Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

    • [ Antrieb ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • otto36 schrieb:

      Wenn es dir die Zeit nicht wert ist dann mach das update drauf.
      Da würde ich die Zeit ( und Kosten ) nur umverteilen, aber für lau.

      Rheinschiffer schrieb:

      Also, immer schön cool bleiben und Tee trinken ......
      Das ist das 2. Problem. Die haben in der Wartezone nur Wasser oder dünnen Kaffee.

      Fördegleiter schrieb:

      Bitte sage uns, willst Du Caromito damit helfen oder eher ärgern?
      Lass mal, auch das bringt Ihm zum nachdenken.
      Also no Update !
      F.U.
    • berme schrieb:

      Lügenpresse ? oder die Schweizer sind artig.
      smopo.ch/ea-189-dieselthematik…ge-haben-software-update/100%

      Nein die Schweizer sind grundsätzlicher nicht „artiger“ als wir, nur der Staat - also die Schweizer - achten darauf das sich alle an die vorhandenen Regeln halten und ahnden Zuwiderhandlungen erheblich.
      Bußgeld bei Geschwindigkeitsübertretung.

      Da kann nicht jemand einfach sagen „Ich hatte eine schwere Kindheit und mache deshalb das update nicht“


      TSC schrieb:

      Ist der Rückruf obligatorisch?
      Muss ich umgehend auf die Kontaktaufnahme von AMAG reagieren?

      Die Nachbesserung der Fahrzeuge ist obligatorisch. Sie brauchen aber nichts zu überstürzen: Beispielsweise können Sie die Nachbesserung im Rahmen eines ordentlichen Fahrzeugservices durchführen lassen. AMAG sieht vor, Erinnerungsschreiben zu versenden.
      In letzter Instanz aber, nach einer letzten Aufforderung, könnte das kantonale Strassenverkehrsamt den Führerausweis und das Nummernschild entziehen, falls das Fahrzeug in der Zwischenzeit immer noch nicht den Normen angepasst wurde.


      Da droht also nicht nur die Stilllegung des Fahrzeuges sondern auch der Entzug des Führerscheines.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Krass...
      Die Schweizer kriminalisieren sich anscheinend selbst. Kein Wunder, wenn hierzulande verunsicherte und wertefehlgeleitete Bürger davon ausgehen, daß Ausländer kriminelle Hintergründe haben, wenn selbst die Schweizer...
      :D
      Ich bin jedenfalls froh, in Deutschland zu leben, in dem auch eine Meinungsvielfalt ohne SW-Gleichschaltung möglich ist.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Krass...
      Die Schweizer kriminalisieren sich anscheinend selbst. Kein Wunder, wenn hierzulande verunsicherte und wertefehlgeleitete Bürger davon ausgehen, daß Ausländer kriminelle Hintergründe haben, wenn selbst die Schweizer...
      :D
      Du solltest mal ins Schlossmuseum in Quedlinburg gehen, da wirst Du staunen was früher hier als „kriminell“ war. Sogar das Tragen von Wassereinern auf dem Büürgersteig wurde bestraft.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Fördegleiter schrieb:

      Die Schweizer kriminalisieren sich anscheinend selbst.
      Als kriminalisieren würde ich das jetzt nicht bezeichnen. Die Schweizer ahnden insbesondere Verkehrsdelikte eben viel stärker als bei uns, was übrigens für die meisten Länder gilt. Dass uns die Strafen in der Schweiz so hoch vorkommen, liegt vor allem daran, dass sie bei uns so niedrig sind, m.E. viel zu niedrig. Dennoch sind wir Deutschen diejenigen, die sich am meisten über Knollen aufregen und alles nur als dreiste, unverschämte Abzocke ansehen.

      row-dy schrieb:

