mehr von der AGR beeinflusst werden sondern nur noch vom Fahrstil des Fahrers. Genau das will das Abschaltverbot aber verhindern, weshalb ich hier ja auch bereits öfters zum Ausdruck gebracht habe, dass diese Technik mit dem Ziel auch auf der Straße den NOx-Ausstoß zu reduzieren nicht geeignet ist und damit ohne den zusätzlichen Einsatz von Katalysatoren hätte gar nicht erst genehmigt werden dürfen. So unterschiedlich die Ansichten von BernhardJ und mir auch manchmal sind, so einig bin ich mit ihm in dieser Frage.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      so einig bin ich mit ihm in dieser Frage.
      Schön das ihr Euch da einig seit ;)

      Gut das dass Abgasexperten anders sehen ;)

      Gem. Euren Aussagen könnte ich ja auch die reale E mobilität die bei ständigen Bleifußfahrern kaum noch Reichweite bringt und extrem uneffiezient ist einfach so anprangern.

      Und wenn wir vom Realen Verhalten sprechen ja dann sollten wir mal anfangen die manipulierten Diesel rauszuziehen (Stichwort tuningchip) Dann können die Städter auch wieder atmen. Jeder TDI mit Serien DPF mit schwarzem Endrohr ist i.d.R manipuliert.
    • SQ5 schrieb:

      dann sollten wir mal anfangen die manipulierten Diesel rauszuziehen (Stichwort tuningchip) Dann können die Städter auch wieder atmen. Jeder TDI mit Serien DPF mit schwarzem Endrohr ist i.d.R manipuliert.
      Fallen illegal manipulierte Diesel nicht bei der Kontrolle beim TÜV auf?
    • SQ5 schrieb:



      Das @BernhardJ weiterhin gegen AGR ätzt ist seine persönliche Unwissenheit bzw Abweisend Haltung die nun jeder zu übernehmen hat. Also eine quasi AGR Greta.
      Und was soll die Hetze gegen Greta :?:
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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