Kopie Personalausweis

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Kopie Personalausweis

      Ein Kunde (Energieversorgungsunternehmen) meines Arbeitgebers benötigt Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) vom neuen PA der Mitarbeiter, die die Berechtigungen zur Bearbeitung erhalten sollen. Ich sehe keine Notwendigkeit dafür, da mein Arbeitgeber seine Mitarbeiter kennt und ein Energieversorgungsunternehmen nicht zum berechtigen Kreis gehört von Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Telekommunikationsanbietern. Einige Ausweise wurden bereits kopiert zur Weiterleitung.

      Gerne darf sich mein Arbeitgeber meinen Namen, Anschrift und Geburtsdatum vom Ausweis abschreiben und weiterleiten. Im www gibt leider auch nur widersprüchliche Aussagen zum neuen PA.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Gerne darf sich mein Arbeitgeber meinen Namen, Anschrift und Geburtsdatum vom Ausweis abschreiben und weiterleiten.

      Genau so sehe ich das auch!
      Im Gesetz gibt es kein ausdrückliches Kopierverbot des PA, aber wenn der :F: für mich ein Auto zulässt, braucht der ja auch eine PA-Kopie, dann ist es ja aber auch ausdrücklich von mir gewünscht.
      Der Kunde meines Arbeitgebers kann für notwendige Berechtigungen gerne entsprechende Personaldaten bekommen, da der neue PA aber mehr Daten und Funktionen enthält als der "alte", wäre ich mit dem Kopieren seeeehr vorsichtig!
      Schade ist nur, dass offensichtlich einige Kollegen schon munter kopiert haben X(
      Andreas kann das aber bestimmt besser und ausführlicher beantworten :D

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Im Gesetz gibt es kein ausdrückliches Kopierverbot des PA, aber wenn der für mich ein Auto zulässt, braucht der ja auch eine PA-Kopie, dann ist es ja aber auch ausdrücklich von mir gewünscht.


      Da bin ich ja beruhigt. Ich habe eine Kopie des Personalausweises mit Anschrift und Telefonnummer meiner Frau immer in der Fahrradtasche, falls ich mal einen Unfall haben sollte und nicht mehr in der Lage wäre Fragen zu beantworten.
    • Hallo Herne,
      Du hast Recht und kannst deinen PA in der Tasche lassen. Auch arbeitsrechtlich sehe ich keine Veranlassung, dass Du den PA dem Versorgungsunternehmen vorlegen musst. Abgesehen allerdings davon, dass sich das Arbeitsklima abkälten könnte... Letztlich also Deine Entscheidung, was Du machst.
    • kurze, aber durchaus interessierte zwischenfrage: was würde denn der arbeitgeber neues erfahren, wenn er den PA seiner mitarbeiter kopiert? vermutlich doch nichts, was er nicht eh schon weiß. und wenn ein kunde des arbeitgebers die PAs der mitarbeiter, die an möglicherweise sensiblen daten seines unternehmens herumfuhrwerken, dann kann ich das ansinnen grundsätzlich schon nachvollziehen...
    • weisswurst schrieb:

      kurze, aber durchaus interessierte zwischenfrage: was würde denn der arbeitgeber neues erfahren, wenn er den PA seiner mitarbeiter kopiert? vermutlich doch nichts, was er nicht eh schon weiß. und wenn ein kunde des arbeitgebers die PAs der mitarbeiter, die an möglicherweise sensiblen daten seines unternehmens herumfuhrwerken, dann kann ich das ansinnen grundsätzlich schon nachvollziehen...

      Dies ist jetzt aber widersprüchlich. Zum einen erklärst du, der AG würde durch das Kopieren des PA nichts Neues erfahren, was er nicht ohnehin schon wüsste, zum anderen attestierst du ihm aber ein nachvollziehbares Interesse an der Kopie. Wenn dem AG die Kopie keine zusätzlichen Informationen vermittelt, kann er m.E. auch kein berechtigtes Interesse daran haben.

      Zur Rechtslage: Wie oben bereits zutreffend ausgeführt wurde, kann der AG grundsätzlich vom AN nicht verlangen, dass dieser ihm eine Kopie seines Personalausweises gibt. Erst recht darf er ohne Einverständnis des AN nicht selbst eine Kopie von dem Ausweis anfertigen. Was generell die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern durch den AG anbetrifft, gilt im übrigen § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG. Darin heiß es:

      Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.

      Danach kommt es immer auf die Erforderlichkeit der Datenerhebung im Einzelfall an. Bezogen auf den PA bedeutet dies, dass in aller Regel die Standarddaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum erfasst werden dürfen. Darüber hinausgehende Daten wie Augenfarbe und Körpergröße dürfen dagegen nur erfasst werden, wenn dies für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist. Dies wäre z.B. bei einer Tätigkeit als Verwaltungsangestellter zu verneinen, während diese Merkmale für eine Tätigkeit als Model durchaus von Bedeutung sein können.

