Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • otto36 schrieb:

      Im Gegensatz zum Euro 5 kann man beim Euro 6 die Einspritzmenge des Ad-Blue per Software anpassen und er ist dann wirklich sauber.
      Ich würde mich nicht besonders darauf verlassen, dass das dann die einzige Änderung sein wird.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • otto36 schrieb:

      Um sich zu bereichern?? Nein, um den faulen Kunden nicht so oft das Ad-Blue tanken zumuten zu müssen.
      Mir kommen gleich die Tränen...
      Soviel Altruismus habe ich vom Konzern ja gar nicht erwartet. Das ist ja rührend...

      Wie war das nochmal mit dem "Wettbewerbsnachteil" und wozu soll er den dienen? Sicher auch um dem Kunden etwas ungemein gutes zu tun... :rolf:

      Grüße - Bernhard
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    • Privatier schrieb:

      Ich FORDERE sofort allen DUH Unterstützern die Fahrzeuge der Schrottpresse anzuvertrauen !
      Uui, hast Du das bereits irgendwie gesetzlich bei der EU verankert? Soviel Auto-Lobbyismus-Unterstützung habe ich Dir gar nicht zugetraut. :P

      Nochmal für die, welche es noch nicht kapiert haben: Die DUH fordert nur die Einhaltung gültiger Gesetze. Sie hat weder die Abgasnormen noch die Atemluftnormen bestimmt, noch baut sie Autos oder ähnliche umweltkritische Produkte..
      Ich finde es gut, dass es solche Bürger- und Verbraucherschutz-Organisationen noch gibt.

      Im Übrigen: Meine Autos fahren in keine Innenstadt. Dafür gibt es Bus und Bahn.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Privatier schrieb:

      Sorry, aber diese Diskussion ist inzwischen nur noch krank !

      Ich FORDERE sofort allen DUH Unterstützern die Fahrzeuge der Schrottpresse anzuvertrauen !

      Angefangen bei @BernhardJ !
      Warum willst Du das.

      Der DUH sorgt doch schließlich nur dafür, das sich unser Rechtsstaat rechtsstaatlich verhält und seine eigene Gesetze anwendet.

      Zu den Aktionen des DUH, kann man stehen wie man will. Ich lehne die Forderungen des DUH als zu speziell ab. Anstelle konkreter Forderungen hätten sie auf die Einhaltung der Grenzwerte klagen sollen.
      Aus meiner Sicht steht es dem DUH nicht zu zu Bestimmen auf welche Art die Grenzwerte eingehalten werden.
      Jedoch ist es gut, das auf Einhaltung der Grenzwerte geklagt wird, schon deshalb damit in Zukunft nicht wieder Grenzwerte beschlossen werden und sich keiner darum kümmert ob und wie sie eingehalten werden können bzw. eingehalten werden.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Anstelle konkreter Forderungen hätten sie auf die Einhaltung der Grenzwerte klagen sollen.
      So ganz einfach ist das nicht. Die Ursprungsklagen waren ja auch entsprechend auf die Grenzwerte abgestimmt. Darauf haben die Länder und Kommunen ihre Luftreinhaltungspläne vorgelegt in denen entsprechende konkrete Maßnahmen inklusive Fahrverbote genannt wurden. Als diese konkreten Schritte dann nicht durchgeführt wurden, hat das bewirkt, dass die DUH auch entsprechend konkret wurde.

      Die Rechtsprechung sagt zudem, dass Fahrverbote keinen Zwang darstellen, sobald Länder und Kommunen mit anderen Mitteln die Gesetze einhalten.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • otto36 schrieb:

