bei mir ist ein elektronisches "Relais" kaputt gegangen, welches, wie ich das verstanden habe, zwischen der Standheizung und der Climatronic sitzt und die Signale vermittelt. Letztlich lief mein Innenraumlüfter nicht an obwohl die SH lief. Wenn ansonsten das Auto/Zündung aus waren. Das kurz zum Fehler. Das "Relais" gibt es laut Werkstatt nur bei Fahrzeugen mit nachträglich eingebauter SH. Das kostete mich knapp 200,- Euro. Die Versicherung der Garantieverlängerung möchte das jedoch nicht übernehmen.
Jetzt habe ich den Versicherungstext gelesen.
Ich habe unterschrieben Version GVB 260/5. Spielt die Version eine Rolle?
In Version GVB 260/4 steht drin:
i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten- / CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung
In meiner GVB 260/5 und scheinbar die aktuellste 260/8 steht drin
gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
Es gibt dabei einen kleinen feinen Unterschied am Anfang. Meine Standheizung wurde und mußte nachträglich im Autohaus eingebaut werden. Bei meiner Motor/Getriebekombination war das ab Werk nicht bestellbar gewesen. Ich hatte also gar keine andere Wahl. Zudem die Skoda Marken/Vertragswerkstatt die SH noch vor Fahrzeugübergabe eingebaut hat. Also bei 0km. Ich hatte die SH beim Fahrzeugkauf mitbestellt. War also Bestandteil des Kaufvertrages.
Die Versicherung sagt jetzt, die SH ist/war nicht ab Werk eingebaut, zahlen wir nicht.
Gibt es hier noch eine Möglichkeit mit sachlichen Argumenten am Telefon den Fall zu klären?
Oder kann das nur ein Gericht entscheiden? Falls das überhaupt Sinn macht.
Ich weis die AGBs nicht zu interpretieren. Ist die SH mit gemeint beim Ausschluß oder doch nicht?
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Tschau
FoodFreezer
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