Problem mit Garantieverlängerung - Zahlung

    • [ Versicherung ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Problem mit Garantieverlängerung - Zahlung

      Hallo,

      bei mir ist ein elektronisches "Relais" kaputt gegangen, welches, wie ich das verstanden habe, zwischen der Standheizung und der Climatronic sitzt und die Signale vermittelt. Letztlich lief mein Innenraumlüfter nicht an obwohl die SH lief. Wenn ansonsten das Auto/Zündung aus waren. Das kurz zum Fehler. Das "Relais" gibt es laut Werkstatt nur bei Fahrzeugen mit nachträglich eingebauter SH. Das kostete mich knapp 200,- Euro. Die Versicherung der Garantieverlängerung möchte das jedoch nicht übernehmen.

      Jetzt habe ich den Versicherungstext gelesen.
      Ich habe unterschrieben Version GVB 260/5. Spielt die Version eine Rolle?

      In Version GVB 260/4 steht drin:

      i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten- / CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung


      In meiner GVB 260/5 und scheinbar die aktuellste 260/8 steht drin

      gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;


      Es gibt dabei einen kleinen feinen Unterschied am Anfang. Meine Standheizung wurde und mußte nachträglich im Autohaus eingebaut werden. Bei meiner Motor/Getriebekombination war das ab Werk nicht bestellbar gewesen. Ich hatte also gar keine andere Wahl. Zudem die Skoda Marken/Vertragswerkstatt die SH noch vor Fahrzeugübergabe eingebaut hat. Also bei 0km. Ich hatte die SH beim Fahrzeugkauf mitbestellt. War also Bestandteil des Kaufvertrages.

      Die Versicherung sagt jetzt, die SH ist/war nicht ab Werk eingebaut, zahlen wir nicht.

      Gibt es hier noch eine Möglichkeit mit sachlichen Argumenten am Telefon den Fall zu klären?
      Oder kann das nur ein Gericht entscheiden? Falls das überhaupt Sinn macht.

      Ich weis die AGBs nicht zu interpretieren. Ist die SH mit gemeint beim Ausschluß oder doch nicht?
      Dateien
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      Tschau
      FoodFreezer
    • Was hat dein Händler gesagt? Wenn Skoda direkt nicht übernehmen will muss der Händler einspringen. Er hat die SH eingebaut, ist nach meinem Halbwissen dann auch in der Pflicht die Garantie zu gewährleisten.
    • FoodFreezer schrieb:

      Die Versicherung sagt jetzt, die SH ist/war nicht ab Werk eingebaut, zahlen wir nicht.


      Nach meiner Einschätzung ist der Sachverhalt ist doch klar und eindeutig. Die SH wurde nicht im Werk verbaut. Es ist auch unerheblich, ob sie vor Übergabe des Fahrzeuges mit "0-KM-Tachosstand" oder einem x-beliebigen Tachostand verbaut wurde. Die Versicherung wird hier die Kosten wohl nicht übernehmen.
    • Hallo,

      bitte genau lesen. Das ist in dieser Rubrik ganz wichtig. Ich rede von der Garantieverlängerung. Das Auto befindet sich im 4. Jahr. Der Händler hat mit der Garantie nichts mehr zu tun. Der Servicemitarbeiter der Werkstatt wollte das wie sonst auch mit der Versicherung klären, zwecks Kostenübernahme. Diese lehnte das zum erstaunen des Mitarbeiters ab. Er meinte er hätte alles versucht. Begründung siehe oben.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
    • Hallo FoodFreezer,

      im Zusammenhang mit deinem Fall habe ich zunächst einmal die an alle Forumsmitglieder gerichtete Bitte, Rechtsfrage allgemein zu formulieren, also nicht als eine eigene Angelegenheit. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verbietet nämlich eine Rechtsberatung im Einzelfall, sofern man nicht die hierfür erforderliche Qualifikation besitzt. Bei deiner Frage ist es daher den meisten Mitgliedern untersagt, dir eine erschöpfende Antwort zu geben, wenn diese Antwort mehr als eine nur oberflächliche Meinungsäußerung darstellt. Um hier den Forumsbetreiber gar nicht erst in Schwierigkeiten zu bringen, werde ich dir deine Frage in Form einer Privatnachricht (Konversation) beantworten. Wenn du dann noch Fragen hast, kannst du dich gerne in gleicher Form oder per E-Mail an mich wenden.

      Andreas
    • Hallo,

      ich denke auch, dass die Antworten von Kajo und Silva vielleicht gut gemeint sind, aber nur schnell dahin getippt wurden. Ohne sich mit der Frage und Formulierungen auseinandergesetzt zu haben. Das bringt nichts.

      Dein Einwand floflo verstehe ich, dann eben per PN. Kein Problem. Ich frage nicht umsonst erst hier im Forum um nicht unnötig die Gerichte damit zubelasten. Weil ich wußte das hier Leute unterwegs sind die sich damit auskennen.

      Dann bin ich mal gespannt was bei rauskommt.

      Danke erstmal an der Stelle.
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      Tschau
      FoodFreezer
    • Hallo,

      mach ich, soweit ich das darf, wird mir bestimmt alles floflo erklären. Das Endergebnis irgendwann sowieso.

      @ Silva: nimm das bitte nicht persönlich. Manchmal antwortet man einfach nach Gefühl und Laune. Hier gehts aber nicht darum wie man den Querlenker aus- und einbaut. Hier muß man Formulierungen zerlegen und auslegen können.
      Danke für das Verständnis.
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      Tschau
      FoodFreezer
    • FoodFreezer schrieb:

      Dein Einwand floflo verstehe ich, dann eben per PN. Kein Problem. Ich frage nicht umsonst erst hier im Forum um nicht unnötig die Gerichte damit zubelasten.

      Die PN habe ich inzwischen an dich abgeschickt. Dass du erst einmal im Forum nachfragst bevor du dich an einen Anwalt wendest oder die Gerichte damit behelligst, finde ich richtig und vernünftig. Mir ging es auch nur darum, Rechtsfragen, die eine eigene Rechtsangelegenheit betreffen, allgemein zu formulieren, also nicht als Bitte um eine rechtliche Auskunft in eigener Sache. Antworten hierauf stellen dann keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

      Andreas
    • Hallo,

      ich werde es überleben, waren knapp 200,- €uronen. Davon 53,- netto für das elektronische Relais.

      Sitzt irgendwo im Innenraum, nahe Lenksäule unter der Verkleidung Richtung Radio. Irgendwo dort.
      SH lief ja wunderbar, Wasser war warm, aber der Innenraumlüfter lief nicht, man hörte nur ein tackern, Scheiben gefroren. Nach Zündung ein war alles in Butter, Lüfter lief wie er sollte, sofort warme Luft. Das Relais hatte wahrscheinlich kalte Lötstellen, mit Eisspray behandelt tackerte es wieder. Nachdem es beim vorführen mal wieder funktionierte.

      Nur wie schon erwähnt, das Teil gibt es nur bei nachträglich eingebauter SH geben. Sonst macht das die Climatronic mit o.s.ä.
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      Tschau
      FoodFreezer
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