      Andreas
    • Haben wir in Deutschland nicht schon lange die Erfindung des Führungszeugnisses? Wenn sensible Bereiche bearbeitet werden sollen, kann eine Führungszueugnis-Vorlage berechtigt sein, aber Personalausweis??? Stinkt mir ganz arg nach inoffizieller versuchter Benachteiligung bestimmter Mitarbeiter (mit ausländisch klingendem Namen oder auswertigem Geburtsort zum Beispiel).

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wenn sensible Bereiche bearbeitet werden sollen, kann eine Führungszueugnis-Vorlage berechtigt sein, aber Personalausweis???

      Interessant wäre zu wissen, was genau der Energieversorger mit den Daten vorhat.
      Geht es um persönliche Zugangsberechtigungen in einen Sicherheitsbereich wie z.B. bei Mitarbeitern eines Flughafen oder möchte man einfach nur die Daten haben um so etwas wie einen Werksausweis zu erstellen. Ist dazu ein Lichtbild erforderlich oder nicht?
      Führungszeugnisse werden sogar schon von Erziehern abverlangt, die ein neues Arbeitsverhältnis anstreben, das ist Standart, selbst beim "Gasthaus zum goldenen M".

      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Führungszeugnisse werden sogar schon von Erziehern abverlangt, die ein neues Arbeitsverhältnis anstreben, das ist Standart, selbst beim "Gasthaus zum goldenen M".


      Das finde ich auch gut so. Leider ist das aufgrund von akutem Personalmangel bei Einstellungen bspw. im ambulanten Pflegedienst mittlerweile nicht mehr überall der Fall.
      Ich finde diese Entwicklung besorgniserregend.

      Das Führungszeugnis hat jetzt aber nichts unmittelbar mit der o.g. Ausweiskopie zu tun.
    • Käfer62 schrieb:

      selbst beim "Gasthaus zum goldenen M"

      @berme :
      Damit war die Fast-Food-Kette gemeint :D
      Es war nicht auf allgemeine Pflegeberufe bezogen, das ist eine Baustelle, die nicht hierher gehört. :rolleyes:

      Grüße
      Bernd
      ........


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    • BernhardJ schrieb:

      Haben wir in Deutschland nicht schon lange die Erfindung des Führungszeugnisses? Wenn sensible Bereiche bearbeitet werden sollen, kann eine Führungszueugnis-Vorlage berechtigt sein, aber Personalausweis??? Stinkt mir ganz arg nach inoffizieller versuchter Benachteiligung bestimmter Mitarbeiter (mit ausländisch klingendem Namen oder auswertigem Geburtsort zum Beispiel).

      So ganz kann ich deine Aufregung nicht nachvollziehen. Das Führungszeugnis dient als Nachweis über registrierte Vorstrafen, der Personalausweis über Meldedaten. Es ist doch selbstverständlich, dass ein Arbeitgeber die Wohnanschrift und das Geburtsdatum seiner Mitarbeiter wissen muss und natürlich auch das Recht hat, durch Vorlage des PA einen einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Wo siehst du darin ein Problem?

      Käfer62 schrieb:

      Führungszeugnisse werden sogar schon von Erziehern abverlangt

      Für Erzieher/innen wird sogar ein sog. erweitertes Führungszeugnis verlangt. Darin werden insbesondere auch Vorstrafen aus dem Bereich der Sexualdelikte aufgeführt sowie Vorstrafen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ich halte das Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses bei Erzieher/innen für berechtigt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Es ist doch selbstverständlich, dass ein Arbeitgeber die Wohnanschrift und das Geburtsdatum seiner Mitarbeiter wissen muss und natürlich auch das Recht hat, durch Vorlage des PA einen einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Wo siehst du darin ein Problem?

      Herne hatte ja geschrieben, dass sein Arbeitgeber diese Daten ja schon hat. Es geht um einen Dritten, für den wohl Hernes Firma als Subunternehmen tätig ist. Von meiner Tätigkeit als Betriebs- und Personalrat habe ich Erfahrungen auch mit Firmen bzw. Kunden, die bestimmte Mitarbeiter des Subunternehmens von der Tätigkeit gezielt ausklammern wollten. So ist leider das wahre Leben...

      floflo schrieb:

      Für Erzieher/innen wird sogar ein sog. erweitertes Führungszeugnis verlangt. Darin werden insbesondere auch Vorstrafen aus dem Bereich der Sexualdelikte aufgeführt sowie Vorstrafen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ich halte das Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses bei Erzieher/innen für berechtigt.

      Ich ebenfalls. Aber... solange wir Leute besser bezahlen die auf unser Geld aufpassen sollen, als die Menschen die auf unsere Kinder aufpassen stimmt in dem ganzen System noch vieles nicht...

      Grüße - Bernhard
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