Ausschließlich Fakten zum Thema Dieselsoftware

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich könnte mir Tom Hanks oder lieber Robert de Niro als Winterkorn vorstellen...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • berme schrieb:

      Könntest du dich für sie verbürgen?
      Nö, aber es könnte durchaus sein, dass sie billiger für die Rolle zu bekommen wären als der echte Herr W. für seine Rolle im echten Leben.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • pmhausen schrieb:

      Insbesondere bei den EU-Staaten sehen die Abgeordneten Verstöße "gegen ihre rechtliche Verpflichtung (...), das Verbot von Abschalteinrichtungen zu überwachen und durchzusetzen"

      Ich frage mich, wie man das Verbot von Abschalteinrichtungen hätte überwachen sollen, wenn man bis heute das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung nicht oder jedenfalls nur durch aufwendiges Hacken der Software feststellen kann. In dem Zusammenhang frage ich mich auch, warum alle auf VW rumtrampeln, während der Rest der Automobilindustrie mit Samthandschuhen angepackt wird, obwohl andere mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls die AGR abschalten, dies sogar teilweise bereits zugegeben haben (Opel, Mercedes). In dem Punkt scheinen sich Politik, Behörden, Medien und Kunden einig zu sein. Das Böse steckt nur in VW. Dieses Messen mit zweierlei Maß geht mir allmählich gewaltig auf den Senkel. Und noch mehr geht mir diese Falschdarstellung von den geschönten Abgaswerten auf den Senkel. Bei den NOx-Werten wurde gar nichts geschönt. Die sind völlig legal ermittelt worden. Sofern überhaupt ein Rechtsbruch vorliegt, besteht dieser ausschließlich im (teilweisen) Abschalten der AGR im praktischen Betrieb auf der Straße, aber das hat mit Manipulieren von Abgaswerten nichts zu tun.


      Auch ich bin der Meinung, dass sich der Abgasskandal hätte vermeiden lassen, aber nicht durch eine bessere Überwachung sondern indem die Typgenehmigungsbehörden die AGR als Mittel der Schadstoffreduzierung gar nicht erst hätten zulassen dürfen. Man kann nicht hinterher das Abschalten einer Vorrichtung beanstanden, deren Einschaltung man wegen der auch schadstofferhöhenden Wirkungsweise (bzgl. Feinstaub) gar nicht erst hätte zulassen dürfen. Die AGR wird zwar als ein Bestandteil des Abgaskontrollsystems angesehen, dennoch passt das Abschaltverbot nicht auf sie, ja es ist geradezu kontraproduktiv und einem aktiven Umweltschutz abträglich, da sich das Verhältnis zwischen NOx-Minderung und Feinstauberhöhung mit zunehmender Motordrehzahl zu Lasten des Feinstaubs verändert. Das erfordert geradezu eine Anpassung der AGR an veränderte Motoranforderungen. Es spricht daher auch einiges dafür, dass die betroffenen Fahrzeuge nach dem Update, mit dem die AGR-Abschaltung beseitigt wird, die Umwelt in einer Gesamtbetrachtung mehr belasten als vorher. Das dürfte zumindest auf Fahrprofile zutreffen, bei denen der Motor nicht gerade im Schongang läuft.


      Andreas
    • floflo schrieb:

      obwohl andere mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls die AGR abschalten, dies sogar teilweise bereits zugegeben haben (Opel, Mercedes).
      Nach neuesten Erkenntnissen gehört zu diesen erlauchten Kreisen wohl auch Fiat - Chrysler. Da wird angeblich nach 22 Min abgeschaltet =O


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • floflo schrieb:

      In dem Zusammenhang frage ich mich auch, warum alle auf VW rumtrampeln, während der Rest der Automobilindustrie mit Samthandschuhen angepackt wird, obwohl andere mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls die AGR abschalten, dies sogar teilweise bereits zugegeben haben (Opel, Mercedes).
      Weil VW eine Prüfstandserkennung benutzt(e) und alle anderen das via "weiche" Kriterien zum "Motorschutz" machen. Ersteres ist nicht erlaubt, letzteres schon.

      VW schaltet die Abgasrückführung nur ein, wenn das Auto meint, sich im Prüfstandsbetrieb zu befinden.

      Alle anderen behandeln die AGR immer gleich- geht zwischen 18 und 22 Grad und einigen weiteren verschrobenen Bedingungen, den Rest der Zeit ist sie schlicht aus.

      Ist funktionell fast das gleiche, formell aber ein grosser Unterschied. Wirkt so, als ob das grade für einen Juristen gut verständlich sein sollte?

      Seit dem VW- Skandal ist allen bewusst, dass unsere Diesel im Realbetrieb nicht 30 - 50 % mehr Schadstoffe ausstossen, wie man vielleicht in Analogie zu den Verbrauchsangaben denken möchte, sonder das 5 bis 10-fache. Damit ist jeder Argumentation für Diesel- Fahrverbote Tür und Tor geöffnet.
    • lfb schrieb:

      ...sonder das 5 bis 10-fache. Damit ist jeder Argumentation für Diesel- Fahrverbote Tür und Tor geöffnet.
      Die Konformitätsfaktoren für Euro 6d-temp (ab Sept. dieses Jahres) und Euro 6d (ab Jan. 2020) betragen lediglich nur noch 2,1 bzw. 1,5. Gemessen wird nach WLTC. Achtung: Es gilt sowohl für Diesel als auch für Benziner! Es tut sich also was, wenn auch nicht konsequent genug.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • lfb schrieb:

      Für Neuwagenzulassungen bereits typgeprüfter Modelle Euro 6c (Ohne RDE- Faktor) ab 01.09.18 und Euro 6d-temp ab 01.09.19...
      Die Homologationen ab September (6d-temp) werden mal wirklich interessant. Gemessen wird nach WLTC, auch für Benziner. Ich wette, dass dann auch einige Benziner bei WLTC Probleme beim NOx bekommen. Als Nächstes wird dann deswegen wohl AdBlue für Benziner kommen, ich schätze aller spätestens 2020 (6d). Ich warne ausdrücklich jetzt veraltete Benziner zu kaufen, die keine Feinstaubfilter eingebaut haben und somit 6d-temp im WLTC nicht bestehen würden, also ab September 2018 nicht mehr zugelassen werden dürfen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Kajo schrieb:

      BernhardJ schrieb:

      Ich warne ausdrücklich jetzt veraltete Benziner zu kaufen, die keine Feinstaubfilter eingebaut haben
      Ein Grund weshalb ich erneut einen Diesel im Dezember gekauft habe.
      Es ist völlig egal, was man kauft - die Gesetz-Formulierer werden immer einen Weg finden, die Gewinne der Autoindustrie zu puschen
      • entweder durch Verbote
      • oder durch Forderungen nach nicht nachrüstbaren "Sauberlingen".
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