Wohnwagen-Parken an öffentlichen Straßen => Anfeindungen

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Aber wie soll ich denn beweisen, das ich zwischendurch einmal um den Block gefahren bin, der gute Mensch vom Ordnungsamt wird ja nicht neben meinem Fahrzeug stehen bleiben sondern nur sporadisch vorbei kommen.

      Wo kein Kläger, da kein....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rolf schrieb:

      Aber wie soll ich denn beweisen, das ich zwischendurch einmal um den Block gefahren bin, der gute Mensch vom Ordnungsamt wird ja nicht neben meinem Fahrzeug stehen bleiben sondern nur sporadisch vorbei kommen.

      Beweisen musst nicht du deine Unschuld sondern die Politessen/der Hilfspolizist, dass du verbotenerweise länger als 2 Stunden geparkt hast. Dies geschieht in der Regel durch Notieren der Ventilstellungen und/oder Fotos.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Was heißt hier nicht die feine englische Art? Was erwartest du denn?


      Ich erwarte gar nichts, da es mich ja nicht betrifft. Wo ich noch selbst einen Wohnwagen hatte,
      wurde ich selber mal angezeigt als ich den WW zum beladen ein paar Tage vorm Haus stehen hatte.
      Hatte aber keine Folgen, war aber nicht am jetzigen Wohnort, da hier gibt es nur nette Nachbarn.

      Trotzdem finde ich das Verhalten von dem WW-Besitzer nicht ok, jetzt aktuell steht er so auf einem
      Gehweg das kein Kinderwagen oder Rolllstuhl mehr durchkommt und die Leute auf die Straße müssen.
      Der WW-Besitzer ist m.M. nach einfach eine Dumpfbacke, ca. 150 Meter entfernt ist ein öffentlicher Parkplatz mit
      genügend Platz und das kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung außer den 14 Tagen bei WW.
      Gruß Joachim
    • Kailash schrieb:

      Trotzdem finde ich das Verhalten von dem WW-Besitzer nicht ok, jetzt aktuell steht er so auf einem Gehweg das kein Kinderwagen oder Rolllstuhl mehr durchkommt und die Leute auf die Straße müssen.

      Das ist aber selbst mit einem PKW schlicht nicht erlaubt.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • Kailash schrieb:

      das kein Kinderwagen oder Rolllstuhl mehr durchkommt und die Leute auf die Straße müssen.


      Auch hier kann man nur empfehlen, den Betroffenen mal höflich anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen, dass eine Mutter mit Kinderwagen / Rollstuhlfahrer nicht mehr vorbei kommen. Bei diesem ersten Gespräch muss man auch nicht zwingend den Hinweis auf weitere Maßnahmen "anheften".

      Gruß Kajo
    • Kailash schrieb:

      Trotzdem finde ich das Verhalten von dem WW-Besitzer nicht ok, jetzt aktuell steht er so auf einem
      Gehweg das kein Kinderwagen oder Rollstuhl mehr durchkommt und die Leute auf die Straße müssen.

      Wenn ich in meinen Beiträgen Verständnis für die Wohnwagenbesitzer geäußert habe, so bezog sich das natürlich nur auf rechtmäßigen Parken. Das Parken auf Gehwegen ist aber - sofern nicht ausdrücklich erlaubt - verboten und wenn die Restbreite nicht mehr ausreicht, um mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl am Fahrzeug vorbei zu kommen (weniger als 1 m), liegt sogar ein Parken auf dem Gehweg mit Behinderung vor, wofür ich natürlich kein Verständnis habe, egal ob Wohnwagen oder PKW.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      wenn die Restbreite nicht mehr ausreicht, um mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl am Fahrzeug vorbei zu kommen (weniger als 1 m), liegt sogar ein Parken auf dem Gehweg mit Behinderung vor, wofür ich natürlich kein Verständnis habe, egal ob Wohnwagen oder PKW.

      Hallöchen,
      der wäre hier schneller weg, als der Besitzer schauen kann. Ein Anruf bei der Polizei und innerhalb von 2 Stunden abgeschleppt :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • floflo schrieb:

      ...wenn die Restbreite nicht mehr ausreicht, um mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl am Fahrzeug vorbei zu kommen...

      Breite und Platz zum durchkommen sind relativ, aus den Kreisen der Eigentumsumwandler weiß man, dass wo der Kopf durchpasst auch der Körper durchpasst....und Oma und Opa samt Rollator zum Umweg über die Fahrbahn zwingen geht ja mal gar nicht, also mit Schmackes durch, wen juckt schon das bisschen Kratzen auf dem Lack des Gegners, die Sensoren der Senioren nehmen es eh kaum noch wahr.

      Und der Anorak des gemeinen Fußgängers hat nun mal viele Reißverschlüsse, wenn Jack Wolfskin da mal die Krallen ausfährt kratzt es halt auch schon mal, auf Lack hört sich das 10x geiler an als an der schnöden Fassade des Hauses....vielleicht ist ja der Einzeller dem das Gefährt gehört doch noch begrenzt lernfähig?

      Alles natürlich reine Gedankenspiele, aber Ordnungsamt und Polizei haben derzeit doch mehr als genug zu tun, da muss man sie nicht noch mit solchen Bagatellen belasten. :D
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Boot auf eigenem Grundstück

      Sepp Z schrieb:

      ich stelle mein Boot auch auf die Straße vor dem Haus um die notwendigen Be-Entladungen (im Rahmen des gesetzlich zulässigen) durch zu führen. Das dauert auch immer einige Tage, mal mehr mal weniger. Da lasse ich mich auch nicht von den…


      Ich stelle mein Boot auch schon mal auf mein eigenes Grundstück, vor meine Garage. Ergebnis neulich: Nachbar schmeißt seinen Müll auf sein Grundstück, direkt neben mein Boot. <X

      Ich glaube, bei manchen "lieben" Nachbarn kann auch ein Gespräch nicht mehr helfen. :thumbdown:

      Nun haben wir zu dem Nachbarn sowieso nicht gerade das beste Verhältnis, aber sowas finde ich schon ziemlich "arm"!
      Staubsauger-Vertreter verkaufen Staubsauger, Versicherungs-Vertreter verkaufen Versicherungen. Warum sollten hier ausgerechnet unsere Volks-Vertreter eine Ausnahme machen!?
    • Bergmann schrieb:

      Nachbar schmeißt seinen Müll auf sein Grundstück, direkt neben mein Boot.

      Sieht es dann nicht ästhetisch genug aus neben Deinem Boot? Oder kann man Dein Boot mit dem Müll verwechseln? :wech:

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • minoschdog schrieb:

      Breite und Platz zum durchkommen sind relativ,

      Das stimmt. Daher hatte ich ja auch im Klammern "1 m" dazu geschrieben. In der überwiegenden Rechtsprechung wird von 1 m ausgegangen, die als Gehwegbreite übrig bleiben müssen, damit das Hindernis, d.h. das auf dem Gehweg parkende Fahrzeug von jedem ohne Schwierigkeiten passiert werde kann. Die 1-m-Grenze ist nicht für die Abgrenzung zwischen behinderndem und nicht behinderndem Parken von Bedeutung sondern auch dort, wo das Parken für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, soziale Dienste oder Handwerker) ausnahmsweise auf Gehwegen erlaubt ist.

      Andreas
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