Klimaveränderung

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • poly schrieb:

    Es gibt viel mehr Weltuntergangsszenarien als Verschwörungstheorien.

    Das mag sein, ich habe weder die einen noch die anderen gezählt. ;)
    Und es gibt auch eine Gemeinsamkeit: in beide sollte man sich nicht "verrennen"!

    LG lego63
  • Kajo schrieb:

    von daher hilft nur ein Fahrverbot bei Überschreiten der Grenzwerte in unseren Städten.

    Schön und gut, wer beliefert dann Aldi oder den Bäcker, wer holt den Müll ab?
    Warum keine Flugverbote und kein Verbot der Müllverbrennung auf See?
    Warum fällt diesen ganzen Lobby-Verbänden immer nur das Fahrverbot für Autos ein?

    MfG.



    ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



    Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
  • poly schrieb:

    Heute ist festgestellt worden (auch von Fachleuten, wahrscheinlich den gleichen) das das Ozonloch dicht ist.


    Das war gestern,
    das ist nicht der aktuelle Stand der Wissenschaft, die ja auch mal irren muss, damit es voran geht ;)

    Wie Lego63 schon anmerkte, das Ozonloch ist so groß wie nie, wie der gesamte Nordamerikanische Kontinent und so dünn wie nie (zuvor gemessen):
    http://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10080/150_read-15594/year-all/#/gallery/21005
  • lego63 schrieb:

    Was würde das bezüglich der Feinstaubbelastung in innerstädtischen Umweltzonen bringen?

    Das Verbot der Müllverbrennung auf Schiffen (die Verwendung von Schweröl als Kraftstoff) würde für Hamburg z.B. eine ganze Menge, für die Städte am Rhein möglicherweise auch etwas bringen.
    Die Sog. Umweltzonen haben ja auch nichts gebracht sondern nur Geld vernichtet.
    Das dreitägige Flugverbot in den USA nach 9/11 hat für alle einen sauberen Himmel gebracht. Ich würde daher ein Flugverbot bei Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen sehr begrüßen.
    Ob sich dadurch am Klima irgendetwas ändert, das weiß ich leider auch nicht. Aber die Luft würde sicherlich sauberer :) .

    BTT.

    MfG.



    ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



    Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
  • Jetzt geht's hier aber drunter und früher! Zuerst ging es um in Stuttgart und gegebenenfalls anderen Städten angedachte Fahrverbote in der Umweltzone, die durch "Flugverbote" und das "Verbot der Müllverbrennung auf See" ergänzt/ersetzt werden sollten. Meine Frage dazu, was das bringen soll, wird nicht beantwortet, sondern stattdessen ist jetzt von Hafenstädten wie Hamburg und Müllverbrennung in Häfen die Rede. Hier Verbesserungen zu erreichen ist ebenfalls lõblich, bringt aber Stuttgart in der aktuellen Situation nichts. Um Fahrverbote für Autos durchzusetzen müsste Hamburg übrigens erst einmal eine Umweltzone beschließen und errichten.

    LG lego,63
  • lego63 schrieb:

    Meine Frage dazu, was das bringen soll, wird nicht beantwortet, sondern stattdessen ist jetzt von Hafenstädten wie Hamburg und Müllverbrennung in Häfen die Rede.

    Mit der "Müllverbrennung in Häfen" meinte ich die mit Schweröl laufenden Schiffsdiesel, die in der Liegezeit nur zum Antrieb der Stromgeneratoren laufen, die stillgelegt und die Schiffe mit Landstrom versorgt bringt auch der Stadt selbst eine deutliche Entlastung.

    So besser? ;)
    ciao Pit

    after all is said and done there's a lot more said than done....
  • lego63 schrieb:

    Jetzt geht's hier aber drunter und früher! Zuerst ging es um in Stuttgart und gegebenenfalls anderen Städten angedachte Fahrverbote in der Umweltzone, die durch "Flugverbote" und das "Verbot der Müllverbrennung auf See" ergänzt/ersetzt werden sollten. Meine Frage dazu, was das bringen soll, wird nicht beantwortet,

    @Kajo forderte ein Fahrverbot, weil "Freiwilligkeit" nicht funktioniert. Ich finde diese Betrachtungsweise zu einseitig.
    Die Forderungen nach Fahrverboten ändern m.E. nichts am sog. Klimawandel oder der Erderwärmung.
    Stuttgart ist bei bestimmten Wetterlagen durch die Kessellage besonders belastet. Welche Maßnahmen dort was bringen, können die Einheimischen dort sicher selbst gut beurteilen.
    Das mehrtägige Flugverbote für saubere Luft sorgen, hat das Flugverbot an 9/11 erwiesen .
    Ich halte daher bei zu großen Feinstaubbelastungen ein Flugverbot in Deutschland für eine geeignete Maßnahme der Luftverbesserung :) .
    Das hat aber nichts mit der Klimaveränderung zu tun, aber bessere Luft wäre auch schon mal ein Fortschritt.
    BTT.


    MfG.



    ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



    Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
  • rotax schrieb:

    Welche Maßnahmen dort was bringen, können die Einheimischen dort sicher selbst gut beurteilen.


