Bundesgerichtshof bestätigt 2 Jahre Sachmangelhaftung durch fehlerhafte AGB

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Bundesgerichtshof bestätigt 2 Jahre Sachmangelhaftung durch fehlerhafte AGB

      Hallo,
      ich bin neu im Forum, werde mich später noch Vorstellen, möchte aber folgende Info sofort weitergeben.

      Da mein Yeti einen Motorschaden hat,habe ich mich intensiver in die AGB meines Gebrauchtwagens vertieft und folgendes gefunden.

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…r=70938&linked=pm&Blank=1

      Zusammenfassung: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) Stand 3/2008 sind fehlerhaft, was zu einer 2 jährigen Sachmangelhaftung führt.

      Diese AGB werden von vielen Skoda und anderen Händlern genutzt.
      Wer einen Gebrauchtwagen gekauft hat ; seht doch mal nach welche AGB bei euch gelten.

      Gruß aus NRW
      Capper
    • Für alle, die es noch genauer interessiert, hier das Urteil des BGH im Volltext:

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…3Q&bvm=bv.115277099,d.bGs

      Von großer praktischer Bedeutung ist die Entscheidung allerdings nicht. Die Sachmängelhaftung greift nämlich nur dann, wenn der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. In den ersten sechs Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass das nicht so war, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon bestand. Dieser Beweis ist meist nur sehr schwer zu erbringen und dann ist es eigentlich gleichgültig, ob Frist für die Sachmängelhaftung nun ein Jahr oder zwei Jahre beträgt. Außerdem hat der BGH keinesfalls die Zulässigkeit der Verkürzung der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr generell für unzulässig erklärt sondern nur dann, wenn dies in der Form der dem zu entscheidenden Fall zugrundeliegenden AGB geschieht. Dennoch zeigt sich in dem Urteil einmal mehr die Haltung des BGH Verbraucherrechte zu stärken.

      Andreas
    • Hallo,
      Floflo hat in der Sache vollkommen Recht,
      aber gerade bei den Themen Kettenspanner und Steuerkette sehe ich die Sache durchaus erfolgsversprechend.
      Warum gibt es 5 Kettenspanner für den CDAA Motor.
      Und bei den Steuerketten hat der Konzern es sogar öffentlich eingestanden Probleme mit Zulieferern zu haben.
      Zur Not muss der Anwalt helfen und ein Sachverständiger unterstützen.
      Für einen defekten Scheibenwischer Motor ist diese Urteil vieleicht nicht viel Wert, aber bei einem Motor und Getriebschaden bzw Rost ein Versuch und Gerichtsbesuch allemal Wert.

      Ich werde mich beim Anwalt mit Bezug zu diesem Urteil beraten lassen.
      Termin am Montag, werde berichten.
      Gruss Capper
    • capper schrieb:

      aber gerade bei den Themen Kettenspanner und Steuerkette sehe ich die Sache durchaus erfolgsversprechend.

      Wurden beim Gebrauchtwagenkauf entsprechende oder inhaltlich vergleichbare AGB vereinbart, profitiert man von dem BGH-Urteil dann, wenn es sich um allgemein bekannte Mängel handelt, wie dies bei der Steuerkettenproblematik der Fall ist. In diesem Fall weiß man, dass die Steuerkette nicht einfach kaputt gegangen ist sondern bereits von Anfang an mangelhaft war, so dass der entsprechende Beweis nicht mehr erbracht werden muss. Bei den meisten Schäden ist es hingegen so, dass plötzlich irgend ein Teil defekt ist und man allenfalls durch ein teures Sachverständigengutachten nachweisen kann, dass der Defekt nur eingetreten ist, weil das Bauteil von Anfang an mangelhaft war. Kann man das nicht oder nur unter hohem Kostenaufwand nachweisen, bringt einem die längere Sachmängelhaftung nichts, wenn der Verkäufer bestreitet, dass das Bauteil schon bei Übergabe mangelhaft war.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.