Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Traurig das KBA und Co das tolerieren.
      Es ist nicht traurig sondern sie müssen.
      Nach dem update ist der einzige Mangel, den man VW vorwerfen kann, behoben.
      Alles weitere liegt bei denen die die Regeln aufgestellt haben.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • berme schrieb:

      Die Werte nach dem Update ändern sich ja auch nur minimal. NOx liegt immer noch weit über dem geforderten und CO2 verschlechtert sich sogar.
      Genau das ist für mich relevant. Es kann nicht sein das ich zu eine Verschlechterung egal welcher Werte
      gezwungen werden soll.
      Und das von einer Behörde unseres Rechtsstaats.
      Hier soll ein Betrug mit einen anderen beseitigt werden.
      Und das ist Recht ?
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      floflo schrieb:

      Im Übrigen finde ich es merkwürdig, wenn Mitglieder wie berme, die das Update nicht wollen, von Betrug reden. Die Ablehnung des Updates stellt dann ja eine Aufrechterhaltung des Betrugs dar, d.h. man wird indirekt quasi selbst zum Betrüger.
      Es steht doch außer Frage das hier von VW betrogen wurde.
      Wieso soll dann ein Unschuldiger hier Nachteile erleiden?
      Welcher Art wurde hier oft genug diskutiert.
      Es steht zweifelsfrei fest das sich die Schadstoffwerte mit dem Update ändern.
      Aber nur Positiv ?
      Wenn sich nur ein einziger Wert verschlechtert mache ich mich mit zum Täter/Betrüger ?
      Mit dem gleichen Recht kannst Du einen Menschen eine Stichwunde zufügen.
      Er hat ja die Möglichkeit zum Arzt zu gehen, wenn nicht, ist er selbst schuld.
      Na und die Narbe - kein Problem er kann doch weiterleben.
      Wenn Seine Lebenszeit damit verkürzt wird - na und, der Täter führt doch aus - Er ist nicht Schuld!
      F.U.
      Mannomann, es gibt schon skurrile Rechtsauffassungen!
      Duden
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • berme schrieb:

      Ich sehe das nämlich anders, da dieses Update auch nach Auffassung vieler Forumsmitglieder einen erneuten Betrug seitens VW darstellt.
      Die "Mangelbeseitigung" mittels Software-Update wurde durch das KBA genehmigt und von daher kann man nicht von einem "erneuten Betrug seitens VW" sprechen.
    • Kajo schrieb:

      Die "Mangelbeseitigung" mittels Software-Update wurde durch das KBA genehmigt und von daher kann man nicht von einem "erneuten Betrug seitens VW" sprechen.
      Das sieht vll das KBA du und ein paar andere so. Ich und viele andere sehen das anders.
      Das sollte man auch akzeptieren. Das in fast allen Staaten willkürliche Entscheidungen zugunsten der Lobbyisten und im eigenen Interesse gefällt werden sollte mittlerweile auch blauäugigen Menschen klar sein. Leider muss man sich oft dieser Willkür beugen.
      Da ich auch kein Bock auf Rechtsstreit habe und wenig Aussicht auf Erfolg sehe ,werde ich höchstwahrscheinlich das Update auch im Mai machen lassen und überlegen ob ich den Diesel 24 Monate später (nach "VBM") verkaufe.
      Ich habe nämlich auch kein Bock auf ständige Werkstattbesuche.
    • minoschdog schrieb:

      Von was wollen wir denn sprechen, wenn wir das hier lesen?

      skoda-suv-forum.de/forum/index…?postID=342832#post342832
      Von jemanden der sich freuen kann das er das Update hat machen lassen.
      Kulanz bei einem über 7 Jahre alten Wagen der bereits 125.000 km gelaufen hat, gibt es normalerweise nicht.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      minoschdog schrieb:

      Von was wollen wir denn sprechen, wenn wir das hier lesen?

      skoda-suv-forum.de/forum/index…?postID=342832#post342832
      Von jemanden der sich freuen kann das er das Update hat machen lassen.
      Kulanz bei einem über 7 Jahre alten Wagen der bereits 125.000 km gelaufen hat, gibt es normalerweise nicht.

