Wenn Kommunen eine Blitzeranlage mieten ... Gesetzeslücke ?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wenn Kommunen eine Blitzeranlage mieten ... Gesetzeslücke ?

      ... und kann man sich wehren ?

      Ärger um Radaranlagen:
      Wenn Kommunen eine Blitzeranlage mieten .....
      ...dann kann es am Ende teurer werden. Und zwar für die Kommunen.
      So in Bergisch Gladbach - eine Frau wurde geblitzt, muss aber nicht zahlen.
      Das hat ein Gericht entschieden.
      Der Blitzer wurde von einem privaten Unternehmen betrieben.
      Quelle: www1.wdr.de/studio/wuppertal/t…es/billig-blitzer100.html

      Verdienen Privatfirmen mit?
      Längst haben auch Privatfirmen den lukrativen Blitzer-Markt für sich entdeckt.
      Besonders Hersteller von Messgeräten sind in diesem Bereich aktiv,
      doch einige Anbieter haben auch „Rundum-Sorglos-Pakete“ im Gepäck:
      Sie statten die Kommunen mit modernster Messtechnik aus, übernehmen den Betrieb der Anlagen
      und bereiten auch die Daten auf. Am Ende ist nur noch das Einleiten eines Bußgeldverfahrens die Aufgabe der Kommune.
      Quelle: www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…blitzer-marathon-100.html

      Hier zwei weitere Beiträge/videos des WDR:
      1. www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…itzen100-videoplayer.html
      2. www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…recht102-videoplayer.html
      Sicherlich sollen Kommunen Blitzeranlage mieten dürfen, aber nur die Hardware - Sprich: - die Technik.
      Betreiben und auswerten müssen die Kommunen dies selber.
      • Zum Ersten bin ich mal der Meinung, wer zu schnell unterwegs war und erwischt wird,
        sollte auch soviel Arsch in der Hose haben, die Strafe zu akzeptieren.
        (Gut - im Einzelfall ist das vielleicht diskussionswürdig)
      • Zum Zweiten darf nach meiner Ansicht die Auswertung der Blitzerfotos nicht durch private Firmen durchgeführt werden.
      Was meint ihr. Seid ihr auch schon einmal von einem gemieteten Apparat geknipst worden ?
      Wie habt ihr euch - oder wie würdet ihr euch verhalten ?

      Mehr zum Thema heute im Radio unter WDR2 Lokalzeit für das Bergische Land | Heute, 02.10.15 | 14.31 - 14.34 Uhr
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Rock.Opa schrieb:

      Zum Zweiten darf nach meiner Ansicht die Auswertung der Blitzerfotos nicht durch private Firmen durchgeführt werden.

      Diese Ansicht entspricht auch der gängigen Rechtsprechung. Grundsätzlich dürfen Privatfirmen zwar Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, allerdings nur dann, wenn die zuständige Behörde Herrin des Verfahrens ist. Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben, d.h. private Dritte können zwar unter den beschriebenen Voraussetzungen Daten erheben, dürfen sie aber nicht verarbeiten. In der Regel führt ein Verstoß gegen diese Grundsätze auch zu einem Beweisverwertungsverbot, doch ist hier die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass ursprünglich von Privaten ausgewertete Messdaten dann als Beweis verwerten werden dürfen, wenn anschließend eine erneute Auswertung der Daten durch die zuständige Behörde erfolgt ist.

      Einschränkend ist hierzu allerdings anzumerken, dass die Landesgesetzgeber Vorschriften erlassen können, wonach auch weitergehende Befugnisse auf private Dritte übertragen werden. Mir ist nicht bekannt, dass dies in einem Bundesland geschehen ist.

      Ich bin bisher in meinem Leben zweimal von stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst worden. Da ich jedes mal mit einem vergleichsweise geringfügigen Verwarnungsgeld davon gekommen bin und der Vorwurf auch berechtigt war, habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht, ob die Daten rechtens erhoben und verarbeitet wurde. Das wäre mir für das bisschen Geld auch viel zu viel Aufwand. Wenn ich geblitzt würde und mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, die zu einem Fahrverbot führen würde, würde ich mir die Arbeit vielleicht machen. Das hängt aber letztlich auch davon ab, ob mir die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung plausibel erscheint oder nicht. Wenn ich als Raser erwischt werde, finde ich, muss ich auch dafür einstehen und würde mich jedenfalls dann, wenn ich mit dem Fahrverbot leben könnte, nicht auf formale Mängel berufen. Anders wäre das natürlich, wenn ich das Gefühl hätte, dass ich gar nicht so schnell gefahren bin wie man mir vorwirft. Ich hoffe, ich komme in solche Situationen gar nicht erst.
    • Rock.Opa schrieb:

      Wenn Kommunen eine Blitzeranlage mieten .....
      Bisher kannte ich aus der Fotografie nur, dass man das Motiv - sprich: das Model - 'mietet' und nicht das Equipment... :whistling: :D

      Wer garantiert denn, dass die privaten Betreiber der Geräte nicht manipulieren? Wenn sie zum Beispiel am 'Umsatz' beteiligt sind? Würde natürlich niemand zugeben, denn auch Letzteres wäre illegal...
      Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch...

