Kopie Personalausweis

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • FoodFreezer schrieb:

      Da steht ganz klar, dass Kopien verboten sind. Ganz einfach.


      Da steht ganz klar: "Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet..."
      Quelle: datenschutzbeauftragter-info.d…usweis-kopieren-verboten/

      Man sollte die eigen verlinkten Texte auch mal selbst lesen.

      Aus Sicherheitsgründen würde ich mir allerdings eine Weitergabe einer Kopie meines Ausweises sehr gründlich überlegen. Bei einer selbst zu nutzenden Kopie, z.B. in der Satteltasche beim Fahrrad, hätte ich keine Bedenken. Diese dient bei einem eventuellen Unfall, bei dem man nicht mehr ansprechbar ist zur Identifizierung und auf der Rückseite ist dann auch die Erreichbarkeit meiner Ehefrau ergänzend angegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kajo ()

    • Heute habe ich den derzeitigen "Lagerort" der angefertigten Kopien gesehen. Es ist unter der Schreibtischunterlage im unverschlossenen Büro. :thumbdown: Nur gut, dass mein Ausweis nicht kopiert wurde.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Der Rentenservice der Deutschen Post hat kürzlich auch die Kopie meines Passes angefordert.
      Obwohl ich denen das gleich vorrausgesagt hatte versuchen sie seit ca. 2Jahren vergeblich durch Datenaustausch mit der it. Rentenversicherung die bisher erforderliche jährliche Lebensbescheinigung zu ersetzen.
      Das Problem ist im Grunde ganz einfach: die Italiener benutzen keine Umlaute und verzichten großzügig auf die beiden Pünktchen und ignorieren auch das Ersatz "e" und schon erkennt der jeweils andere Computer mich nicht mehr. Ich hab es schon längst aufgegeben ihnen das zu verklickern.
      Den Postleuten hab ich die Kopie geschickt und ihnen viel Erfolg gewünscht. Bis jetzt hab ich noch keine Antwort aber beide Rententräger zahlen pünktlich :thumbsup:
    • Hallo,

      lies mal den gesamten Text und nicht nur den einen Satz. Kannst auch den orignalen Gesetztestext lesen. Ich habe das Thema auch schon mehrfach in TV Berichten sehen dürfen. Punkt 1 ist, Kopien sind verboten bzw. nicht gültig. Wenn du mit einer Kopie auf einer Polizeiwache auftauchst, machen die dich erstmal rund, wenn sie hart drauf sind.

      Das viele eine Kopie wollen, zum Bsp. Fahrradverleih im Urlaub, steht auf einem anderem Blatt.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
    • FoodFreezer schrieb:

      Kopien sind verboten bzw. nicht gültig.

      Aus welchem/n Paragraphen schließt Du das so eindeutig? Dass eine Kopie des Personalausweises ein Original nicht vollständig ersetzen kann (die gleiche Gültigkeit besitzt) ist offensichtlich. Neben den erlaubten Ausnahmen (mit engen Grenzen), die Du ja auch erwähnt hast, bewegt sich das Kopieren auf Papier durch den Inhaber oder in seinem Auftrag zumindest in einer rechtlichen Grauzone. Meines Erachtens nach sind lediglich der "automatisierte Abruf" und die "automatisierte Speicherung" tatsächlich unzulässig. Die Kopie darf aber nur dem Zweck des Identitätsnachweises dienen.

      LG lego63
    • FoodFreezer schrieb:

      Wenn du mit einer Kopie auf einer Polizeiwache auftauchst, machen die dich erstmal rund, wenn sie hart drauf sind.

      Keine Sorge, das wird bestimmt nicht passieren, jedenfalls nicht mit der Begründung, man habe verbotenerweise seinen Personalausweis kopiert. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wonach das Kopieren von Personalausweisen grundsätzlich verboten ist. Regelungen befinden sich lediglich im Personalausweisgesetz (PAuswG). Dort hießt es in § 20 Abs. 2, dass der Ausweis außer zum elektronischen Identitätsausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden darf. Diese Vorschrift verbietet damit - von ein paar Ausnahmen abgesehen - primär das Scannen und Speichern von Personalausweisen. Das Verbot wird allerdings auch auf das Kopieren übertragen, da auch hierdurch bereits die Möglichkeit einer Weiterverarbeitung und Nutzung von Daten besteht, die einer Speicherung vergleichbar ist. Ob nach dieser Vorschrift tatsächlich auch das bloße Kopieren verboten ist, ist m.W. bisher aber gerichtlich nicht entschieden. Unkritisch dürfte aber in jedem Fall das Anfertigen einer Kopie des Personalausweises als Sicherungskopie durch den Ausweisinhaber sein, denn die maßgeblichen Vorschriften im PAuswG sind datenschutzrechtliche Vorschriften, die letztlich dem Schutz personenbezogener Daten und damit der Personen dienen, deren Daten es sind. Diesem Schutzzweck würde es zuwiderlaufen, wenn man auch das Kopieren des eigenen Personalausweises verbieten würde. Vergleichbar ist das z.B. mit dem Parkverbot vor einer Einfahrt, das für den Berechtigten (Inhaber der Einfahrt) nicht gilt, weil die Norm gerade seinem Schutz dient, er aber nicht vor sich selbst geschützt zu werden braucht.

      Bezogen auf das Scannen von Personalausweisen gibt es übrigens auch bereits ein Urteil des VG Hannover:

      rechtsprechung.niedersachsen.d…005&st=null&showdoccase=1

      Andreas
    • YETI_in_red schrieb:

      Ergänzung zum Vorbeitrag von floflo:
      ACHTUNG
      Moderne Kopierer (auch in Kopierläden) scannen das Objekt und speichern es vor dem Druck auf der internen Festplatte ab.

      Danke für diesen wichtigen Hinweis. Fast alle Kopierer, zumindest im kommerziellen Bereich, speichern heutzutage Kopien, d.h. scannen die kopierten Dokumente auch. Da lauern große datenschutzrechtliche Gefahren, sei es dass man in einen Copyshop geht oder den Kopierer seines Arbeitgebers benutzt. Wer an einem fremden Kopierer seinen Personalausweis kopiert, hat dennoch nichts zu befürchten. Der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte eines Kopierers macht sich allerdings einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn er den Ausweis zum automatisierten Abruf oder zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wer an einem fremden Kopierer seinen Personalausweis kopiert, hat dennoch nichts zu befürchten. Der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte eines Kopierers macht sich allerdings einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn er den Ausweis zum automatisierten Abruf oder zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

      ... muss aber nicht ...
      Und wenn meine Daten irgendwo rumschwirren ist es eh zu spät - da sollte man anderen lieber keine Gelegenheit bieten.
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