      Gruß
      row-dy
      Ja, klingt zunächst einmal ganz fein. Jedoch die Aussichten der nächsten Jahre könnten in schrilleren Farben erscheinen. Da werden sich noch einige etwas allein gelassen fühlen, die kaum noch eine Lobby haben werden. Leider können wir alle nicht in die Zukunft blicken und die Schadensausprägung erahnen. Aber die Wetten zeichnen eher ein düsteres Bild (Wertverlust).
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • leuchtturm schrieb:

      Mein Einwand gegen das Wort "schummeln" bezieht sich nicht auf den rechtlichen Sachverhalt an sich,
      aber der Begriff "schummeln" wird eher umgangssprachlich verwendet und wir m. E. diesem Vorgang nicht gerecht.
      Hier sehe ich für mich, als Kunde, eher den Begriff "Täuschung" als erfüllt
      Schummeln und täuschen sind zwei verschieden Handlungen auch wenn sie z.T. synonym gebraucht werden. Schummeln bedeutet in erster Linie einfach nur unehrlich handeln, während mit Täuschung das Erregen eines Irrtums bei einem anderen gemeint ist. Die Täuschung muss daher auch auf diese Irrtumserregung ausgerichtet sein, also vorsätzlich erfolgen. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, inwieweit durch den Einbau einer Abschalteinrichtung beim Kunden ein Irrtum erregt werden soll. Getäuscht wurden hier nur die Typgenehmigungsbehörden aber nicht die Kunden. VW hatte auch nie die Absicht Kunden zu täuschen. Getäuscht sind die Kunden nur dadurch, dass sie davon ausgehen, ein Auto zu erwerben, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, aber da fehlt es dann wieder an einer Täuschungshandlung, die gezielt darauf ausgerichtet ist, diesen Irrtum beim Kunden zu erzeugen.

      berme schrieb:

      floflo schrieb: Im Übrigen finde ich es merkwürdig, wenn Mitglieder wie berme, die das Update nicht wollen, von Betrug reden. Die Ablehnung des Updates stellt dann ja eine Aufrechterhaltung des Betrugs dar, d.h. man wird indirekt quasi selbst zum Betrüger.
      __________________
      Das ist eine Unterstellung.
      Ich sehe das nämlich anders, da dieses Update auch nach Auffassung vieler Forumsmitglieder einen erneuten Betrug seitens VW darstellt.



      Eine Unterstellung ist, wenn du in dem Update einen erneuten Betrug durch VW siehst. Das mag zwar so sein (gegenüber dem KBA), ist aber durch nichts bewiesen und solange es dafür keine ganz konkreten Hinweise gibt, darf man es auch nicht unterstellen.

      Was meine Bemerkung anbetrifft, die Ablehnung des Updates sei eine Aufrechterhaltung des Betrugs und man werde dadurch indirekt quasi selbst zum Betrüger, ist nicht im juristischen Sinne zu verstehen (daher ja auch "indirekt" und "quasi"). Was ich damit sagen will ist, dass es ein Widerspruch ist, wenn man sich durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung betrogen fühlt, dann aber ein Update ablehnt, mit der der vermeintliche Betrugstatbestand beseitigt wird. Wer das Update ablehnt, weil er Folgeschäden befürchtet, kann sich schlechterdings nicht durch VW betrogen fühlen, nur weil VW etwas getan hat, dass genau diese Folgeschäden vermeiden sollte.

      Andreas
    • Eine Unterstellung ist eine negative Behauptung über jemanden die nicht bewiesen ist.
      Ich lasse mich deshalb nicht gerne als Betrüger bezeichnen.
      Bewiesen ist allerdings dass durch das Update der CO2 Wert steigt . Das stellt somit für viele Kunden aber auch für einige andere Organisationen einen Betrug dar.
      Das es durch das Update zu vorzeitigen Reparaturen kommen kann ist noch nicht bewiesen, deutet aber wie du selber schon geschrieben hast darauf hin. Viele hätten eine Garantie anstatt einer vertrauensbildende Maßnahme erwartet.
    • berme schrieb:

      row-dy schrieb:

      Von jemanden der sich freuen kann das er das Update hat machen lassen.
      Ein dummer Kommentar.
      Der Betroffene sieht das mit Sicherheit völlig anders.
      125000 km sind nichts für einen Diesel.
      Was soll das denn?