      Nee, Privatblitzer braucht die Welt nun wirklich nicht :!:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      Wer garantiert denn, dass die privaten Betreiber der Geräte nicht manipulieren?
      Was tun ohne Rechtschutzversicherung?
      Laut Informationsfreiheitsgesetz kann man von der Behörde Auskunft verlangen.
      Wer an der Messung beteiligt war, wie die Daten entnommen und gespeichert worden sind
      oder wer die Daten wie ausgewertet hat.
      Auf dieser Seite finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie anpassen und vervollständigen können.
      Hierüber kann es gelingen, die entsprechenden Informationen auch ohne Einschaltung eines Anwalts zu erlangen.
      Quelle: www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…blitzer-marathon-100.html

      Hier der Link zum Musterschreiben: www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…eiheitsgesetz-nrw-100.pdf
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Q5-Killer schrieb:

      Wer garantiert denn, dass die privaten Betreiber der Geräte nicht manipulieren? Wenn sie zum Beispiel am 'Umsatz' beteiligt sind?

      Verträge der Behörden mit privaten Blitzern auf Provisions- oder Umsatzbasis sind nicht zulässig, da sie einen Anreiz darstellen können, Messungen zu manipulieren. Wie ich bereits schrieb, dürfen private Blitzer auch nur Hilfsorgane bei der Datenerhebung sein, die von der zuständigen Behörde zu überwachen sind.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Verträge der Behörden mit privaten Blitzern auf Provisions- oder Umsatzbasis sind nicht zulässig,
      Ja, nett...sagte ich ja...
      Aaaaber...FIFA-TV-Rechte zu Dumpingpreisen zu verscherbeln ist auch nicht zulässig...und noch sooo vieles mehr... :whistling:

      Eine 'Garantie' ist die Unzulässigkeit nun wahrlich nicht. Dann lieber gar kein Outsourcing!

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      Eine 'Garantie' ist die Unzulässigkeit nun wahrlich nicht.

      Da kann und will ich dir nicht widersprechen, aber Garantien gibt es ohnehin nicht. Es gibt aber ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger Garantie. Wenn die Gemeinden oder die Polizei die Kontrollen durchführen, hat man ein bisschen mehr Garantie, als wenn dies durch Private geschieht. Und wenn Verträge auf Umsatzbasis unzulässig sind, hat man ein bisschen mehr Garantie, dass dies nicht geschieht, als wenn es nicht unzulässig wäre.

      Damit hier keine Missverständnisse entstehen. Auch ich bin strickt dagegen, dass Privaten die Aufgabe der Verkehrsüberwachung übertragen wird. Meine Ausführungen hierzu sollten daher auch keine Rechtfertigung darstellen sondern nur eine neutrale Wiedergabe der Rechtslage.

      Andreas
    • woher weiß ich als erwischter "täter" eigentlich, ob die blitzanlage rechtmäßig oder privat betrieben oder gar ausgewertet wird?
      oder müsste man grundsätzlich ein auskunftsersuchen an die behörde richten?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      müsste man grundsätzlich ein auskunftsersuchen an die behörde richten?

      Das wäre eine Möglichkeit.
      Vielleicht hast du aber auch Glück und findest bei einer "Tatortbegehung" einen "Sponsorenaufkleber" an der Rückseite des Gerätes :rolf:

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Gestern Abend ging es in der RTL-Fernsehsendung "Mario Barth deckt auf" u.a. auch um Blitzer und darum, dass Geschwindigkeitskontrollen zunehmend durch private Firmen durchgeführt werden. Ein hierzu befragter Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärte, dass Bußgeldbescheide, die nicht von der Behörde sondern dem privaten Unternehmen ausgestellt würden, keine Rechtswirksamkeit haben. Er riet dazu, solche Bußgeldbescheide einfach zu ignorieren. Diese Aussage ist zwar zutreffend, jedoch ohne nähere Erklärung irreführend. Die meisten erfassten Geschwindigkeitsübertretungen bewegen sich nämlich in einem Rahmen (bis 20 Km/h), für den anstelle eines Bußgeldbescheides zunächst ein (gebührenfreies) Verwarnungsgeld angeboten werden kann, was in aller Regel auch geschieht. Sollte nun ein solches Verwarnungsgeldangebot von dem beauftragten Privatunternehmen kommen, ist es nicht gerade ratsam, dies wegen der Unzuständigkeit einfach zu ignorieren, denn das vorgezogene Verwarnungsgeldverfahren ist keine Voraussetzung für den Erlass eines Bußgeldbescheides. Es kann dann also passieren, dass nach einigen Wochen ein korrekt von der zuständigen Behörde ausgestellter Bußgeldbescheid ins Haus flattert, der dann natürlich anders als das Verwarnungsgeldangebot auch Gebühren und Auslagen enthält, die sogar höher ausfallen können als das eigentliche Bußgeld. Ist der Bußgeldbescheid nicht aus anderen Gründen rechtswidrig, kann man sich dann nicht darauf berufen, das Verwarnungsgeldangebot sei nicht wirksam gewesen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Er riet dazu, solche Bußgeldbescheide einfach zu ignorieren.

      Abgesehen davon, was ich von der Seriosität der Informationen aus dem privaten Fernsehen halte, rate ich einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu reagieren. Wenn ich eindeutig weiß und nachvollziehen kann, dass ich zu schnell war und geblitzt wurde, dann würde ich das Verwarnungsgeld bezahlen und gut ist.
      Übrigens, im Ausland ist das schon seit Jahren Gang und Gäbe, dass private Unternehmen solche Sachen (Verkehrsüberwachung, Parkgebühren, Maut, Busgelder etc.) übernehmen.

      Grüße - Bernhard
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