Fahrtauglichkeit

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Da hatten die Ärzte aber ein lockeres Einkommen!

      Gibt er belegbare Erkenntnisse, in wie vielen Fällen die weitere Fahrerlaubnis verweigert wurde, zumal in Italien?
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • Zum Glück ist nichts passiert:

      RP online schrieb:

      Der 85-jährige Mann aus Bremen hatte jede Orientierung verloren, wie die Polizei in Friedberg am Dienstag mitteilte. Er wollte am Montagmorgen zum Einkaufen in ein Geschäft bei Bremen fahren und wurde Stunden später am Abend "viele hundert Kilometer entfernt" auf der Autobahn aufgegriffen.
      (...)
      Die Anzeige der Polizei "Bitte folgen" und die Anhaltekelle der Beamten, die den 85-Jährigen von der Autobahn lotsen wollten, ignorierte der Mann zunächst. Später erklärte er, der von der Polizei vorgegebene Weg habe nicht seinem Wegverlauf entsprochen.
      (...)
      Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Familie informiert. Der 85-Jährige kam zur Untersuchung in ein Krankenhaus.
      Senior will kurz einkaufen - und verirrt sich hunderte Kilometer über die Autobahn

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Zum Glück ist nichts passiert:
      Es muss auch nicht zwangsweise etwas passieren bei solchen Fällen.

      In der Familie und im weiteren Personenkreis hatten wir altersbedingte leichte Schlaganfälle die sich mit Amnesieerscheinungen äußerten, bei denen die älteren Menschen Wege, Orte, Ortsnamen, Bezeichnungen, Menschennamen etc. "vergessen" haben, aber das Autofahren selbst weiter ohne Probleme klappte (genauso wie andere motorischen Fähigkeiten), welches wohl bei jahrelangem Fahren zum Teil bereits im Kleinhirn ihren Platz gefunden haben und somit mehr oder weniger "automatisiert" abläuft.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Es ist natürlich schwierig einem älteren Herrn ab 85 der gerne Auto fährt, beizubringen das er schon unsicher fährt und das Auto fahren lieber sein lässt.
      Das habe ich gerade in der Familie. Mein Vater fährt mit 85 in Berlin auch noch Auto und hatte in letzter Zeit 2 kleinere Parkplatz Unfälle.
      Automatik Golf. Bremse mit Gaspedal verwechselt.
      Hört man ja immer wieder bei älteren Leutchen.
    • berme schrieb:

      Das habe ich gerade in der Familie. Mein Vater fährt mit 85 in Berlin auch noch Auto und hatte in letzter Zeit 2 kleinere Parkplatz Unfälle.
      Automatik Golf. Bremse mit Gaspedal verwechselt.
      Dann liegt es jetzt in der Verantwortung der Familie oder Freunde ihn zu überzeugen....es könnte auch mal einen Fußgänger oder Kind treffen.
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • berme schrieb:

      Zeit 2 kleinere Parkplatz Unfälle.
      Parkplatzunfälle bei denen in beiden Fahrzeugen Fahrer sitzen, werden fast immer 50/50 unter den Unfallgegnern aufgeteilt, daher nicht wirklich kritisch, nur ärgerlich für den, der meint völlig unschuldig zu sein.
      Bei Fußgängern natürlich sehr bedenklich.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Es muss auch nicht zwangsweise etwas passieren bei solchen Fällen.
      ….das rechtfertigt nicht das Wegschauen...niemals
      Ich habe in einem ähnlichen Fall des Vergessens diverser Selbstverständlichkeiten beim Autofahren (dazu gehört die Erkenntnis, nicht mehrere hundert Kilometer für einen kleinen Einkauf zu benötigen) durch einen alten Herrn die Familie schriftlich informiert mit der Folge, dass der alte Herr nicht mehr fährt. Inzwischen sind alle Beteiligten froh, dass rechtzeitig eingeschritten wurde.
    • Tja er hat sich verfahren, dennoch keinen Unfall gebaut.

      Hoffentlich bestimmt euer denken heute auch eure Handlungsweise im Alter.....

      augsburger-allgemeine.de/panor…ten-sinkt-id40666871.html

      Von 1991 bis 2018 so im Mittel 2,4 Mio Unfälle pro Jahr

      augsburger-allgemeine.de/panor…ten-sinkt-id40666871.html

      Auch schwerwiegende Schäden sind rückläufig.

      Aber Gott sei Dank bashen nicht alle gegen Senioren im Straßenverkehr.

      runtervomgas.de/verkehrsteilne…nfaelle-von-senioren.html

      STVO


      § 1
      Grundregeln


      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Hatte doch jeder mal in der Fahrschule ..........


      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 3


      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      Also fordert von den Alten nur das was ihr selber bereit seit zu bringen. Als D Inhaber muss ich alle 5 Jahre zum Check einschließlich Reaktionstest, 40 Stunden Weiterbildung gem EU Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz sind ebenfalls pflicht.

      Ich bin mir sicher das dass dem einen oder anderen PKW Fahrer/in auch gut tun würde.
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