      Es gibt ja auch immer noch einige "beschissene" EA189 Fahrer die das Update verweigern.....
      Das ist richtig !
      Es gibt die große Menge, die in der Herde mitläuft.
      Einigen ist es der Stress nicht wert.
      Andere müssen Ihrer Frau gehorchen.
      Aber immer ist es eine freie Entscheidung und diese ist zu akzeptieren!
      So lange wie wir dieses Fahrzeug unser Eigentum nennen dürfen werden wir alles tun uns zu wehren.
      Also fröhlich Monat für Monat ohne Update.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Also fröhlich Monat für Monat ohne Update.
      genau, aber im Dez. braucht er eine neue HU.
      Ich habe jetzt schon bei ein paar Prüfstellen in unserer Gegend vorgesprochen,
      aber da trifft man auf wenig Verständniss - "Vorschrift ist Vorschrift..."
      Den TÜV Süd hab ich mal angemailt... keine Reaktion/ Antwort...
      Das wird noch interessant.
    • Ich habe noch ein paar Monate Zeit bis zur HU.
      Ich gehe leider auch davon aus, dass sich im Vorfeld keine Lösung mit den Prüforganisationen finden lassen wird.
      Also werde ich nach der Prüfung den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten.
      Folgend Fragen muss ich hierbei noch klären:
      1. Macht die Prüforganisation (TÜV, KÜS, etc.) rechtlich einen Unterschied?
      2. Reicht erstmal ein Widerspruch gegen die Entscheidung? Vorgeführt würde das Fahrzeug ja, Protokoll ist vorhanden. Entscheidung wird aber angegriffen.
      3. Reicht eine normale Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Widerspruchs vorm Verwaltungsgericht oder ist einstweiliger Rechtschutz notwendig? Letzteres wäre schlechter.
    • M.2018 schrieb:

      1. Macht die Prüforganisation (TÜV, KÜS, etc.) rechtlich einen Unterschied?
      Mal abgesehen davon, dass im Vorfeld vielleicht die eine Prüforganisation oder auch nur eine bestimmte Prüfstelle großzügiger agiert als eine andere, macht es keinen Unterschied. Man sollte sich allerdings für eine Prüforganisation entscheiden, gegen die man dann vorgehen will, wenn die Zuteilung der Plakette abgelehnt wird. Dabei ist es sinnvoll darauf zu achten, dass die Prüforganisation (nicht die Prüfstelle!) ihren Sitz nicht allzu weit von deinem Wohnsitz hat, denn eine eventuelle Klage wäre bei dem Verwaltungsgericht einzulegen, das am Sitz der Prüforganisation zuständig ist.

      M.2018 schrieb:

      2. Reicht erstmal ein Widerspruch gegen die Entscheidung?
      Nein, mit dem Widerspruch, sofern es im Bundesland, in dem die von dir ausgewählte Prüforganisation ihren Sitz hat, überhaupt noch das Widerspruchsverfahren gibt, kommt man je nach Verfahrensdauer erst sehr spät zum Ziel. Bis dahin fährst du aber ohne gültige HU und kannst folglich auch mit einem Verwarnungsgeld oder gar einem Bußgeld belangt werden und müsstest ggf. dann gesondert auch noch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

      M.2018 schrieb:

      3. Reicht eine normale Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Widerspruchs vorm Verwaltungsgericht oder ist einstweiliger Rechtschutz notwendig?
      Mit der Klage ist es das gleiche wie mit dem Widerspruch, nur dass ein Klageverfahren im Zweifel noch länger dauert. Du müsstest also schon einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Konkret bedeutet das, das du einen Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel stellen müsstest, die HU-Prüforganisation zu verpflichten, dir die Plakette zuzuteilen, wobei Voraussetzung natürlich ist, dass das fehlende Update der einzige Mangel ist, der festgestellt wurde.

      Wenn es bei dir so weit ist, melde dich bei mir mal per E-Mail oder PN. Dann kann ich dir das weitere Vorgehen näher erläutern. Vielleicht gibt es bis Ende des Jahres aber auch Gerichtsentscheidungen, die das Problem hinfällig sein lassen. Immerhin hat es ein Mitglied hier ja bereits geschafft, die Plakette zu erhalten, nachdem er den in eigener Sache ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vorgelegt hat.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Zudem wird Ad-Blue gedrosselt, was eigentlich den Gipfel der Dummheit darstellt.
      Aus Pressemeldungen, die unter Berufung auf einen angeblichen Experten ergangen sind, machst du eine feststehende Tatsache. Ob VW nun erneut unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, vermag ich ohne konkrete Beweise genauso wenig zu beurteilen wie du, die Presse oder dieser angebliche Experte. Ich will aber mal folgende Überlegung in den Raum stellen, der mir bitte SQ5 widersprechen möge, falls sie technisch falsch ist.