      Dumm Bedeutung nach Duden
        1. nicht klug; von schwacher, nicht zureichender Intelligenz
        2. in seinem Verhalten, Tun wenig Überlegung zeigend; unklug
        3. (umgangssprachlich) töricht, albern
      1. (umgangssprachlich) in ärgerlicher Weise unangenehm; fatal
      2. (umgangssprachlich) benommen, schwindlig
      Es ist nicht alles Dumm nur weil es Deinem Weltbild nicht entspricht.
      Injektoren gehen mal kaputt, nicht nur beim EA189 und nicht nur bei Motoren aus den VW Konzern.
      Der Defekt kann, muss aber nicht mit dem Update zusammenhängen.
      Der Betroffene kann sich freuen, das zum Zeitpunkt des Defektes das Update bereits durchgeführt war.
      Ohne das Update hätte er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
      Dir muss man ja wohl alles haarklein erklären.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Ich bin enttäuscht - hier die Erklärung der Täuschung

      floflo schrieb:

      Schummeln und täuschen sind zwei verschieden Handlungen auch wenn sie z.T. synonym gebraucht werden. Schummeln bedeutet in erster Linie einfach nur unehrlich handeln, während mit Täuschung das Erregen eines Irrtums bei einem anderen gemeint ist. Die Täuschung muss daher auch auf diese Irrtumserregung ausgerichtet sein, also vorsätzlich erfolgen. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, inwieweit durch den Einbau einer Abschalteinrichtung beim Kunden ein Irrtum erregt werden soll. Getäuscht wurden hier nur die Typgenehmigungsbehörden aber nicht die Kunden. VW hatte auch nie die Absicht Kunden zu täuschen. Getäuscht sind die Kunden nur dadurch, dass sie davon ausgehen, ein Auto zu erwerben, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, aber da fehlt es dann wieder an einer Täuschungshandlung, die gezielt darauf ausgerichtet ist, diesen Irrtum beim Kunden zu erzeugen.
      Hier kann ich eventuell durch meine Sichtweise aushelfen:
      VAG hat durch seine gezielte Entscheidung und Handlung einen rechtlich zweifelhaften Zustand provoziert. Motiv: Gewinnmaximierung durch den Einsatz günstigerer, aber bekanntermaßen unzureichender Technik verbunden mit dem Zwang, hierbei den Kunden vor unverhältnismäßigen Folgekosten zu schützen. VAG hätte davon ausgehen müssen, daß die Täuschung irgendwann erkannt und damit diese Handlung die Zulassungsstelle, die Umwelt und sich selbst schaden wird. In logischer Folge ist auch für VAG klar erkennbar, daß hierbei seine Kunden geschädigt würden, es sei denn, VAG hätte finanzielle Rücklagen hierfür geschaffen. Ich merke hiervon derzeit nicht viel. Ziel war also die langfristige Aufrechterhaltung dieses Irrtums beim KBA.

      Es geht leider noch weiter: VAG hat mit Audi noch lange nach dem Aufdecken des Skandals in diesem Sinne getäuscht.
      Mit dem Update täuschen jetzt KBA und VAG zusammen über die faktische Unzulänglichkeit des Updates hinweg, da erhöhte Umweltbelastungen in anderen Disziplinen zu erwarten sind. Warum bekommen wir wohl nicht die Antworten auf die gestellten Fragen? Ein weiterer Täuschungsversuch?

      Fundiert wird diese Täuschung durch langjährige VAG-Werbung, die eine Vorreiterrolle VAGs in der umweltfreundlichen Technik zum Ziel hatte.
      Juristisch mag mir jeder gut bezahlte Anwalt diese Sichtweise zerpflücken, meine gefestigte Bauchmeinung jedoch nicht.

      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • @berme

      ja so geht es Einem, der in einer Echokammer schmollt.
      Über 90 % haben das Update bereits durchführen lassen und die fast Alle fahren problemlos und fröhlich weiter.
      Wenn man aber nicht bereit ist sich auch mal mit anderen Sichtweisen auseinanderzusetzen und nur in seiner Schmollecke hockt, dann kann man seinen Horizont nicht erweitern.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
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