Abgasskandal Anwaltsrat oder Gutachten

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Abgasskandal Anwaltsrat oder Gutachten

      Es wird viel um das Thema Abgasskandal geschrieben.

      Wer hat sich bereits mit einem Anwalt beraten, oder überlegt dies zu tun.

      Ebenso stellt sich für einige bestimmt die Frage im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen.


      Bitte äußert hier Eure Überlegungen, oder was ihr bereits gemacht habt.
    • Ich habe mit einem Anwalt bezüglich der Verjährungsfrist gesprochen.

      Für die jenigen, die Ihren Yeti noch keine 2 Jahre haben, wird VW die eingerede Verjährung aufschieben.

      Für die, wie bei mir, derren Auto schon älter ist, gilt ab dem bekannt werden eine einjährige Frist, die es ermöglicht ggf rechte zu waren. Genauere angaben waren ihm z.Z. noch nicht möglich.

      Da man noch nicht weiss wie sich die erforderlichen Änderungen auswirken, überlege ich zumindest eine Leistungsmessung machen zu lassen.
      Auf diversen Anwaltsseiten, wird bereits von erstellen von Abgasgutachten vor und nach der Änderung gesprochen.

      Vielleicht wird man sich doch in Gruppen zusammenschließen. Es muss ja nicht jeder einzelne ein Gutachten erstellen, warscheinlich jedenfals.
    • happyway schrieb:

      Bitte äußert hier Eure Überlegungen

      Meine Überlegung:
      Erst einmal den Ball flach halten! Bis jetzt weiss doch keiner wirklich, welche Parameter (Leistung etc) nach dem Update herauskommen!
      Sollten sich die neuen Daten innerhalb der Toleranzen (5%) bewegen, hat auch ein Anwalt wenig Möglichkeiten.
      Wenn mein Yeti gegebenenfalls nach dem Update merklich weniger Leistung hat, dann wird ein Plan B ausgebrütet :D
      Zu den diversen "Anwaltsseiten" : Die möchten auch gerne viel Geld verdienen :wech: Inwieweit das alles seriös ist, .... ?(

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • happyway schrieb:

      Es muss ja nicht jeder einzelne ein Gutachten erstellen, warscheinlich jedenfals.


      Wenn ernsthaft rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, muss jeder für sein Fahrzeug die notwendigen Maßnahmen (Gutachten / Anwalt) einleiten.

      Interessant ist auch die Frage der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

      Ansonsten halte ich es wie Käfer 62 und sehe vorerst noch keine Notwendigkeit zum Handeln.
    • happyway schrieb:

      Vielleicht wird man sich doch in Gruppen zusammenschließen

      Kajo schrieb:

      muss jeder für sein Fahrzeug die notwendigen Maßnahmen (Gutachten / Anwalt) einleiten.

      Richtig!
      Sammelklagen sieht das deutsche Recht nicht vor, es gilt (zum Glück) immer noch die Einzelfallprüfung!
      Man könnte natürlich ein Musterurteil eventuell als Grundsatzurteil sehen, aber da vergeht sehr viel Zeit... :rolleyes: und dann... wer weis??

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • happyway schrieb:

      Auf diversen Anwaltsseiten, wird bereits von erstellen von Abgasgutachten vor und nach der Änderung gesprochen.

      Und wozu soll das gut sein, das vorher?

      Die "vorher" Werte sind in Papieren dokumentiert, zum Beispiel in der CoC, über die "nachher" Werte kann man sich erst nach einem evtl. kommenden Update den Kopf zerbrechen....wobei sich langsam herauskristallisiert, dass diese Werte sich nicht ändern werden, "vorher" kann man nur Geld zum Anwalt tragen.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ihr werft genau die möglichen Probleme in den Raum.

      Wenn hinterher ein Leistungsverlust oder Mehrverbrauch festgestellt wird, kann nicht mehr Rechtswirksam nachgewiesen werden, dass dies vorher anderst war.
      Die Daten in der CoC sind nun ja leider wie wir wissen falsch und eben teilweise nicht mehr relevant.

      Wie sieht die Sache, denn dann aus, wenn eine Umrüstung vielleicht im Oktober erfolgt und Du verständlicherweise erst 6-8 Wochen später die Veränderung, z.B. den Mehrverbrauch ermittelt hast. Dann ist das Jahr nach bekannt werden bereits abgelaufen.

      Versteht mich nicht falsch, ich möchte keinen aufrufen zum Anwalt zu rennen, da wird es schon genügend von geben, die sich bereits entzückt die Hände reiben.
      Ebenso glaube ich auch eher an das Gute und will mir die Freude am Auto auch nicht vermiesen lassen, aber möchte ich hinterher auch nicht der Dumme sein, der halt etwas versäumt :S
    • @happyway Ich habe mal genauso gedacht wie du.
      Mittlerweile glaube ich das die ganze Softwareumrüstaktion zumindest in Deutschland politisch abgesegnet wurde und sich am Abgasverhalten nur der NOx Wert unter Laborbedingungen ändern wird. Abgastechnisch bzw umwelttechnisch wird sich im Realbetrieb nicht viel ändern, und VW wird peinlichst darauf achten das Leistungs und Verbrauchswerte in dem Bereich bleiben, das man sie nicht verklagen kann.Wenn dann in 5 Jahren die AGR oder der DPF streikt, wird der Kunde wahrscheinlich wieder selbst zahlen müssen.

