Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • BernhardJ schrieb:

      floflo schrieb:

      Das LG Frankental hat diese Frage jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Es will konkret vom EuGH wissen, ob die Notwendigkeit auch dann zu verneinen ist, wenn wirtschaftliche Gründe, hier konkret der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, dem Einsatz besserer technischer Vorrichtungen zur Schadstoffminderung entgegenstehen.
      Endlich jemand der hier eine halbwegs richtige Frage zu der Anwendung dieser billigen, unzulänglicher Technik stellt.

      Hoffentlich merken die, dass "Wettbewerbsfähigkeit" oder auch sonstige wirtschaftlich.e Gründe kein Freibrief für ungesetzliches Handeln oder sogar breit angelegten Betrug darstellen.

      Grüße - Bernhard
      Wenn das EuGH zu dem Schluß kommt, das der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit dem Einsatz besserer technischer Vorrichtungen zur Schadstoffminderung entgegensteht, dann hat es weder ungesetzliches Handeln noch einen breit angelegten Betrug gegeben.

      @floflo
      Was passiert dann mit den abgeschlossenen rechtskräftigen Verfahren?
      Könnte sich der VW-Konzern die gezahlten Entschädigungen über die Vorschriften zur Ungerechtfertigten Bereicherung nach §§812ff. BGB. zurückholen?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      ...dann hat es weder ungesetzliches Handeln noch einen breit angelegten Betrug gegeben.
      Sicher, sicher... VW und Konsorten sind dann völlig unschuldig. Wie ich schon immer sagte, die Putzfrau war's...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      row-dy schrieb:

      ...dann hat es weder ungesetzliches Handeln noch einen breit angelegten Betrug gegeben.
      Sicher, sicher... VW und Konsorten sind dann völlig unschuldig. Wie ich schon immer sagte, die Putzfrau war's...

      Grüße - Bernhard
      Ach Bernhard, :lol:

      was nicht geschehen ist kann auch die Putzfrau nicht getan haben. Was soll denn diese Schuldzuweisung an eine der wichtigsten Aufgabenerfüller*innen?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Da hast Du Recht.

      "Eine Gruppe fähiger Kannibalen wird in einem Unternehmen eingestellt.
      Bei der Vorstellung beim Geschäftsführer sagt dieser: "Ihr bekommt ein tolles Gehalt und habt hier eine Kantine, könnt Euch normal ernähren, lasst bitte die Finger von den Mitarbeitern. OK?".
      Nach vier Wochen kommt der Geschäftsführer auf den Anführer der Kannibalen zu und meint: "Ihr macht einen super Job, nur ist die Putzfrau verschwunden. Habt Ihr irgendwas damit zu tun?"
      Der Chef der Kannibalen ruft seine Truppe zusammen, die einstimmig verneint.
      Nachdem der Geschäftsführer weg ist richtet sich der Chef der Kannibalen nochmals an seine Gruppe und fragt: "Wer von Euch hat die Putzfrau gefressen?"
      Eine leise Stimme aus dem Hintergrund meldet sich: "Ich".
      Worauf der Chef Wut entbrannt tobt: "Das kann ja wohl nicht wahr sein, seit vier Wochen ernähren wir uns von Managern, Projektleitern, Controllern und kein Schwein merkt etwas und Du Depp musst die Putzfrau fressen!"

      Grüße - Bernhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • BernhardJ schrieb:

      Hoffentlich merken die, dass "Wettbewerbsfähigkeit" oder auch sonstige wirtschaftliche Gründe kein Freibrief für ungesetzliches Handeln oder sogar breit angelegten Betrug darstellen.
      Das hast du falsch verstanden. Es geht nicht darum festzustellen, dass wirtschaftliche Gründe kein rechtswidriges Verhalten rechtfertigen können, es geht um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "notwendig". Ist es zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit notwendig, auf teure Katalysatoren zur Schadstoffreduzierung zu verzichten, die günstigere AGR aber ohne drohende Motorschäden nicht ohne Abschalteinrichtung einsetzbar, dann ist auch die Abschalteinrichtung notwendig im Sinne der Vorschrift. Dann ist sie zulässig und stellt eben gerade kein ungesetzliches Verhalten mehr dar. Das LG Frankenthal scheint im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung zu dieser Ansicht zu tendieren, weshalb es die Rechtsfrage vom EuGH entscheiden lassen will. Aber selbst, wenn der EuGH dieser Ansicht nicht folgen sollte, macht die rechtlich kontrovers geführte Auseinandersetzung doch deutlich, dass sich sowohl die Sittenwidrigkeit als auch der Schädigungsvorsatz im Verhalten der Automobilhersteller kaum begründen lässt, solange man die Bösgläubigkeit nicht nachweisen kann.