    Vollkommen richtig und letztlich ist ja auch die jeweilige Kommune hierzu aufgefordert. Die Beschränkung des Individualverkehrs ist von daher sicherlich nur eine Möglichkeit des Handelns. Worum es mir in meinem Beitrag ging ist diese Halbherzigkeit in Form der Empfehlung das eigene Auto stehen zu lassen.

    Entweder sind die Grenzwerte überschritten und dann muss gehandelt werden, selbstverständlich von den vor Ort zuständigen Behörden und zwar mit allen notwendigen Einschränkungen, die auch konkret vor Ort greifen. Am Rande sei noch angemerkt, dass es für notwendige Versorgungsfahrten auch Ausnahmen geben muss. Das gilt für die Versorgung des Bäckers, aber auch für den Transport eines Erkrankten zum Arzt bzw. Krankenhaus.
  • Margiani schrieb:

    Also Leute, meines Wissens nach dürfen Schiffe in Küsten-/Hafennähe nur mit normalem Diesel betrieben werden und nur ab einer bestimmten Entfernung vom Land wird auf Schweröl umgestellt.

    Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn dann müssten die Schiffe ja über getrennte Kraftstofftanks verfügen. Das würde auch dem nationalen Recht unterfallen, das jeder souveräne Staat selbst konstituieren kann. Ich will aber nicht völlig ausschließen, dass es Länder gibt, die die Nutzung von Schweröl als Kraftstoff bei Schiffen innerhalb ihres Hoheitsgebiets verboten haben. Im übrigen wird bei großen Schiffen ohnehin eine Mischung aus Schweröl und Diesel verwendet. Was du vielleicht meinst ist die Verklappung der beim Schweröl anfallenden, nicht verbrennbaren Ölschlammrückstände. Die ist in Küstennähe innerhalb der Dreimeilenzonen in aller Regel verboten. Auf "hoher See" gibt es zwar auch internationale Abkommen, wonach das Verklappen von Ölschlämmen verboten ist (z.B. MARPOL 73/78), doch wird es nach wie vor häufig gemacht, weil sich nicht alle Staaten diesem Abkommen unterworfen haben und die internationalen Gewässer trotz der Existenz eines internationalen Seerechts einen mehr oder weniger rechtsfreien Raum darstellen.

    Andreas
  • rotax schrieb:

    Das mehrtägige Flugverbote für saubere Luft sorgen, hat das Flugverbot an 9/11 erwiesen .

    Könntest Du das auch belegen? ich finde dazu nur die Erkenntnis, dass das damalige Flugverbot und die daraus resultierenden fehlenden Kondensstreifen am Himmel zu wärmeren Tagen und kühleren Nächten geführt haben (was ja nachvollziehbar ist):

    wissenschaft.de/home/-/journal_content/56/12054/1169894/

    sciencev1.orf.at/science/news/56605

    Ich finde nichts über den Zusammenhang zwischen Flugverbot nach 9/11 und "sauberer Luft"! ?(

    LG lego63
  • Kajo schrieb:

    Worum es mir in meinem Beitrag ging ist diese Halbherzigkeit in Form der Empfehlung das eigene Auto stehen zu lassen.

    Als halbherzig würde ich das nicht bezeichnen sondern eher als einen Interessenkonflikt, der sich bei Überschreitung der Grenzwerte ergibt. Ein Verbot des Individualverkehrs in den Städten ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die durchaus auch negative wirtschaftliche Folgen haben kann. Da kann ich es schon nachvollziehen, dass man erst einmal an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appelliert, freiwillig auf das Auto zu verzichten.

    Kajo schrieb:

    Entweder sind die Grenzwerte überschritten und dann muss gehandelt werden, selbstverständlich von den vor Ort zuständigen Behörden und zwar mit allen notwendigen Einschränkungen, die auch konkret vor Ort greifen.

    Die maßgebliche EU-Richtlinie setzt zwar Grenzwerte für die Feinstaubbelastung fest, schreibt jedoch nicht vor, mit welchen Mitteln und Maßnahmen die Einhaltung dieser Grenzwerte sicherzustellen ist. Daher liegt es im Ermessen einer Gemeinde, eine Reduzierung der Emissionen erst einmal durch eine freiwillige Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs zu erreichen, wobei auch zu bedenken ist, dass Kraftfahrzeuge nur eine von mehreren Ursachen für die Feinstaubbelastung darstellen. Sollte sich durch freiwillige Maßnahmen keine Verbesserung der Situation einstellen, kann die EU geeignetere Maßnahmen fordern, wobei sie allerdings wiederum kein Recht hat, ganz konkrete Maßnahmen zu fordern. Darüber hinaus hat die Richtlinie drittschützende Wirkung, so dass auch der einzelne Bürger Rechte ggf. sogar gerichtlich geltend machen kann, doch ist die Umsetzung dieser Rechte letztlich sehr schwierig. Für alle, die es interessiert, hier die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:

    bverwg.de/entscheidungen/entsc…g.php?ent=290307B7C9.06.0

    Andreas
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