Kopie Personalausweis

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • In meinem Bekanntenkreis wurde bereits mit Hilfe einer Ausweiskopie online eingekauft - Zustellung an eine Packstation/Paketbox - die Zustellkarte aus dem Hausbriefkasten gefischt - Pakete abgeholt - die innenliegende Rechnung natürlich ignoriert.

      Die Mahnungen nahmen kein Ende.

      Die Kripo hat erst reagiert, als sich die Vorfälle häuften.
    • weisswurst schrieb:

      ...wenn ein kunde des arbeitgebers die PAs der mitarbeiter, die an möglicherweise sensiblen daten seines unternehmens herumfuhrwerken, *dann kann ich das ansinnen grundsätzlich schon nachvollziehen...


      *da hab ich tatsächlich was vergessen zu schreiben... ;) soll heissen:

      wenn ein kunde des arbeitgebers die PAs der mitarbeiter, die an möglicherweise sensiblen daten des kunden herumfuhrwerken, kopiert haben möchte, dann kann ich das ansinnen grundsätzlich schon nachvollziehen... führungszeugnisse wären dann ebenfalls angemessen. aber die grundfrage bleibt: was ist an der ausweiskopie so verwerflich? ernst gemeinte frage
    • weisswurst schrieb:

      aber die grundfrage bleibt: was ist an der ausweiskopie so verwerflich?

      Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Aushändigung einer Ausweiskopie. Er hat lediglich einen Anspruch auf Vorlage des Ausweises zum Nachweis der Meldedaten. Wenn aber kein Anspruch besteht, darf der AG auch bereits die Frage nach einer Ausweiskopie nicht stellen, weil er damit aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses Druck auf den AN ausübt und ihn dadurch indirekt zu einer Handlung nötigt, die dieser vielleicht gar nicht vornehmen will. Bereits die Frage nach einer Ausweiskopie stellt daher eine arbeitgeberseitige Pflichtverletzung dar und das ist dann nun einmal verwerflich.

      Im übrigen kann mit Ausweiskopien, worauf Yeti_in_red bereits zutreffend hingewiesen hat, eine Menge Missbrauch getrieben werden. Das Interesse des AN daran, dass keine Kopien von seinem Ausweis gefertigt werden, ist daher mehr als verständlich.

      Andreas
    • Wenn es um Zugangsberechtigungen geht, so reicht eine Firmenliste mit den Namen, die Identität kann an der Pforte mit PA kontrolliert werden oder auch ein Zugangsausweis erstellt werden - eine Kopie des PA ist dazu weder erforderlich noch berechtigt.
      So kenne ich es aus meiner Praxis. Sollte für ein Zugangsausweis ein Foto nötig sein, so wird es on-the-fly bei der Pforte erstellt und in den Zugangsausweis übernommen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Es geht nur um Berichtigungen und Zugänge um vom Arbeitgeber aus auf die erforderlichen EDV Systeme des Energieversorgers zugreifen zu können. Meine Identität ist meinem Arbeitgeber bekannt. Und wenn mein AG dem Energieversorger die Mitarbeiter namentlich benennt, sollte es genügen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Und wenn mein AG dem Energieversorger die Mitarbeiter namentlich benennt, sollte es genügen.


      Die Angabe von Name mit Vorname reicht möglicherweise nicht aus. Von daher könnte für die "Personenkontrolle" auch noch die Ausweisnummer mit angegeben werden. Eine Kopie des Personalausweises ist aber hierfür auch nicht erforderlich. Da dann aber bereits mehr als zwei persönliche Daten in einer Liste geführt werden ist dies unter der von floflo beschriebenen "Notwendigkeit" zu bewerten.
    • Grundsätzlich sollte niemand einer Kopie des PA zustimmen! Im Falle des TE ohnehin unnötig.

      Herne schrieb:

      benötigt Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) vom neuen PA der Mitarbeiter, die die Berechtigungen zur Bearbeitung erhalten sollen
      Der AG hat die Daten und wohl auch den Ausweis bei Einstellung in Augenschein genommen. Wenn der Kunde den Mitarbeitern seines Auftragnehmers nicht vertraut...nunja...

      Kopien sind vom Sinn her auch völlig blödsinnig. Schließlich kann heutzutage so ziemlich jeder der sich halbwegs mit dem PC und Bildbearbeitungsprogrammen auskennt eine Kopie auch manipulieren.
      Ich kann mich jederzeit überall ausweisen. Das muss genügen! Wer eine Kopie 'braucht', dem unterstelle ich schon per se Unlautbarkeiten...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Kajo schrieb:

      Die Angabe von Name mit Vorname reicht möglicherweise nicht aus. Von daher könnte für die "Personenkontrolle" auch noch die Ausweisnummer mit angegeben werden.


      Es gibt keine Personenkontrolle da vom Arbeitgeber aus gearbeitet wird. Und mein Name, Geburtsdatum und Geburtsort im Lebenslauf sind immer noch aktuell. Sogar die Post vom Arbeitgeber kommt bei mir an.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
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    • Nur Abzockerei

      Q5-Killer schrieb:

      Ich kann mich jederzeit überall ausweisen. Das muss genügen!

      Ich habe gar keinen gültigen "Perso" mehr. Wozu auch, zum Reisen gibt es den Reisepass, der ist auch außerhalb der EU gültig und für fast alles andere reicht der abgelaufene alte "Perso" aus.
      Zur Not habe ich noch die Ikea-Family-Card ;) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
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