Ausschließlich Fakten zum Thema Dieselsoftware

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Auch wieder wahr.

      Außer man kauft vielleicht ein Elektrofahrzeug, dann hat man etwas länger Ruhe als 2...3 Jahre.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • lfb schrieb:

      Weil VW eine Prüfstandserkennung benutzt(e) und alle anderen das via "weiche" Kriterien zum "Motorschutz" machen. Ersteres ist nicht erlaubt, letzteres schon.
      Die Prüfstandserkennung macht die Sache zwar im Ergebnis schlimmer, juristisch ist es jedoch gleich, ob der Prüfstand durch eine Software erkannt wurde oder die Prüfstandsparameter fest einprogrammiert wurden. Maßgeblich ist allein, dass die AGR gedrosselt oder gar ganz abgeschaltet wurde. Entweder ist das erlaubt oder es ist nicht erlaubt. Wenn es nicht erlaubt ist, spielt es keine Rolle, dass die einen etwas mehr und die anderen etwas weniger abschalten. Und soweit sich Fahrzeughersteller auf den Motorschutz berufen, ist das eine juristisch unerhebliche Schutzbehauptung. Bisher ist kein Hersteller konkret geworden, in wie weit ein Motorschaden droht. Bekannt ist lediglich, dass ohne Abschaltung der AGR es häufiger zu Schäden an der AGR und am DPF kommt. Das ist jedoch kein zulässiges Argument, weil letztlich hausgemacht. Wenn man eine Technik zur Einhaltung von Grenzwerten benutzt, die ohne Abschaltung Schäden verursacht, darf man sie gar nicht erst benutzen.

      lfb schrieb:

      VW schaltet die Abgasrückführung nur ein, wenn das Auto meint, sich im Prüfstandsbetrieb zu befinden.
      Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht richtig. Die AGR funktioniert sehr wohl auch außerhalb des Prüfstands, wird jedoch zurückgefahren, ist also in ihrer Wirkung vermindert. Mit dieser gedrosselten Einstellung, hätte man die Grenzwerte nicht einhalten können und ungedrosselt wäre der Partikelausstoß zu einem Problem geworden. Da alle Fahrzeughersteller, die die Euro5 ohne zusätzliche Katalysatoren realisiert haben, vor dem gleichen Problem standen, werden sie auch alle so verfahren haben, wobei die völlig unnötige Prüfstandserkennung letztlich mit dazu beigetragen hat, dass alles aufflog und daher total dämlich war. Aber wie gesagt, rechtlich spielt das keine Rolle. Abgeschaltet (auch im Sinne von gedrosselt) ist abgeschaltet. Die graduellen Unterschiede, die es durchaus geben mag, entscheiden nicht darüber, ob die Abschaltung rechtswidrig war oder nicht.

      Andreas
    • schrauberass schrieb:

      Hat denn nunmehr jemand mit dem 1.6 er eine Updateaufforderung erhalten?

      adac.de/infotestrat/tests/eco-…287165&SourcePageId=31832

      @Moderatoren

      Könntet ihr bitte mal in diesem T aufräumen. Die Nebenbeiträge blähen diesen nur auf.

      Danke
      Habe seit der Vorinformation, dass ich in der 36ten Woche 2016 dran wäre noch nichts wieder von :F: gehört. Die Engländer werdens noch nicht genehmigt haben.Hab auch nichts dagegen,verschiebt sich die Galgenfrist nach hinten.
    • ein Freund fährt einen Seat mit 1.6 tdi. Er wurde Anfang Febuar abgeschrieben und hat es auch schon machen lassen.

      Er meint zu spüren, dass ds Auto etwas kraftvoller läuft. Bisher keine negativen Auswirkungen
    • Ich kann es bald nicht mehr lesen und hören. Immer wieder ist von illegalen Abschalteinrichtungen die Rede, die dafür sorgen, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten werden. Die Abschalteinrichtungen sorgen nicht dafür, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Sie werden auch ohne die Abschalteinrichtung auf dem Prüfstand eingehalten. Die Abschalteinrichtung sorgt vielmehr dafür, dass die Nachteile der verwendeten Technik, mit der auf dem Prüfstand die Stickoxidwerte niedrig gehalten werden, im praktischen Betrieb nicht zum Tragen kommen, und zwar ohne dass dies wirklich wesentliche Auswirkungen auf den tatsächlichen NOx-Ausstoß auf der Straße hat.

      Andreas
    • Krank ist daran nur, daß immer noch auf Euro 5 rumgeritten wird, die eh jeden Tag weniger werden.

      Wir haben früher schon Widerstandswerte verändert um die MSGs zu beeinflussen. Auch Lambdasonde konnte man mit dem vorgaukeln von zu mageren Gemisch leicht beeinflussen und mehr Leistung rausholen. Bei den TDI mit VPE könnte man 10PS mehr nur mit einer anderen Kraftstofftemperatur rausholen.

      Deshalb freue ich mich wenn die E Autos da sind, mal sehen was die dann messen, auch wenn ich dann schon im Ruhestand bin.

      Die Luftdicht ändert sich bei einer anderen Temperatur, was die Kennfelder entsprechend hinterlegt haben, gaukele ich dem MSG eine Temperatur von mehr oder weniger vor, passt es das zu entzündende Kraftstoff Luft Gemisch an. Allerdings ist die tatsächlich angesagte Verbrennungsluft ja in einem anderen Zustand. Damit passt es dann nicht mehr und sollte bei den Abweichungen Fehler werfen, was aber erst ab Euro 6 der Fall sein dürfte.

      Deshalb ist das messen, updaten und Zeitungsfüllen über Euro 5 Motoren ein totes Pferd.

      Hat die DUH keine aktuellen Themen? Tabakwaren z. B.......
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