Anhänger - Höchstgeschwindigkeit

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Noch besser finde ich aber, dass ich in Frankreich für einen Anhänger bis 750kg keine Steuern und Versicherung bezahlen muß. Der bekommt einfach ein 3. Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Bin nämlich zurzeit gerade am Umziehen dorthin. Wieder einige Euros im Jahr gespart :D
    • Weil so ein Gerät gezielt alle Daten speichert, die man für die Unfallauswertung braucht. Die Fahrzeugelektronik speichert Daten über Fahrzeugzustände, die z.B. für die Wartung nötig sind, und man kann sich aus diesen Daten dann auch einige interessante Informationen zum Unfallhergang erschließen.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • MK76 schrieb:

      30 km Autobahn in Deutschland. OK hier verliere ich was.

      100 km von Kufstein bis Innsbruck (durchgehend beschränkt auf 110 km/h). Na da überhole ich auch mit Hänger wenns mal läuft.
      ...

      Das Thema ist kompliziert, aber ich schneide es hier mal an, auch wenn es hart an der [lexicon]OT[/lexicon]-Grenze ist:
      Wie schnell darf man denn im Ausland mit Anhänger fahren? Der "100"-Aufkleber gilt ja nur für Deutschland. Ich habe z. B. gelernt, dass es in Frankreich erlaubt sein soll. Vorher bin ich immer von 80 km/h ausgegangen. Ich erinnere mich dunkel an eine Tabelle vom ADAC.

      Ausführliche Diskussionen sollten wir aber in den passenden Thread verlegen.
      DON'T PANIC!
    • BernhardJ schrieb:

      Gilt die deutsche 100-er Zulassung tatsächlich auch für Dänemark? Wäre mir jetzt neu.

      TDI-Driver schrieb:

      Die 100er Zulassung ist in DK nicht gültig.
      eigentlich ist diese nur für Deutschland gültig.
      Im Ausland gelten deren nationale Verkehrsvorschriften.
      Die in Deutschland vorgeschriebene Tempo-100-Plakette auf Anhängern ist keine Erlaubniskennzeichnung, dass man damit 100 fahren darf, sondern eine Verbotskennzeichnung, dass man eben nicht schneller als 100 Km/h fahren darf. Die tatsächlich erlaubte Geschwindigkeit richtet sich, ganz gleich in welchem Land man sich befindet, immer nach der örtlichen Beschilderung oder allgemein geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn du dich z.B. mit deinem Wohnwagen in DK oder auch in Deutschland in einer Tempo-30-Zone befindest, darfst du trotz deines Tempo-100-Schildes nicht 100 fahren. Aber das versteht sich ja von selbst. Und daher darf man in DK auf Autobahnen auch nicht schneller als 80 fahren, weil das dänische Straßenverkehrsrecht dies so vorsieht. Wer in einem Land unterwegs ist, in dem man mit Anhängern schneller als 100 fahren darf (z.B. Frankreich oder Belgien), sollte die Plakette aber entweder entfernen oder abkleben, da es auch in diesen Ländern Kennzeichnungspflichten für eine verminderte zulässige Geschwindigkeit gibt, so dass es Ärger geben kann, wenn man z.B. in Belgien 120 fährt, aber die Tempo-100-Plakette am Fahrzeug klebt.

      Andreas
    • Hinzu zu fügen ist vielleicht noch bussgeldkatalog.org/100er-zulassung/ :)

      Nicht jeder der ein 100er Aufkleber an seinem Wohnwagen hat, darf mit seinem Gespann auch tatsächlich 100 km/h fahren.
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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