      row-dy schrieb:

      Was passiert dann mit den abgeschlossenen rechtskräftigen Verfahren?
      Könnte sich der VW-Konzern die gezahlten Entschädigungen über die Vorschriften zur Ungerechtfertigten Bereicherung nach §§812ff. BGB. zurückholen?
      Nein, das geht natürlich nicht. Wurde ein Anspruch rechtskräftig zuerkannt, ganz gleich, ob durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis, kann man selbst dann nichts zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass der Anspruch gar nicht bestanden hat. Viel spannender ist die Frage, ob VW das KBA bzw. die Bundesrepublik Deutschland in Regress nehmen kann, wenn sich bei den inzwischen anhängigen Klagen gegen das KBA herausstellt, dass wegen einer Mitschuld auch das KBA zu Schadensersatz verpflichtet ist und damit zusammen mit VW als Gesamtschuldner haftet. Das könnte dann für den Staat teuer werden und viel Geld zurück in die Kassen von VW spülen. Die Gefahr der eigenen Haftung ist sicherlich auch mit ein Grund dafür, warum die Typgenehmigungsbehörden in anderen EU-Staaten frei nach der Devise von Dieter Nuhr "Besser mal die Fresse halten" gehandelt haben.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ist es zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit notwendig, auf teure Katalysatoren zur Schadstoffreduzierung zu verzichten..
      Genau, und wenn es nicht notwendig ist, dann sollten sie eingebaut werden.
      Und notwendig sind sie (die teureren Katalysatoren) auf jeden Fall, weil man mit einer anderen billigen Schadstoffreduzierungseinheit die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten kann.

      Es kann/darf nichts als notwendig erklärt werden was eine ungesetzliche Handlung bei allen beteiligten provoziert. Das wäre absurd.

      Diese einfache und verständliche Logik wird natürlich von Juristen ad absurdum geführt... :P

      Grüße - Bernhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • BernhardJ schrieb:

      Es kann/darf nichts als notwendig erklärt werden was eine ungesetzliche Handlung bei allen beteiligten provoziert. Das wäre absurd.
      Mein Beitrag enthielt keinerlei Wertung sondern stellte lediglich die Sachlage dar. Ich stimme dir aber zu, dass das Argument mit der Wettbewerbsfähigkeit sehr zweifelhaft ist, da sich die Automobilindustrie dadurch selbst die Rechtfertigung für Abschalteinrichtungen schaffen kann, indem alle eben keine bessere Technik verbauen. Gerade deshalb hätten die Typgenemigungsbehörden eine ausschließlich durch die AGR bewirkte NOx-Reduzierung aber gar nicht erst genehmigen dürfen. Wenn man sie genehmigt, ist es aber gleichermaßen fragwürdig, sich auf das Abschaltverbot zu berufen, das auf die AGR, deren Rate man bedarfsgerecht regeln muss, im Prinzip auch gar nicht passt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich halte das Abschaltverbot für unsinnig und kontraproduktiv. Sinnvoll wären Grenzwerte für die Straße, die möglichst viele Fahrprofile erfassen. Dann erübrigt sich auch das Abschaltverbot.

      Andreas
    • Skandalerweiterung: VW-Motorreihe EA 288

      Moin Berme,
      hier hast Du die Antwort:

      tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-157.html

      "Nach Recherchen des SWR wurde auch in neuere VW-Diesel-Motoren mit Euro-6-Abgasnorm eine Software eingebaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet."

      Die Juristen sollten auch immer die Zukunft im Auge behalten und an die Wirkung der Urteile glauben.

      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fördegleiter ()

    • Fördegleiter schrieb:

      "Nach Recherchen des SWR wurde auch in neuere VW-Diesel-Motoren mit Euro-6-Abgasnorm eine Software eingebaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet."
      Da werden ja schon wieder die Käufer beschissen...immerhin verbraucht der Wagen dann weniger Ad-Blue auf der Straße.
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Moin,

      die DUH kann da wenig dafür. Die Grenzwerte haben andere gemacht.
      Hier werden die Kunden nach Stich und Faden betrogen.
      Und die Luft brauchen wir alle zum atmen.
      Hier noch was zum Thema Euro 5 vom Umweltbundesamt.
      Gruß,
      Quaxx!
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • otto36 schrieb:

      Da werden ja schon wieder die Käufer beschissen...immerhin verbraucht der Wagen dann weniger Ad-Blue auf der Straße.
      Nach knapp 8500 teilweise sehr reichhaltigen Beiträgen ist dies erstaunlich kurz gedacht. :)
      Wie soll denn Dein zukünftiges Wunschauto funktionieren und wie der zugehörige Entwickler entwickeln?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fördegleiter ()

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