Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wobei es nicht auszuschließen ist, dass es noch so kommen könnte. Die anstehenden Gerichtsverhandlungen können das KBA entsprechend mit hineinzitieren und die krummen Deals ans Tageslicht bringen.
      Dennoch glaube ich kaum, dass VW irgendwelche Sanktionen zu befürchten hat, sei es eine Strafe, oder auch eine Hardware-Umrüstung.
      Für VW ist ja jetzt die "Flottenerneuerung" das absolute Zauberwort...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • floflo schrieb:

      Dass der Staat gegen VW keine Sanktionen ergreift, ist doch verständlich. Zum einen ist VW mit einem Anteil von immerhin 20 % in staatlicher Hand (Land Niedersachsen), zum anderen - und das dürfte noch entscheidender sein - hat das KBA als Bundesbehörde, wie in dem für den Bundestag erstellten Gutachten zum Ausdruck gebracht wird, an dem Abgasskandal eine erhebliche Mitschuld.
      Jau, beide Argumente kann ich nachvollziehen und verstehen. Nur dürften diese hier in keinem Fall greifen, wenn Staat und Behörden sauber für die Bevölkerung funktionieren. Der Staat reagiert wie Personen oder Firmen und kann nicht wie diese angeklagt werden? Was läuft hier schief?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Der Staat reagiert wie Personen oder Firmen und kann nicht wie diese angeklagt werden? Was läuft hier schief?
      Wieso das?

      Selbstverständlich kann ich berechtigte Forderungen auch zum Beispiel gegenüber einer Kommune geltend machen und auch "Staatsdiener" werden bei Straftaten belangt.
    • Kajo schrieb:

      "Staatsdiener" werden bei Straftaten belangt.
      Ja, wenn sich hinter die beispielsweise nicht ein Minister stellt, der sie von einer Aussage vor Gericht entbindet oder in sonstiger Art schützt.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Ja, wenn sich hinter die beispielsweise nicht ein Minister stellt, der sie von einer Aussage vor Gericht entbindet oder in sonstiger Art schützt.

      Grüße - Bernhard
      Der Minister wird sich hüten seinen Kopf für einen einfachen Staatsdiener zu opfern, es sei denn der Staatsdiener hätte in seinem Auftrag gehandelt.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Ich meinte mit meiner Aussage eher den Umstand, daß es relativ konsequenzenfrei für Staat und Behörden ausgeht und damit zukünftige Unregelmäßigkeiten kaum unterbunden werden. Aber: Warum klagt ein Staatsanwalt nicht auch 'mal Teile des Staatsapparates an?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Warum klagt ein Staatsanwalt nicht auch 'mal Teile des Staatsapparates an?
      Hallöchen Fördegleiter,
      warum heist ein Staatsanwalt Staatsanwalt? Weil er der Anwalt des Staats ist :D und sich selber anklagen, wäre doch Stilbruch 8o .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Fördegleiter schrieb:

      Der Staat reagiert wie Personen oder Firmen und kann nicht wie diese angeklagt werden?
      Nein, der Staat kann nicht angeklagt werden. Strafrechtlich verantwortlich können immer nur natürliche Personen sein. Der Staat kann allerdings verklagt werden (vor den Zivil-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten).

      rainer II schrieb:

      ....."ich glaube die Staatsanwaltschaften sind alle weisungsabhängig" von oben.
      Da kann ich aus deinem "Glauben" gerne Gewissheit machen. Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch aufgebaut und Teil der Exekutiven und als solche anders als Richter auch weisungsgebunden. Es gibt die Landesebene (Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt) und die Bundesebene (Bundesanwalt, Generalbundesanwalt). Die Weisungsgebundenheit besteht allerdings nur jeweils auf einer Ebene, d.h. die Bundesanwaltschaft ist gegenüber der Staatsanwaltschaft auf Landesebene nicht weisungsbefugt.

      rainer II schrieb:

      Es heißt ja nicht umsonst "Generalstaatsanwalt"
      ...und dann gibt da noch den Generalbundesanwalt. Bei mir zu Hause gibt es schließlich noch die Frau Generalin "Holde". :D

      Andreas
    • otto36 schrieb:

      Der Minister wird sich hüten seinen Kopf für einen einfachen Staatsdiener zu opfern, es sei denn der Staatsdiener hätte in seinem Auftrag gehandelt.
      Da wäre ich mir nicht so sicher, ob der Grips aller Minister für das entsprechende "sich hüten" ausreicht - vor allem wenn man da selbst in die unlauten Machenschaften verstrickt ist.
      Wie neulich geschehen, als das Ministerium den KBA-Chef von der Aussage vor Gericht "entbunden" hat.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Wie neulich geschehen, als das Ministerium den KBA-Chef von der Aussage vor Gericht "entbunden" hat.
      Hatte ich doch geschrieben:

      otto36 schrieb:

      es sei denn der Staatsdiener hätte in seinem Auftrag gehandelt
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • In den Artikel ist von diversen Zahlen die Rede. Wie viel bekommt der Käufer jetzt zurück? Einmal ist von 25xxx € Kaufpreis, dann wieder von 12xxx € Kaufpreis die Rede. Was wird jetzt alles wovon abgezogen? Ich bin verwirrt. ?( 8|
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