Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Grundsätzlich sollte man beachten, dass sich bei dem exorbitanten Ressourcenverbbrauch bei der Herstellung eines Autos dies umweltbezogen nur halbwegs rechnet, wenn man das Auto eine Weile fährt.

      Wenn man sich alle paar Jahre ein tolles "ach so umweltschonendes" Auto holt, übersieht gerne, dass dies den Verbrauch endlicher Werkstoffe zur beschleunigt. Das Argument, dass dieses Auto ja dann weitergefahren wird, greift nicht wirklich, da die Person, welche es dann kauft, normalerweise kein preiswertes Auto kaufen könnte/würde.

      Das ist jetzt natürlich absolut unsozial betrachtet, aber rein objektiv auf die Ressourcen und Umwelt gewichtet, durchaus folgerichtig.

      Vergleich:
      Defakto nerven mich immer diese Ökos, welche von Superfood/Gesundheit reden und dabei völlig außer acht lassen, dass die Herstellung und auch der Transport einer einzigen Avocado mehr Ressourcen verbraucht, als ein kompletter Apfelbaum in Deutschland. :S
      Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... 8|
    • Berliner schrieb:

      Wenn man sich alle paar Jahre ein tolles "ach so umweltschonendes" Auto holt, übersieht gerne, dass dies den Verbrauch endlicher Werkstoffe zur beschleunigt. Das Argument, dass dieses Auto ja dann weitergefahren wird, greift nicht wirklich, da die Person, welche es dann kauft, normalerweise kein preiswertes Auto kaufen könnte/würde.
      Hallöchen Berliner,
      dem ist nicht so. Trotz kurzfristiger Änderungen ( alle 3-5 Jahren ) der Abgasnormen, werden die Autos in Deutschland immer älter.
      Auch wenn @otto36 schreibt, die Masse bleibt ruhig und freud sich über das gute Auto, es fehlt schlicht und einfach das nötige Geld für eventuelle Klagen oder ein neues Auto.
      kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/…293D9.live11291?nn=645784
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Auch wenn @otto36 schreibt, die Masse bleibt ruhig und freud sich über das gute Auto, es fehlt schlicht und einfach das nötige Geld für eventuelle Klagen oder ein neues Auto.
      Ich dachte eine Klage kostet nichts??
      Wird doch alles von der Kanzlei gegen einen Anteil am Gewinn übernommen. Das kann ja dann der Grund nicht sein.

      Es kann natürlich darin liegen das man das gute Auto behalten möchte.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Ich dachte eine Klage kostet nichts??
      Wird doch alles von der Kanzlei gegen einen Anteil am Gewinn übernommen. Das kann ja dann der Grund nicht sein.

      Es kann natürlich darin liegen das man das gute Auto behalten möchte.
      Hallöchen otto36,
      hab mal die Beiträge hierhin verschoben.
      Der Betritt zum Musterverfahren ist am Anfang kostenlos.
      Sollte dieses Musterverfahren erfolgreich sein, müßte man trotzdem eine Einzelklage einreichen und, ohne RV, wenn man verliert mit ca. € 8000,00 rechnen.
      Es muß Jeder selber entscheiden, ob er/sie dieses Risiko eingehen will.
      Ja, ich möchte mein gutes Auto ohne Update behalten, verlange dafür auch kein Schadensersatz :) und dafür, wenn überhaupt nötig, werde ich kämpfen :) .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Ich meinte diese Berliner Kanzlei. Sie bieten doch die komplette Kostenübername an. Dafür erwarten sie eine Gewinnbeteiligung. Also ohne Risiko und für jeden zu leisten.
      Trotzdem machen es die meisten nicht.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • .... " :thumbsup: sind meist geschockt über die Entscheidungen der versch. Gerichte / Richter ! :thumbsup: "

      Laufen ja schon genug Verfahren, ....bei den "Vergleichen" hörst du ja nichts !! Manchmal muss du auch bei Gericht erscheinen, ist alles nicht so einfach ! Ort und Zeit etc.
    • otto36 schrieb:

      Ich meinte diese Berliner Kanzlei. Sie bieten doch die komplette Kostenübername an. Dafür erwarten sie eine Gewinnbeteiligung. Also ohne Risiko und für jeden zu leisten.
      Trotzdem machen es die meisten nicht.
      Die Sache mit der Gewinnbeteiligung hat einen Haken. Das macht allenfalls dann Sinn, wenn man einen bestimmten Geldbetrag als Schadensersatz einklagt. Doch solche Klagen stehen auf sehr wackeligen Füßen, da sich einerseits die Höhe des Schadens kaum ermitteln und sich andererseits auch die Kausalität kaum belegen lässt. Daher sind die Klagen nahezu ausschließlich auf die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises gerichtet, so auch die von myRight eingereichte "Sammelklage". Eine solche Forderung, wenn sie begründet ist, führt praktisch zur "Vergoldung" des Fahrzeugs, da sich der zu erstattende Kaufpreis nicht am Zeitwert orientiert sondern vom ursprünglichen Kaufpreis nur ein Abzug für die bisherige Nutzung vorzunehmen ist. Die hierfür von der Rechtsprechung entwickelte Formel ist sehr verbraucherfreundlich und bewirkt, dass der Erstattungsbetrag regelmäßig deutlich über dem Wert liegt, den das Fahrzeug tatsächlich hat. Wenn aber nun ein Dritter, hier die Anwaltskanzlei, am Gewinn beteiligt ist, dann schrumpft genau diese Differenz zusammen.

      Außer einigen wenigen Versuchsballons hat es bisher keine Einzelklagen nach dem System der Gewinnbeteiligung gegeben. Für den Anbieter macht so etwas auch nur Sinn, wenn man die Ansprüche vieler Betroffener bündeln kann. Mit einer solchen Pseudosammelklage ist bisher lediglich myRight in Erscheinung getreten. Mit dieser Klage, die vor dem zuständigen LG Braunschweig eingereicht wurde, wurden die Ansprüche von ca. 15.000 Geschädigten geltend gemacht. Leider ist Transparenz für myRight ein Fremdwort, so dass sich nicht ersehen lässt, wie myRight die Gewinnbeteiligung im Falle der Rückgabe eines Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises berechnet.

      Das Landgericht Braunschweig, bei dem Klagen gegen VW einzureichen sind, hat übrigens bisher alle Klagen gegen VW selbst abgewiesen. Die von myRight eingereichte Sammelklage ist bereits hinsichtlich der Zulässigkeit fraglich. Das Gericht hat hierüber bisher aber noch nicht entschieden und muss sich zunächst noch mit einem von myRight gestellten Befangenheitsantrag befassen.

      Andreas
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