Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

    • [ Antrieb ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Irgendeine Reaktion musste es ja geben.
      Sind ja nicht alles Masochisten.

      Außerdem war das Müller-Interview, mit seiner Aussage die Dieselpreise müssten erhöht werden
      wohl auch ein K.O. Kriterium.
      Wer lässt sich schon gern verarschen und dann auch noch beschimpfen vom Vorstand eines
      betrügenden Automobil-Konzerns ?

      Ich jedenfalls nicht.

      Was er da dem Handelblatt im Interview gesagt hat war völlig idiotisch und geschäftsschädigend.
      Einer der Gründe warum jetzt Dr. Herbert Diess der neue Boss ist.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • SQ5 schrieb:

      Und so wie es sich abzeichnet ist eh alles bis Euro 6c nur noch Kernschrott.
      Das kann man so nicht sagen. "Schrott" sind all die Fahrzeuge, bei denen Prüfstandsgrenzwerte für NOx ohne Einsatz eines SCR-Kats realisiert wurden, besonders, wenn dies ausschließlich über die AGR erfolgte, also nicht einmal ein NOx-Speicherkat vorhanden ist. Solche Fahrzeuge wurden von fast allen Herstellern, ganz besonders von VW, bis zum 31.08.2018 noch an den Mann gebracht. So besaß selbst der neue Karoq, als er letztes jahr auf den Mark kam, in der schwächeren Dieselvariante keinen SCR-Kat. Ich habe hier im Forum mehrfach davon abgeraten, solche Fahrzeuge zu kaufen. Sieht man die Zulassungszahlen, gibt es aber offenbar immer noch genug Käufer, die scheinbar nix kapiert haben oder kapieren wollen.

      Umgekehrt gibt es sogar Euro-5-Fahrzeuge, die einen SCR-Kat haben und natürlich erst recht Euro-6-Fahrzeuge. Das ist zwar noch keine Garantie, von Fahrverboten ausgenommen zu werden, diese Fahrzeuge dürften jedoch deutlich wertbeständiger sein und vor allem auf der sicheren Seite stehen, wenn dann doch die blaue Plakette eingeführt wird. Und für die Umwelt, konkret was die Gefährdung durch Stickoxide anbetrifft, tut man schließlich auch etwas Gutes.

      Andreas
    • @floflo

      Deine Abneigung gegen AGR ist hinlänglich bekannnt, jedoch emofehle ich dir, diese mit einem Motorenkonstrukteur durchzudiskutieren.

      Vielleicht kann er dich davon überzeugen, das die AGR eine hervorragende Konstruktion ist um Emissionen zu verringern.

      Ob eine AGR gut oder schlecht konstruiert sind, kann man natürlich debattieren.
    • SQ5 schrieb:

      Deine Abneigung gegen AGR ist hinlänglich bekannnt, jedoch emofehle ich dir, diese mit einem Motorenkonstrukteur durchzudiskutieren.
      Vielleicht kann er dich davon überzeugen, das die AGR eine hervorragende Konstruktion ist um Emissionen zu verringern.
      Ich habe keine Abneigung gegen die AGR. Ich habe auch nie behauptet, dass sich damit Emissionen nicht wirkungsvoll verringern ließen. Ich habe lediglich gesagt, dass die AGR nicht geeignet ist der gesetzgeberischen Zielsetzung, die insbesondere auch im Abschaltverbot zum Ausdruck kommt, gerecht zu werden und daher als einzige Maßnahme gegen Stickoxide m.E. nicht genehmigungsfähig war. Das Abschaltverbot dienst ja gerade dazu sicherzustellen, dass eine wirksame Emissionsminderung unter allen Fahrzuständen erfolgt. Tatsächlich ist die Wirksamkeit der AGR auf die Reduzierung des Stickoxide aber auf niedrige Abgastemperaturen und damit den Teillastbereich, wie er vor allem durch die Prüfstandsbedingungen repräsentiert wird, beschränkt. Auch völlig unabgeschaltet, d.h. bei einer hohen AGR-Rate, hat man bei höherer thermischer Belastung, wie sie nun einmal im praktischen Betrieb häufig vorkommt, kaum noch eine stickoxidmindernde Wirkung. Wie viel Stickoxid tatsächlich aus dem Auspuff kommt, bestimmt daher nicht die AGR sondern der Fahrer durch seinen Umgang mit dem Gaspedal. Genau das wollen die EU-Bestimmungen aber vermeiden.