      Mit der Menge an einzuspritzendem AdBlue ist es im Prinzip nicht viel anders als mit der Menge an einzuspritzendem Kraftstoff. Sie ist von den Leistungsanforderungen an den Motor abhängig. Diese verändern sich aber ständig, was eine Regelung der AdBlue-Einspritzung erfordert, oder anders ausgedrückt, ein ständiges Ein- und Abschalten. Jedes Auto verfügt daher zwangsweise über Abschalteinrichtungen, die aber nur dann unzulässig sind, wenn die Regelung auf der Straße von der Regelung auf dem Prüfstand abweicht. Dann, und nur dann, ist die Abschalteinrichtung unzulässig. Da der NEFZ-Zyklus aber nur sehr wenige reale Fahrprofile abdeckt, bleibt nicht viel Spielraum für unzulässige Abschalteinrichtungen, denn sobald sich ein Fahrzeug auf der Straße in einer Leistungsanforderung befindet, die der Prüfstand nicht kennt, greift auch das Abschaltverbot nicht mehr. Der Fahrzeughersteller kann dann die Einspritzmenge nach seinem Ermessen regeln. Lediglich, wenn dieses Ermessen gröblich missbraucht wird, weil etwa gar kein AdBlue mehr eingespritzt wird, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt, liegt noch ein Verstoß gegen das Abschaltverbot vor. Das alles muss erst einmal bewiesen werden. Sollte VW hier geschummelt haben, wäre es tatsächlich der Gipfel der Dummheit.

      Andreas
    • Wollte kurz was zur Kanzlei Gansel loswerden, bei der ich mich im Frühsommer letzten Jahres als Mandant angemeldet hatte. Dann aber aufgrund meiner Unzufriedenheit (lange keine Rückmeldungen/keine wirklichen Hilfestellungen bekommen, etc.) und der allgemeinen Unsicherheit das Mandat im Herbst 2018 wieder zurückgezogen habe.

      Jetzt haben die mir nacheinander erst zwei Mails geschickt, um mich wieder als Mandanten zu gewinnen und mich bis 30. September zu einer Einzelklage zu bewegen (bei gleichzeitiger Abmeldung bei der Musterfeststellungsklage).

      Darauf habe ich nicht reagiert, worauf sie mich inzwischen zwei Mal auf dem Handy angerufen haben (das erste Mal bin ich nicht rangegangen). Eben hab ich denen dann klipp und klar gesagt, dass ich nichts mehr mit ihnen zu tun haben möchte und sie mich bitte einfach in Frieden lassen sollen.

      Finde das absolut nicht korrekt, wie die da vorgehen und da wid erneut ganz klar deutlich, dass es denen natürlich auch nur um ihren eigenen Profit geht.
    • Trotzdem halte ich das stoken für pervers.
      Kleiner Fehler war auf Mails nicht zu reagieren.
      Da hätte gleich Klipp und klar in der Antwort stehen müssen das du keinen Kontakt mehr mit dem Verein wünschst.
      Denke dann wäre auch Ruhe gewesen und dann hätten die dich nicht weiter versucht zu erreichen.
    • Chief Joseph schrieb:

      Trotzdem halte ich das stoken für pervers.
      Kleiner Fehler war auf Mails nicht zu reagieren.
      Da hätte gleich Klipp und klar in der Antwort stehen müssen das du keinen Kontakt mehr mit dem Verein wünschst.
      Denke dann wäre auch Ruhe gewesen und dann hätten die dich nicht weiter versucht zu erreichen.
      Na ja...die Mails waren allgemeine "Werbemails" und ich hab von denen ne schriftliche Bestätigung von letzten Herbst, dass wir ab sofort in keiner Geschäftsbeziehung mehr stehen. Deshalb bin ich am Telefon auch etwas deutlicher geworden vorhin....
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