Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • hahaha, er wollte doch nur arbeiten

      die Führungskräfte des VW-Konzerns scheinen ja mehr oder weniger alle geistig etwas minder bemittelt zu sein? ist das vll. eine Voraussetzung für Führungspositionen bei denen?
      bild.de/geld/wirtschaft/porsch…tecken-55671084.bild.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Rheinschiffer schrieb:

      Man kann ja auch einfach mal klagen, damit sich die RSV rentiert ...
      Ich bin ohnehin (immer wieder) überrascht, wie Rechtsempfinden von möglichen Kosten geprägt wird.

      K.F.
      Sehe ich anders. Ein Rechtsempfinden kann man ja gerne haben. Wenn ich all meine Rechts ( empfindungen ) nachgehen würde, wäre ich schon vor Wut geplatzt .
      Sein Recht durchzusetzen , ist schon etwas ganz anderes. Das hängt leider immer mit Kosten zusammen. Diese Kosten werden dann bei verständigen Menschen mit einer Kosten / Nutzenanalyse verglichen. Diese Kosten / Nutzenanalyse fällt dann je nach Empfindung bei jedem anders aus. Wenn ich dann zb. ein Auto habe was noch 5000 Euro wert ist und der ganze Zinnober kostet mich bei einer Klage das doppelte , ist meine Rechtsempfindung schnell wieder unter das Sofa gekrochen. Es sei denn manch einer hier hat ein sehr sehr <3 persönliches Verhältnis zu seinem Yeti oder zuviel Geld. Für mich ist es nur ein " tolles Auto ". Aber andere Hersteller haben auch schöne Töchter, das ist dann meine Empfindung.

      Grüße Torsten
    • neugieriger mensch schrieb:

      Was ich nicht verstanden habe, ist die Aussage von der ARAG im Schreiben:" Soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes ansässig ist, können wir die eventuell daraus enstehenden Mehrkosten bedingungsgemäß nicht übernehmen".
      Ohne floflo vorgreifen zu wollen ist die Aussage der ARAG doch eindeutig und klar.

      Bei einem Unterliegen vor Gericht müssen neben der im Rechtsschutzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung auch enventuell entstandene Mehrkosten übernommen werden, soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes seine Kanzlei hat.
    • Kajo schrieb:

      neugieriger mensch schrieb:

      Was ich nicht verstanden habe, ist die Aussage von der ARAG im Schreiben:" Soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes ansässig ist, können wir die eventuell daraus enstehenden Mehrkosten bedingungsgemäß nicht übernehmen".
      Ohne floflo vorgreifen zu wollen ist die Aussage der ARAG doch eindeutig und klar.

      Bei einem Unterliegen vor Gericht müssen neben der im Rechtsschutzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung auch enventuell entstandene Mehrkosten übernommen werden, soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes seine Kanzlei hat.
      Das Schreiben von der Arag ist eben für mich nicht klar, denn siehst Du irgendwo oben in dem von der Arag zitierten Satz das Wort Unterliegen? Nichts für ungut, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich es ganz genau wissen möchte. :D

      Grüße Torsten
    • Rheinschiffer schrieb:

      Man kann ja auch einfach mal klagen, damit sich die RSV rentiert ...
      Ich bin ohnehin (immer wieder) überrascht, wie Rechtsempfinden von möglichen Kosten geprägt wird.
      Hallöchen Rheinschiffer,
      genau dies ist das Problem :!: .
      Ohne jetzt einen Kollegen als Beispiel hier zu belobigen, er hatte ein Ziel, war sich über die Konsequenzen im Klaren und hat, gemeinsam mit seinem RA, einen Erfolg erzielt :HG: :!: .
      Jeder müßte wissen, daß das eine Einzelentscheidung des Klägers und des Gerichts war und nicht auf alle Fälle übertragbar ist :!: .
      Also bitte vorher genau überlegen, was man eigentlich will :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Rheinschiffer schrieb:

      Man kann ja auch einfach mal klagen, damit sich die RSV rentiert ...
      Ich bin ohnehin (immer wieder) überrascht, wie Rechtsempfinden von möglichen Kosten geprägt wird.
      Hallöchen Rheinschiffer,
      genau dies ist das Problem :!: .
      Ohne jetzt einen Kollegen als Beispiel hier zu belobigen, er hatte ein Ziel, war sich über die Konsequenzen im Klaren und hat, gemeinsam mit seinem RA, einen Erfolg erzielt :HG: :!: .
      Jeder müßte wissen, daß das eine Einzelentscheidung des Klägers und des Gerichts war und nicht auf alle Fälle übertragbar ist :!: .
      Also bitte vorher genau überlegen, was man eigentlich will :!: .
      MfG
      old man
      hoffe ich mal, dass Du mir auch gratulierst wenn es dann soweit ist. Denn ich bin eigentlich sehr optimistisch, habe ein Ziel und bin mir zum größten Teil über die Konsequenzen im klaren. Wenn etwas unklar ist dann frage ich dann schon mal meinen RA oder Andreas , denn ich denke er hat im rechtlichen Bereich die meiste Ahnung hier im Forum. Aber wie gesagt einer Gratulation später im Laufe des Jahres wäre ich nicht abgeneigt. :D :D

      Grüße Torsten
    • neugieriger mensch schrieb:

      Kajo schrieb:

      neugieriger mensch schrieb:

      Was ich nicht verstanden habe, ist die Aussage von der ARAG im Schreiben:" Soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes ansässig ist, können wir die eventuell daraus enstehenden Mehrkosten bedingungsgemäß nicht übernehmen".
      Ohne floflo vorgreifen zu wollen ist die Aussage der ARAG doch eindeutig und klar.

      Bei einem Unterliegen vor Gericht müssen neben der im Rechtsschutzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung auch enventuell entstandene Mehrkosten übernommen werden, soweit der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Gerichtes seine Kanzlei hat.
      Das Schreiben von der Arag ist eben für mich nicht klar, denn siehst Du irgendwo oben in dem von der Arag zitierten Satz das Wort Unterliegen? Nichts für ungut, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich es ganz genau wissen möchte. :D

      Grüße Torsten
      Hallo Kajo , ich wollte mich noch entschuldigen, es tut mir leid. Meine Antwort war ein bißchen zu hart. Hätte ich anders formulieren müssen. Manchmal geht mir mein Temperament durch. Also sorry. ;)
    • neugieriger mensch schrieb:

      Hallo Kajo , ich wollte mich noch entschuldigen, es tut mir leid. Meine Antwort war ein bißchen zu hart. Hätte ich anders formulieren müssen. Manchmal geht mir mein Temperament durch. Also sorry.
      Die Antwort fand ich nicht zu hart und von daher ist eine Entschuldigung keinesfalls notwendig.

      Man kann hier und da durchaus unterschiedlicher Meinung sein und dies auch hier im Forum kundtun.
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