      Hinzu kommt die Wechselwirkung der AGR auf den Schadstoffausstoß. Stickoxide werden verringert, stattdessen aber der Rußpartikelausstoß sowie der CO und CO2-Ausstoß erhöht. Die AGR ist eine typische Vorrichtung, die man bedarfsgerecht steuern muss. Insoweit hat VW (und andere) eigentlich genau das richtige gemacht, dumm nur, dass die EU-Vorschriften etwas anderes vorschreiben. Das macht dann aber auch deutlich, dass diese Technik nicht genehmigungsfähig war, wenn es darum geht, der gesetzgeberischen Zielsetzung gerecht zu werden. Daher tragen die EU-Staaten in Form ihrer Typgenehmigungsbehörden eine ganz erhebliche Mitverantwortung für den Abgasskandal, der sie nicht einmal ansatzweise gerecht werden. Dies gilt in ganz besonderem Maße für das deutsche KBA.

      Andreas
    • .....Andreas, das alles habe ich auch so verstanden !

      Aber wer sitzt dann in dem dt. KBA oder in den KBAs der restl. EU-Staaten.
      Nur Verwaltungsbeamte, die keine Ahnung haben. ?!?

      Ich habe mir nie eine Äußerung über ein Urteil erlaubt, von dem ich von den Fakten keine Ahnung hatte !!

      ...."jetzt hat das KBA wieder eine Abschaltvorrichtung entdeckt", woher kommen denn diese Aussagen ?

      .....einfach alles lächerlich.......
    • rainer II schrieb:

      ...."jetzt hat das KBA wieder eine Abschaltvorrichtung entdeckt", woher kommen denn diese Aussagen ?
      Die werden ihnen zugetragen, zB. auch von der glorreichen DUH, die dazu Techniker beauftragen.

      Das KBA selbst hat noch rein gar nichts entdeckt, ausser den Tatsachen, das Flensburg an der Ostsee liegt und dass man Küstennebel auch trinken kann....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Bitte nicht überschätzen!

      Tut mir leid, ich bezweifel, daß sie wissen, was das Ostsee ist und wo der liegt. Diese läßt sich unter anderem nicht abschalten und eine Typzulassung wurde hierfür noch nie erteilt. Und den Küstennebel erwarten sie sicher bei morgendlichem Start am Auspuff und werden sicher schon versucht haben, die Tropfen am Endrohr abzuschmecken.
      Ich hoffe und wünsche, mit der neuen Prüfmethode wird alles besser und die unabhängige Urteilskraft des KBAs wird entscheidend gestärkt.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • rainer II schrieb:

      Aber wer sitzt dann in dem dt. KBA oder in den KBAs der restl. EU-Staaten.
      Nur Verwaltungsbeamte, die keine Ahnung haben. ?!?
      Es scheint so, als hätten sie keine Ahnung. Ich glaube allerdings eher, dass man hier der Autoindustrie entgegenkommen wollte und sehenden Auges etwas genehmigt hat, was man eigentlich nicht hätte genehmigen dürfen. Nur so erklärt sich der Update-Deal zwischen KBA und VW. VW kommt mit dieser Maßnahme noch vergleichsweise günstig davon und das KBA wahrt nach außen sein Gesicht und kann das eigene Fehlverhalten vertuschen. Auch das Verhalten der anderen Typgenehmigungsbehörden, die keine Maßnahmen gegen VW angeordnet haben, zeigt, dass man sich dort der eigenen Versäumnisse durchaus bewusst ist.

      Wenn das KBA jetzt gegen Opel auch einen Rückruf anordnet, bezweifele ich, dass man tatsächlich einen Beweis für das Vorliegen einer Abschalteinrichtung hat. Man schließt vielmehr aus der hohen NOx-Belastung auf eine solche Abschalteinrichtung. Opel ist da jetzt in einer Zwickmühle. Wehrt man sich gegen diese Maßnahme, könnte das dazu führen, dass die Technik als nicht genehmigungsfähig angesehen wird, womit zwar das KBA den schwarzen Peter hätte, Opel aber nicht wirklich gedient ist, ja sogar im Gegenteil es geradezu ein Gau wäre, wenn alle Fahrzeuge als unheilbar gesetzeswidrig angesehen würden. Also wird sich Opel vermutlich ähnlich wie VW verhalten und die Update-Lösung akzeptieren. Ein bisschen mehr Mut seitens Opel wäre schon schön, denn schließlich hat das KBA auch eine Menge zu verlieren, so dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass das KBA im Falle des beschriebenen Gaus allen betroffenen Fahrzeugen die Typgenehmigung entzieht.