      Du solltest mal ins Schlossmuseum in Quedlinburg gehen, da wirst Du staunen was früher hier als „kriminell“ war. Sogar das Tragen von Wassereinern auf dem Büürgersteig wurde bestraft.
      Dazu braucht man nicht ins Museum zu gehen. Es gibt auch heute noch viele Länder, in denen Handlungen bestraft werden, wo unsereins nur den Kopf schütteln kann. So kann man z.B. riesigen Ärger bekommen, wenn man in der Türkei eine ganz normalen Stein vom Boden aufhebt und den dann versucht mit nach Hause zu nehmen. Bis zu zehn Jahre Gefängnis können für den "Steinschmuggel" verhängt werden. Am Verrücktesten sind allerdings die Amerikaner. Hier ein paar Beispiele:

      reisewut.com/kuriose-und-lustige-gesetze-in-den-usa/

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Als kriminalisieren würde ich das jetzt nicht bezeichnen. .....
      Ich hoffe, der humoristische Ansatz in meinem Beitrag war klar genug. Kern des Gedankens ist allerdings, wie effektiv ein Diktat greifen kann, wenn die ausführende Gewalt übermäßig viel Befugnisse hat. Zumindest halte ich die gesamte Sachlage um den Dieselskandal rechtlich strittig. Ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht etwas streng, wenn wir die Schuldigen nicht nur bei den Kunden suchen?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Kern des Gedankens ist allerdings, wie effektiv ein Diktat greifen kann, wenn die ausführende Gewalt übermäßig viel Befugnisse hat.
      Die Exekutive hat in der Schweiz nicht mehr Befugnisse als bei uns und unterliegt auch dort der richterlichen Kontrolle. Die Höhe der Strafen, die von den Behörden für Verkehrsdelikte verhängt werden können, ist allerdings deutlich größer.

      Fördegleiter schrieb:

      Zumindest halte ich die gesamte Sachlage um den Dieselskandal rechtlich strittig.
      Das ist richtig. Da sind aber die letzten Worte auch noch nicht gesprochen worden.

      Fördegleiter schrieb:

      Ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht etwas streng, wenn wir die Schuldigen nicht nur bei den Kunden suchen?
      Sicherlich ist der Entzug der Fahrerlaubnis für das Vergehen, ein nicht vorschriftsmäßiges Auto zu betreiben, recht hart, nach Schweizer Recht kann die Fahrerlaubnis aber bei fehlendem Update nicht grundsätzlich entzogen werden sondern nur dann, wenn dem Betroffene innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal die Fahrerlaubnis bzw. Führerausweis, wie es in der Schweiz heißt, entzogen wurde. Es wird also nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

      Andreas
    • Chance vertan

      Hier die offizielle Pressemitteilung des VG München:

      vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018_11_28.pdf

      Die Entscheidung des VG München ist die erste Entscheidung zum Updatezwang in einem Hauptverfahren. Bisher gab es lediglich Entscheidungen in Eilverfahren, in denen es um vorläufigen Rechtsschutz geht. Besonders interessant an der Rechtsprechung des VG München ist, dass gleich mehrere Verfahren auf einmal verhandelt wurden und in einem Verfahren ein Skoda Gegenstand der Entscheidung war. Das Problem mit der britischen Typgenehmigung wurde vom Gericht nicht gesehen und scheinbar auch nicht vom Kläger vorgetragen. Anders ist es jedenfalls nicht zu verstehen, dass alle Fahrzeuge über einen Kamm geschert wurden. Es ist sehr ärgerlich, dass der Anwalt des Klägers seine Klage nur auf den Umstand gestützt hat, das Update könnte zu Folgeschäden führen und eine spätere Beweisführung erschweren. Hier gab es heute die große Chance einer für Skoda richtungsweisenden Entscheidung, die leider vertan wurde, weil niemandem bewusst war, dass für Skoda das KBA gar nicht zuständig ist und auch gar keine Anordnungen erlassen hat. Ich habe das VG München daher angeschrieben und den Sachverhalt aufgeklärt, damit so etwas wenigstens nicht noch ein zweites mal passiert. Außerdem versuche ich herauszufinden, welche Anwaltskanzlei den Kläger des Skoda vertritt, damit in einer Berufung, die das VG zugelassen hat, der Sachverhalt richtiggestellt und neu gewürdigt werden kann.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      das hier dürfte der Held sein:

      RA Maller
      Woher hast du die Kenntnis? Wenn es so ist, wäre das sehr hilfreich. Dann würde ich mich mit dem Anwalt in Verbindung setzen, um ihn für die Berufung auf die richtige Spur zu bringen. Ich habe allerdings auch beim VG München um Benennung des Verfahrensbevollmächtigten in dem Skoda-Fall gebeten, nur bekommt man von den Gerichten da nicht immer eine Auskunft.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.