Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Das sehe ich auch so.
      Eine kostenpflichtige Hardwareumrüstung kommt für uns sowieso nicht mehr in Frage. Der Diesel wird vorzeitig verkauft sollte es zu massiven Fahrverboten kommen.
      Danach folgt ein Benziner.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • berme schrieb:

      Das sehe ich auch so.
      Eine kostenpflichtige Hardwareumrüstung kommt für uns sowieso nicht mehr in Frage. Der Diesel wird vorzeitig verkauft sollte es zu massiven Fahrverboten kommen.
      Danach folgt ein Benziner.
      Es gibt aber auch Besitzer die auf ihr Auto angewiesen sind, und in Hannover, Hamburg Kiel usw. fahren müssen.
      das sind dann die Opfer der Dieselschlamperei und dürfen für die Umrüstung zahlen.

      grizz
    • grizz schrieb:

      berme schrieb:

      Nun-soll-es-doch-Hardware-Nachruestungen-fuer-Diesel-geben.

      welt.de/wirtschaft/article1815…en-fuer-Diesel-geben.html
      Hallo Gemeinde,

      an solchen Sinneswandel der Regierung möchte ich nicht ganz glauben. Die ganze Sache hat doch bestimmt einen Haken.
      Solche Haken sind zum Beispiel :
      Wer soll das Bezahlen?
      1. Die Autoindustrie wird sich hüten ( Stöhnfaktor ).
      2. Aus Steuergeldern ( auch stöhn ) ist ungerecht.
      3. Die Kosten auf den Besitzer abwälzen ? (wo von ! ).
      4. Die Kosten durch 3 teilen ( lachhaft ).
      Außerdem müssen neue Typgenehmigungen beantragt werden. ( siehe Punkt 1 )
      Also meiner Meinung nur warme Luft.

      Gruß
      grizz
      Ich denke da liegst Du falsch.
      Es wird eine Nachrüstung für EURO V Diesel geben.
      Der Rechtsrahmen wird dem Rahmen bei der KAT-Einführung gleichen.
      Frau Merkel und Herr Scheuer werden sich dem Druck der Dieselfahrer, die auf Fahrten in den Fahrverbotszonen angewiesen sind beugen.
      Man darf schließlich nicht vergessen das mindestens 50 % der EURO V Diesel noch nicht einmal die Hälfte des durchschnittlichen Alters aller zugelassenen PKW‘s hat.
      Zuschüsse von der Autoindustrie oder vom Steuerzahler wird es nicht geben.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Der Rechtsrahmen wird dem Rahmen bei der KAT-Einführung gleichen.

      row-dy schrieb:

      Zuschüsse von der Autoindustrie oder vom Steuerzahler wird es nicht geben.
      Hallöchen row-dy,
      so ganz richtig ist das nicht. Es gab schon staatliche Zuschüsse für die Nachrüstung des Katalysators für Benziner und des Dieselpartikelfilters für Diesel.
      Beim Kat. gering, beim Diesel, am Anfang, fast 50%.
      Vorteil, geringere Kfz.Steuer und höhere Einstufung EU Abgasnorm. Aber das ist lange her ;( .
      deutsche-handwerks-zeitung.de/…t-ab-2015/150/3097/256319
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • @old man,

      ja früher, da gab es mal ....., hab ich auch mal bekommen.
      Meine beiden 70 PS Turbodiesel von VW haben für rund 20,00 DM je Fahrzeug eine “Unterlegscheibe“ an der Einspritzpumpe eingebaut bekommen. Deshalb waren die Autos plötzlich umweltfreundlich und für lange Zeit steuerbefreit.

      das läßt aber nicht den Schluss zu, das es auch in Zukunft Zuschüsse gibt.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:



      das läßt aber nicht den Schluss zu, das es auch in Zukunft Zuschüsse gibt.

      Gruß
      row-dy
      Natürlich nicht, aber zumindest freuen kann man sich doch wohl darauf.


      Bis man nach der nächsten Wahl wieder aller Hoffnungen beraubt wird. :P
    • Herne schrieb:

      [VW Skandal - Sensation: Urteil auf Neulieferung rechtskräftig nach Befassung des Bundesgerichtshofs] va.newsrepublic.net/s/NhpRTx
      Das ist eine irreführende Meldung, weil der Eindruck erweckt wird, als habe der BGH so entschieden. Entgegen der Überschrift hat sich der BGH mit der Sache jedoch gar nicht befasst. Vielmehr wurde die beim BGH eingelegte Rechtsbeschwerde des Händlers gegen die Verwerfung der Berufung von ihm zurückgenommen, so dass das Urteil des LG Regensburg rechtskräftig wurde. Der BGH hat nach der Rücknahme lediglich festgestellt, dass der Händler des Rechtsmittels verlustig geworden ist. Das hat nichts mit der Sache an sich nichts zu tun.

      Die Rechtskraft des Urteils des LG Regensburg ist auch nicht deshalb eingetreten, weil der Händler den Anspruch anerkannt hat, sondern weil die Berufung als unzulässig verworfen wurde, was in der Regel dann geschieht, wenn der Berufungskläger eine Frist versäumt. Also nichts mit Sensationsurteil sondern ein ganz normaler prozessualer Routinevorgang. Diese Zusammenhänge werden von den Anwälten in ihrer Pressemitteilung zwar offengelegt, für den juristischen Laien liest sich das jedoch so, als handele es sich um einen großen Erfolg. Seriosität sieht anders aus.

      Andreas
    • Na wenn man die Baumotaktie so verfolgt, hat sich nach dem Rückwärtssalto über Nachrüstungen die Investition ins UBA wohl gelohnt.

      Die Presse gibt ihr übriges um in einen neuen Nachrüstwahn zu verfallen.

      Mal sehen was die neuen Systeme dann so alles an den Nachrüstfahrzeugen beeinflussen.

      Insbesonder im Alltagsleben eines Autofahrers liegen keine Erkenntnisse vor.

      Und bei den Summen die da aufgerufen werden.....
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