      Die ganze Aktion ist für mich nur eine Mogelei oder netter Versuch Unvermögen zu vertuschen, sonst hätte man auch an der Hardware was ändern müssen, was für VW zu teuer gewesen wäre (Gewinnmaximierung vor und nach der Aktion). Die Fliegengitteraktion bringt m.E. nur etwas im Labor oder eine Rechtfertigung gegenüber dem KBA. Gitter die vorm LMM sitzen, gab es ja auch schon lange u.a auch beim 2,0 Tdi. Von VW wird es aber gegenüber der Presse und dem nichts wissenden Kunde als neuartiger simpler Trick verkauft.

      Wenn ihr auf das Treiben der Menschen blickt, so könnt ihr beobachten, daß all jene, die zu großem Reichtum oder zu großer Macht gelangten, durch Gewalt und Trug emporgekommen sind. Aber um die schmähliche Art des Erworbenhabens zu vertuschen, adeln sie, was sie durch Gaunerei und Freveltat an sich gerissen, durch die verlogene Bezeichnung »Gewinn«.

      Niccoló Machiavelli
      (1469 - 1527), italienischer Staatsmann und Schriftsteller
    • YETI_in_red schrieb:

      Wurde dieses Thema nicht schon <b>aussreichend durchgekaut</b> in: <div style="text-align: center"><b><a href="http://www.yetiforum.de/wbb3/index.php/Thread/10296-Softwareoptimierung-Rueckruf-in-den-USA-auch-Deutschland-betroffen/">Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?</a>
      </b></div>


      Deshalb sollte man sich hier auf die Frage nach der Erstellung eines Gutachtens oder der Einschaltung eines Rechtsanwaltes beschränken.

      Die aufwendigen technischen Umrüstarbeiten können ja im "alten Thread" weiter kontrovers begleitet werden. Schließlich müssen da ja wohl die 3.000 Beiträge noch erfüllt werden. Nur schade dass Lomungdriver anscheinend nicht mehr aktiv ist.
    • happyway schrieb:

      Auf diversen Anwaltsseiten, wird bereits von erstellen von Abgasgutachten vor und nach der Änderung gesprochen.

      Hallöchen happyway,
      Wie soll das gehen und was soll das kosten???
      Dein Fahrzeug muß auf die NEFZ Prüfung umgerüstet werden ( z.B. außbau der Klimaanlage, Spezialbereifung, abkeben Kühler und der Karosserieübergänge u.s.w. ).
      Dann benötigs Du ein Prüflabor mit entsprechender technischen Ausrüstung und einen vereidigten Sachverständigen, der bestätigt, daß nach NEFZ geprüft wurde u.s.w. und das Ganze vorher und nachher.
      Ich glaude, daß übersteigt, von den Kosten her, bei weitem den Wert Deines Yeti.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • happyway schrieb:

      Wenn hinterher ein Leistungsverlust oder Mehrverbrauch festgestellt wird, kann nicht mehr Rechtswirksam nachgewiesen werden, dass dies vorher anderst war.

      Wozu auch!
      Nach einem Autokauf habe ich noch nie die Leistung auf einem Prüfstand checken lassen. Ich hab' jetzt einen Diesel, da stehen 140 PS in den Papieren. Das hab' ich nicht überprüft, da verlasse ich mich drauf.
      Ich hab' auch noch nie die angegeben Schleuderdrehzahlen einer Waschmaschine überprüft ;)
      Gehen wir doch mal davon aus, dass die entsprechende Fachpresse und die Automobilclubs vorher - nachher - Tests mit den betroffenen Dieseln durchführt. Das weiß auch VW und wird sich hüten, hier in's offene Messer zu laufen. Gerichtlich wurde wohl mal festgelegt, dass eine Toleranz von 5% nicht zu beanstanden sei. Das wären bei meinem Yeti ganze 7 Pferdchen! Volkswagen wird peinlich genau darauf achten, innerhalb dieser Toleranzen zu bleiben, gleiches gilt natürlich auch für den Verbrauch, der ja nun mal von Haus aus je nach Fahrweise oder äußeren Einflüssen sehr variieren kann.
      Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob ich die eventuellen 7 Pferde weniger überhaupt merke :whistling:
      Natürlich kann man jetzt ein Gutachten anfertigen lassen und schon mal einen Anwalt kontaktieren, ich werde es nicht tun, dafür ist mir meine Zeit und mein Geld zu schade :rolleyes:

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      dafür ist mir meine Zeit und mein Geld zu schade


      Mich würde ja mal interessieren, ob jemand hier im Forum bereits eine Kostenübernahmezusage für die Beauftragung eines Anwaltes / Erstellen eines Gutachtens von seiner Rechtsschutzversicherung hat?
    • happyway schrieb:

      Für die jenigen, die Ihren Yeti noch keine 2 Jahre haben, wird VW die eingerede Verjährung aufschieben.


      ... ja, aber nicht automatisch. Muss man sich schon selber kümmern. Außerdem: Weise erst mal nach, dass Dein Auto hinterher tatsächlich mehr verbraucht als vorher. "Da kann ja jeder kommen. "
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