      Andreas
    • Ich habe hier nur am Rande mit gelesen, da ich keinen Diesel habe.

      Nach einem Artikel in der Autobild jedoch folgende Frage:

      In einer Telefonaktion geht es um die Dieselproblematik.
      Minister Scheuer antwortet auf die Frage, warum bisher kaum ausländische Hersteller in der Diskussion sind:

      "Es gibt Erkenntnisse, dass ausländische Hersteller beim Schadstoffausstoß durch die Decke gehen. Durch die nationale Typgenehmigung (in der Frage französisch), sind uns (Regierung) aber die Hände gebunden.

      Wenn der Yeti eine britische Typgenehmigung hat, kann Deutschland/KBA hier doch gar nichts widerrufen, oder verstehe ich hier was falsch?

      Bin jedenfalls froh, dass ich 2015 rechtzeitig beide EA189 TDI verkauft habe.
      Soll keine Schadenfreude sein, die Unsicherheit, wie es mit diesen Diesel weitergeht, möchte ich aber nicht haben.

      Gruß
      Bernd
    • Shadow schrieb:


      In einer Telefonaktion geht es um die Dieselproblematik.
      Minister Scheuer antwortet auf die Frage, warum bisher kaum ausländische Hersteller in der Diskussion sind:

      "Es gibt Erkenntnisse, dass ausländische Hersteller beim Schadstoffausstoß durch die Decke gehen. Durch die nationale Typgenehmigung (in der Frage französisch), sind uns (Regierung) aber die Hände gebunden.
      Sind ihm nicht, er könnte z.B. ein Bußgeld verhängen (lassen), 5.000 € je Fahrzeug.
      Auf diesem Weg könnte auch die Autoindustrie zur Hardwarenachrüstung „motiviert“ werden, egal ob die deutsche oder die ausländische.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Shadow schrieb:

      n einer Telefonaktion geht es um die Dieselproblematik.
      Minister Scheuer antwortet auf die Frage, warum bisher kaum ausländische Hersteller in der Diskussion sind:

      "Es gibt Erkenntnisse, dass ausländische Hersteller beim Schadstoffausstoß durch die Decke gehen. Durch die nationale Typgenehmigung (in der Frage französisch), sind uns (Regierung) aber die Hände gebunden.

      Wenn der Yeti eine britische Typgenehmigung hat, kann Deutschland/KBA hier doch gar nichts widerrufen, oder verstehe ich hier was falsch?
      Ich musste ja echt grinsen, als ich das las. Eigentlich mag ich Herrn Scheuer ja nicht, aber mit solchen Aussagen könnte er einem schon fast sympathisch werden. Das, was Herr Scheuer sagt, ist richtig und deine Schlussfolgerung auf den Yeti bezogen auch. Das ist hier im Forum aber auch schon etliche Male gesagt worden. Die Briten haben das Update zwar genehmigt aber anders als das KBA die Typgenehmigung unberührt gelassen, so dass den deutschen Behörden genauso die Hände gebunden sind wie etwa bei Fiat oder den Franzosen. Das KBA hält sich nur nicht daran und maßt sich Dinge an, für die es nicht zuständig ist. Vielleicht sollte man das KBA mal mit den Aussagen ihres obersten Chefs konfrontieren oder diesem Chef klar machen, dass nicht alles, wo VW drin ist, auch vom KBA typgenehmigt wurde. Er scheint das wohl nicht zu wissen. Die Aussage des Herrn Scheuer hilft den betroffenen Yetifahrern und überhaupt allen Skoda-Fahrern jedenfalls weiter, denn jetzt kann man die fehlende Zuständigkeit des KBA beim Zwangsupdate auch noch mit einer Ministeraussage untermauern. Da fängt der Abgasskandal doch richtig an Spaß zu machen.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.