Neuwagen - Tausch Ganzjahresreifen

    • [ FL Reifen ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Neuwagen - Tausch Ganzjahresreifen

      Guten Morgen,
      folgendes Problem habe ich:
      Ich hatte mit dem Skoda Händler vereinbart, die Reifen des Neuwagens gegen Ganzjahresreifen zu tauschen. Der Händler stimmte mit mir telefonisch den Reifenpreis ab, 116 €/Reifen Vredestein Q 5, ich war einverstanden. Soweit, so gut. Ein paar Tage nach Übernahme meines Yeti erhielt ich dann eine Rechnung für die Ganzjahresreifen. Der Preis wie vereinbart, 4x 116 € plus MwSt plus Montagekosten.
      Ich hatte erwartet, daß die Reifen, die das Fahrzeug bei Auslieferung montiert hatte, verrechnet würden. Leidet konnte ich meinen zuständigen Verhandlungspartner trotz mehrmaliger Versuche nicht antreffen und eine andere Mitarbeiterin erklärte mir nur sehr unwirsch, die ursprünglichen Reifen wären bereits bei der Preisfindung berücksichtigt worden und außerdem wäre der Preis eher günstig.
      Nach meinen Preisrecherchen im Internet erscheint mir das eher unwahrscheinlich und ich frage mich warum dann auf der Rechnung nicht aufgeführt wird, daß die ursprünglich aufgezogenen Reifen verrechnet wurden
      Wie sind Eure Erfahrungen, liege ich falsch, daß mir die Rechnungslegung ungewöhnlich erscheint?
      Danke im Voraus,
      Laska
    • Du hättest dich vorher hier informieren sollen. Man kommt immer preiswerter, wenn man die aufgezogenen Sommerreifen ab Werk erst nach Kauf des Yetis gegen Allwetterreifen wechselt, und die dann privat verkauft. Eine angemessene Verrechnung der Sommerreifen ,hätte m.E. trotzdem erfolgen müssen, denn die kann der Händler ja nun auch noch als Neureifen verkaufen.
      Vll. kann unser Rechtsexperte floflo mehr dazu sagen ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Helmut.E.Weißenbach schrieb:

      Lass Dir die Originalreifen aushändigen , sie sind Dein Eigentum !


      Das ist natürlich auch eine gute und einfache Lösung. Die Sommereifen verkauft man dann am besten über Ebay Kleinanzeigen im März/April.

      PS: Lass dich nicht abwimmeln. Leider werden Frauen von Autohändlern und Werkstätten gerne mal über den Tisch gezogen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Die Umstände sind mir noch nicht ganz klar. 116 € pro Reifen ist ein relativ normaler, für eine Skoda-Händler schon eher günstiger Preis für den Vredestein (egal ob 215/60 R16 oder 225/50 R17 ?). Das Missverständnis (falls überhaupt) könnte darin bestehen, dass der Händler die nicht benötigten Originalreifen bereits im vertraglich vereinbarten Kaufpreis des neuen Yetis berücksichtigt hatte, Du aber davon ausgegangen bist, dass sie auf die Ganzjahresreifen angerechnet werden. Bei mündlichen/telefonischen Absprachen können leider schnell Missverständnisse entstehen. Ich würde an Deiner Stelle weiterhin versuchen, die Angelegenheit mit dem ursprünglichen "Verhandlungspartner" zu klären. Hast Du denn schon beim Vertragsabschluss über den Kauf des Yetis darauf hingewiesen, das Du die Originalbereifung nicht benötigst, oder war das ein nachträglicher Wunsch? Falls nachträglich, kann die Verrechnung ja nicht bereits über den Yeti-Kaufpreis erfolgt sein! Andererseits deutet die Tatsache (?), dass die Verrechnung in der Höhe nicht festgelegt wurde, darauf hin, dass sie bereits irgendwo (in unbestimmter Höhe) berücksichtigt wurde!

      LG lego63
    • Laska schrieb:

      Leidet konnte ich meinen zuständigen Verhandlungspartner trotz mehrmaliger Versuche nicht antreffen


      Ich kann nur empfehlen Kontakt mit dem ehemaligen Verhandlungspartner aufzunehmen. Es kommt schon mal vor, dass die Werkstatt von der Absprache mit dem Verkäufer nicht unterrichtet wurde. Wenn keine schriftliche Ergänzung zum Kaufvertrag besteht, hat er sich hoffentlich eine Aktennotiz gefertigt und kann für Klarheit sorgen.

      Bei dem Kauf meines Xeti im Sommer 2012 hatte ich gleich einen zweiten Alu-Rädersatz mit Markenwinterreifen zu einem Sonderpreis vereinbart. Bei der Montage im Herbst wurde mir dann auch zunächst der volle Preis berechnet. Bei der Abholung auf den Sonderpreis angesprochen, erfolgte ein kurzer Rückruf bei meinem Verkäufer und die Rechnung wurde geändert. Mein Verkäufer kam dann auch noch persönlich vorbei um sich für den Fehler zu entschuldigen.
    • Hallo Laska,

      leider schreibst du nichts zur Größe und zum Geschwindigkeitsindex des Ganzjahresreifens, so dass ich auch nichts dazu sagen kann, ob der Preis jetzt günstig ist oder nicht. Gefühlsmäßig würde ich eher sagen, dass er relativ hoch ist, zumal die MWst. und die Montage ja noch hinzu kommt.

      Zum Problem an sich: Die Fall zeigt, dass man solche Vereinbarungen immer schriftlich schließen sollte. Bei bloß mündlichen Vereinbarungen entsteht hinterher schnell Streit darüber, was denn konkret vereinbart wurde. Nach deinen spärlichen Angaben schätze ich deinen Rechtsposition aber eher als schlecht ein. Da hier ja offenkundig ein Preis vereinbart wurde, muss man davon ausgehen, dass es nicht ein bloßer Tausch sein sollte sondern dass dieser Preis den Mehrpreis für die Ganzjahresreifen darstellt und du folglich auch verpflichtet bist, den vereinbarten Preis zu zahlen. Du bist dann also auf das Entgegenkommen deines Händlers angewiesen. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Die eine Möglichkeit ist, dass du mit deinem Händler versuchst einen Preisnachlass heraus zu handeln. Dabei müsstest du dem Händler klarmachen, dass der von ihm geforderte Reifenpreis ein üblicher Preis sei, er aber zusätzlich zum Kaufpreis noch vier neue Sommerreifen erhält, die man wertmäßig in Abzug bringen müsste. Ein Händler, für den Kundenfreundlichkeit und Kundenbindung etwas wert ist, wird auf einen solchen Vorschlag eingehen, wobei man allerdings nicht davon ausgehen kann, dass der Verkaufsneupreis der Sommerreifen in Abzug gebracht wird sondern ein niedrigerer Betrag (Einkaufsneupreis).

      Die andere Möglichkeit besteht darin, dass dir der Händler die Sommerreifen, die du ja schließlich auch mit dem Fahrzeug bezahlt hast, ausliefert und du sie dann auf dem freien Markt verkaufen kannst oder als Sommerreifen weiter fährst und dann im Winter die Ganzjahresreifen aufziehen lässt.

      Was ich natürlich nicht weiß, ob beim Kauf des Fahrzeugs die Rücknahme der Sommerreifen berücksichtigt wurde. Dann könntest du keinen Wertersatz hierfür verlangen. Das müsste dann im Kaufvertrag aber irgendwie vermerkt worden sein. Wenn das nicht der Fall ist, hat diesbezüglich der Händler die schlechteren Karten, denn er müsste nachweisen, dass der Kaufpreis einen Abzug für die Sommerreifen bereits beinhaltet und das wird er kaum können. Dann hättest du einen Herausgabeanspruch auf die Sommerreifen.

      Andreas
    • Es geht auch anders...

      Mein Wunsch nach GoodYear Allwetterbereifung ist in der verbindlichen Fahrzeugbestellung als Sonderausstattung aufgeführt.
      D.h.die Mehr- und Montagekosten sowie die Gutschrift für die Serienbereifung ist in den verhandelten Hauspreis eingeflossen.
      Da gibts einfach nichts mehr nachzufordern.
      Ich liebe den Geruch von Diesel am frühen Morgen. 8)
    • PON schrieb:

      Mein Wunsch nach GoodYear Allwetterbereifung ist in der verbindlichen Fahrzeugbestellung als Sonderausstattung aufgeführt.


      Die Aufnahme in der Fahrzeugbestellung ist einfach und sicher. So würde ich das auch machen bzw. habe das mit dem zweiten Satz Winterräder auch gemacht.
    • Bei mir sind die Ganzjahres Reifen mit 400€ im Vertrag aufgenommen worden. Und zwar incl. Montage.
      Für mich war klar, dass ich die Sommerreifen nicht erhalte. Wenn ich das gewollt hätte wäre es schriftlich vereinbart worden.
      Eine angemessene Zeit vor Auslieferung haben wir dann den Vertrag geändert und ich habe Winterreifen und Alufelgen gekauft.
      Der Yeti war ursprünglich mit Stahlfelgen.
      Jetzt habe ich die Winterreifen auf den Stahlfelgen und die Sommerreifen auf den Alufelgen.
      Der Umbau wurde so schriftlich in der Kundenakte vermerkt und der Verkäufer und ich haben den endsprechenden Passus per Unterschrift bestätigt.
      eine Kopie der Änderung habe ich bei Abschluss gleich mitbekommen.
      So macht man Verträge.
      Bei uns im Norden gilt normalerweise."Ein Mann ein Wort"
      Aber wenn es um Geld geht haben wir gerne das geschriebene Wort.

      Es grüsst der Junior.
      Ich erhebe hier nicht den Anspruch auf Richtigkeit meiner Angaben, versuche mich aber nach besten Möglichkeiten und auf Grund meiner Erfahrung wissend zu machen und die geneigten Leser zu informieren. :)
    • Junior schrieb:

      Aber wenn es um Geld geht haben wir gerne das geschriebene Wort.


      Das ist auch besser so, der Verkäufer könnte bei Abholung des Fahrzeuges ja auch mal im Urlaub sein. Möglicherweise hat ihn auch ein virenbefallener Kunde angesteckt und er liegt mit Angina zu Hause im Bett.

      Bei einer schriftlichen Vereinbarung ist diese dann ja hoffentlich in der Fahrzeug- oder Kundenakte enthalten und für den Notfall hat man ja auch noch seine Ausfertigung / Kopie.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.